live 发表于 2022-5-3 11:10

报税宝典:2022年税收变化及2022年纳税申报提示

在此为您总结了将在2022 纳税年度生效的新法规以及税收变化,以便您从2022 年的纳税申报中获得最多退税!



谁必须纳税申报?

[*]工资替代福利(包括短期工作、疾病、父母、产假或失业福利)或每年超过 410 欧元的免税额外收入获得者
[*]税级 6 的第二份工作
[*]税级 3/5 的组合或者 税级 4 加修正参数 (4 mit Faktor)
[*]所得税减免津贴(所得税减免)
[*]配偶中申请单独评估者


提交 2021 年纳税申报表的截止日期
任何有义务提交纳税申报表的人必须在次年的 7 月 31 日之前提交。由于 2022 年 7 月 31 日是星期日,因此税务局必须在 2022 年 8 月 1 日之前收到您的 2021 年纳税申报表。注意:如果您错过了这个期限,税务局可以收取滞纳金!

提交 2022 年纳税申报表的截止日期
2023 年 7 月 31 日

自愿纳税申报截止日期
如果您不受强制申报要求,您有长达 4 年的时间提交纳税申报表。评估期总是在相关纳税年度后 4 年的12 月 31 日结束。因此,您可以追溯提交 2018 年的纳税申报表,直至 2022 年 12 月 31 日。
提示:自愿退税是值得的: 根据联邦统计局的数据,提交所得税申报表的员工平均可以获得 1,051 欧元的退税。

2022年纳税人会发生什么变化?

从 2022 年 1 月起适用:
折旧 Abschreibung
由于冠状病毒大流行,2020 年和 2021 年的立法机构允许除线性折旧 linearen Abschreibung(年度等份折旧)外,所有动产的余额折旧递减(前几年折旧金额较高,之后金额减少)。该规定从 2022 年 1 月起不再适用于投资。

养老 Altersvorsorge
可以用来抵税的养老金支出额度每年增加2%,到 2022 年,您已经可以将 94% 的养老金费用作为特殊费用(Sonderausgaben)申报用于税收目的。但是,特殊费用的扣除额有一个上限:您在 2022 年最多可以申请 25,639 欧元用于税收目的(其中 94% 被考虑在内,即 24,101 欧元)。如果是夫妻共同申报,则可扣除的最高金额翻倍至 51,278 欧元。其中,94% 也可以免税,即 48,202 欧元。

新冠奖金
由于新冠病毒大流行,自 2020 年 3 月以来,雇主已经能够为员工提供高达 1,500 欧元的免税新冠病毒奖金。本规定有效期至2022年3月底。

新冠补助
在2022 年 3 月之前,个体经营者和受新冠病毒相关限制影响的公司仍可以通过过渡和重启援助的形式获得国家支持。

所得税率
为弥补因物价上涨导致的额外税负,所得税税率将从2022年1月起再次调整:下一个更高税率开始的收入限额将分别为增加了 1.17 个百分点。42% 的最高税率将在 2022 年适用于 58,597 欧元的应税收入。

单亲减免金额
新冠危机给单亲父母带来了巨大的负担。这就是为什么联邦政府已经将 2020 年和 2021 年单亲父母的救济金额增加了一倍多:从每年的 1,908 欧元增加到 4,008 欧元。从 2022 年 1 月起,增加的减免金额将无限期适用。

乘车费用
随着2030 年气候保护计划实施法的出台,自 2021 年起,长途通勤者得到了缓解。为了弥补二氧化碳定价带来的额外负担,从 2021 年到 2023 年,从第 21 公里的单程距离开始,每公里将增加 35 欧分的距离津贴。从2024年到2026年,通勤津贴将从第21公里增加到38欧分。

应税收入在基本津贴范围内的雇员将不会从通勤津贴增加中受益,因为他们不必纳税。因此,对于他们来说,从 2021 年到 2026 年有新的流动性奖金——可以立即在2021 年的纳税申报中申请。它是增加的距离津贴的 14%(即从第 21 公里算起 4.9 欧分)。流动保费的评估基础仅限于您的应税收入与基本免税额之间的差额。要求:您的工作支出费用(Werbungskosten)必须超过 1,000 欧元的统一费率。

提示:无论选择何种交通工具,新的距离津贴和交通费都适用,也适用于有两个家之间的旅行!

