playadiggi 发表于 2009-11-18 14:47

12月1日起 进werk里面可以带fotohandy了,除FE。

本帖最后由 playadiggi 于 2011-5-31 10:59 编辑

Nutzung privater und dienstlicher Fotohandys im Betrieb
18.11.2009, Wolfsburg

Ab dem 1. Dezember ist es erlaubt, Fotohandys auf das Werksgelände mitzunehmen. Auf eine entsprechende Änderung der Arbeitsordnung haben sich Management und Betriebsrat kürzlich geeinigt. Allerdings gilt weiterhin striktes Fotografierverbot im Werk und ein Mitbringverbot für besonders sensible Bereiche wie die FE.



Die Erlaubnis gilt für die Werke Wolfsburg, Braunschweig, Emden, Hannover, Kassel und Salzgitter. Der Betriebsrat habe sich seit einem halben Jahr für die Freigabe eingesetzt, betont Bernd Wehlauer, stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats. Das bisherige Verbot habe zwei Probleme für die Beschäftigten gehabt. "Erstens gibt es auf dem Markt so gut wie keine Handys mehr, mit denen man nicht auch fotografieren kann. Zweitens war die Regelung sehr unpraktisch. Denn nicht jeder hat ein Zweithandy, und wer doch eins hat, kann schnell mal vergessen, die Handys auszutauschen".



Durch die Änderung der Arbeitsordnung wird die Eigenverantwortung jedes Einzelnen erhöht. Das Fotografierverbot gilt auf dem Werksgelände weiterhin uneingeschränkt (siehe dazu Organisations-Anweisung Nr. 10/0 "Film-/Fotografiererlaubnis"). Verstöße dagegen werden im Rahmen der Arbeitsordnung geahndet. Selbstverständlich gilt das Fotografierverbot auch für externe Partner.



Grundsätzlich dürfen in Sicherheitsbereiche keine Fotohandys mitgenommen werden, es sei denn, die Foto-Optik wird versiegelt und die Sicherheitsbereiche haben zugestimmt.



Nähere Informationen können bei der Werksicherheit des jeweiligen Standortes erfragt werden.
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