基本免税额
从 2022 年 1 月起,基本免税额将增加 240 欧元,现在为 9,984 欧元。对于一起评估的已婚夫妇和登记的生活伴侣,基本免税额翻倍,即 19,968 欧元。2021 年,基本免税额为 9,744 欧元或 18,844 欧元。只有高于基本免税额的收入才计入应税收入。

房产税改革
房产税改革将于2022年开始实施:土地和房地产将重新估价。新的房产税将从 2025 年开始征收。因此,所有业主现在必须在今年向税务局提交房产税申报表。

家庭办公室统一费率
家庭办公室统一税率已适用于 2020 年和 2021 年。由于冠状病毒大流行而在家工作且没有家庭办公室的员工可以在家每天按 5 欧元的统一费率计算支出,作为收入相关费用计入。企业家可以将家庭办公室统一费率作为运营费用。您最多可以设置 120 天,因此总共可以申请 600 欧元的抵税。该规定也应在 2022 年适用。
提示:顺便说一下,工作设备不计入家庭办公室统一费率。您绝对应该出于税收目的单独扣除它们!

短期工作
与新冠疫情相关的短期工作特别规定已延长,现在最初有效期至2022 年 6 月末。最迟在 2021 年 3 月之前有权获得短期工作福利的任何人都可以领取最长 28 个月的短期工作福利,最长可到 2022 年 6 月结束支付 60%(有孩子的家庭为 66%) 70%(有孩子的家庭为 77%)和从第 7 个月到净工资损失的 80%(有孩子的家庭为 87%)。在 2022 年 6 月 30 日之前,短期工作(最高 450 欧元/月)的小型工作也免于扣除。不幸的是,从 2022 年起,雇主对短期工作的补贴将不再免税,将计入应税工资。
别忘了:如果您每年收到超过 410 欧元的短期工作福利,您有义务提交纳税申报表!

压缩纳税申报表(Komprimierte Steuererklärung)被废除
从 2022 年起,您只能以完全电子方式或完全使用纸质表格提交纳税申报表。税务机关已取消压缩纳税申报表,以减少工作量并促进数字化。从 2021 年的纳税申报表开始,中间方式(在线准备纳税申报表并打印压缩的纳税申报表并邮寄)不再可能。

所得税减免
如果您的年度费用(例如特殊费用、特殊负担或与收入相关的费用)超过 600 欧元,您可以向税务局申请所得税减免。另一方面,工匠成本和与家政服务可以从第一欧元开始考虑。然后将免税额输入您的所得税减免特征 (ELStAM),您在这一年支付的所得税相应减少。提示:您想输入广告费用(Werbungskosten)津贴吗?1,000 欧元的收入相关费用由税务局考虑 - 因此您的收入相关费用必须至少为 1,​​600 欧元。
注意:工资税减免津贴要求您在下一年提交纳税申报表,除非您在 2022 年的总工资不超过 12,550 欧元(配偶联合评估为 23,900 欧元)。

食品增值税 Mehrwertsteuer Gastronomie
食品(不包括饮料)7%的销售税率将继续适用于餐饮业,直至2022年底。

最低工资
法定最低工资将从每小时 9.60 欧元增加到 2022 年 1 月 1 日的每小时 9.82 欧元。2022 年 7 月 1 日,它将提高到 10.45 欧元。新联邦政府希望按照联盟协议的规定,从 2022 年 10 月起将最低工资提高到 12 欧元。

实物免税福利 Steuerfreie Sachbezüge
实物福利(例如工作票、商品或燃料券)的每月免税限额将提高到50 欧元。此前,实物福利最高可免税 44 欧元。如果实物利益的价值高于免税限额,则必须对全部货币利益征税。您总共可以获得每个日历年 600 欧元的免税福利。但请注意:每月50 欧元的免税限额适用且不得超过 - 一次性免税付款是不可能的。

赡养 Unterhalt
有需要的亲属(例如儿童、前配偶或不再享有儿童福利的成年子女)的赡养费可以申报为特殊税负,最高可达基本免税额。因此,在 2022 年,可扣除的维修费为 9,984 欧元。赡养费属于“特别意外的负担” „besonderen außergewöhnlichen Belastungen“。

搬家费用
与工作相关的搬迁的其他搬迁费用的统一费率搬迁费将从 2022 年 4 月 1 日增加到受益人的 886 欧元(之前为 870 欧元),家庭中每增加一个人(之前为 580 欧元)将增加至 590 欧元。

利息费用
2021 年 7 月,联邦宪法法院宣布之前每年 6%(每月 0.5%)的欠税和退税利率违宪。立法者必须在 2022 年 7 月之前决定降低利率。该变更将从 2019 年 1 月 1 日起追溯适用。

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视频介绍
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Seit Anfang 2016 ermöglichen wir über unsere Online-Plattform die einfache Steuererklärung in nur 17 Minuten. Ein speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zugeschnittenes Steuer-Tool navigiert unsere Nutzer unkompliziert und sicher durch ihre Steuererklärung. Unser Ziel ist, dass sich Arbeitnehmerdurch die Nutzung unseres Tools viel Zeit und Mühen sparen und dabei den Großteil ihrer Unkosten zurückholen können.

Wir leben Technik
Steuererklärung.de ist das erste deutsche Unternehmen, das Arbeitnehmernmit einer spezialisierten Online-Anwendung die schnelle und unkomplizierte Steuererklärung ermöglicht. Wir haben zum Ziel, durch neue technische Lösungen die Steuererklärung für Arbeitnehmer so einfach wie möglich zu gestalten. Unser internationales Team aus Steuer-, IT- und Online-Experten arbeitet kontinuierlich daran, Barrieren im Steuersystem abzubauen und die besten Lösungen für unsere Kunden zu finden.

live 发表于 2022-5-3 11:13

以下德语原文供读者参考

Steueränderungen 2022: Tipps für Deine Steuerklärung 2022
Hier fassen wir für Dich zusammen, welche Steueränderungen und Neuregelungen im Steuerjahr 2022 in Kraft treten – damit Du beim Thema Steuern auf dem Laufenden bist und das Beste aus Deiner Steuererklärung für 2022 herausholst!

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten viele Gründe, zum Beispiel:

Lohnersatzleistungen (u.a. Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld 1) oder unversteuerte Nebenverdienste von jeweils über 410 Euro im Jahr
Zweitjobs mit Steuerklasse 6
die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor
Freibeträge beim Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerermäßigung)
wenn ein Ehepartner die Einzelveranlagung beantragt
Ausführliche Informationen über alle Umstände, die zur Pflichtveranlagung führen, findest Du in unserem Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Abgabefrist für Deine Steuererklärung 2021
Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Da der 31. Juli 2022 auf einen Sonntag fällt, muss Deine Steuererklärung für 2021 bis zum 1. August 2022 beim Finanzamt eingegangen sein. Achtung: Wenn Du diese Frist verpasst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen!

Abgabefrist für Deine Steuererklärung 2022
Deine verpflichtende Steuererklärung 2022 muss bis zum 31. Juli 2023 bei Deinem zuständigen Finanzamt sein.

Frist für freiwillige Steuererklärungen
Wenn Du nicht pflichtveranlagt bist, hast Du bis zu 4 Jahre Zeit, Deine Steuererklärung abzugeben. Die Festsetzungsfrist endet immer am 31. Dezember 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr. Du kannst also noch rückwirkend bis zum 31. Dezember 2022 Deine Steuererklärung für 2018 abgeben.

Tipp: Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich: Arbeitnehmer, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, erwartet laut Statistischem Bundesamt eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.051 Euro! Tipps und Infos dazu erhältst Du in unserem Artikel über freiwillige Steuererklärungen.

Mensch am Meer macht Luftsprung neben der Zahl 2022

Was ändert sich im Jahr 2022 für Steuerzahler?
Wir haben für Dich die Steueränderungen für 2022 zusammengetragen und alphabetisch sortiert. Ab Januar 2022 gilt:

Abschreibung
Aufgrund der Corona-Pandemie erlaubte der Gesetzgeber für 2020 und 2021 neben der linearen Abschreibung (gleichbleibende jährliche Abschreibungsbeträge) auch die degressive Abschreibung für alle beweglichen Wirtschaftsgüter (höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren, sinkende Beträge im Laufe der Abschreibungsdauer). Diese Regelung gilt für Investitionen ab Januar 2022 nicht mehr.

Altersvorsorge
Jährlich steigt die Summe der absetzbaren Altersvorsorgebeiträge um 2 Prozent. 2022 kannst Du bereits 94 Prozent Deiner Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Für den Sonderausgabenabzug gilt allerdings ein Höchstbetrag: Bis zu 25.639 Euro kannst Du im Jahr 2022 steuerlich geltend machen (davon werden wiederum 94 Prozent berücksichtigt, also 24.101 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird der abziehbare Höchstbetrag auf 51.278 Euro verdoppelt. Davon sind ebenfalls 94 Prozent steuerlich absetzbar, also 48.202 Euro.

Corona-Bonus
Aufgrund der Corona-Pandemie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter seit März 2020 mit einer steuerfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro unterstützen. Diese Regelung gilt noch bis Ende März 2022.

Corona-Hilfen
Solo-Selbstständige und Unternehmen, die von Corona-bedingten Einschränkungen betroffen sind, können sich noch bis Ende März 2022 staatliche Unterstützung in Form von Überbrückungs- und Neustarthilfen sichern.

Einkommensteuertarif
Um die sogenannte kalte Progression (Steuermehrbelastung durch die Preissteigerungsrate) auszugleichen, wird der Einkommensteuertarif ab Januar 2022 erneut angepasst: Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz beginnt, werden jeweils um 1,17 Prozent angehoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im Jahr 2022 demnach bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die Corona-Krise bringt für Alleinerziehende außergewöhnliche Belastungen mit sich. Deshalb hat die Bundesregierung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits für 2020 und 2021 mehr als verdoppelt: Er stieg von 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich. Ab Januar 2022 gilt der erhöhte Entlastungsbetrag unbefristet.

Fahrtkosten
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 werden Fernpendler seit 2021 entlastet. Um die Mehrbelastung durch die CO2-Bepreisung auszugleichen, gilt von 2021 bis 2023 ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke eine erhöhte Entfernungspauschale von 35 Cent pro vollem Kilometer. Von 2024 bis 2026 steigt die Pendlerpauschale dann auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, würden von der Erhöhung der Pendlerpauschale nicht profitieren, da sie keine Steuern zahlen müssen. Für sie gibt es deshalb von 2021 bis 2026 die neue Mobilitätsprämie – ab sofort kannst Du sie mit Deiner Steuererklärung 2021 beantragen. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale (also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer). Begrenzt ist die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie auf den Unterschiedsbetrag zwischen Deinem zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag. Voraussetzung: Deine Werbungskosten müssen die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschreiten.

Tipp: Die neue Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie gelten unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und auch bei Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung!

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird ab Januar 2022 um 240 Euro angehoben und liegt jetzt bei 9.984 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Grundfreibetrag von 19.968 Euro. 2021 lag der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro bzw. 18.844 Euro. Nur Einkünfte über dem Grundfreibetrag zählen zum zu versteuernden Einkommen.

Grundsteuerreform
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Grundstücke und Immobilien werden neu bewertet. Die neue Grundsteuer wird dann ab 2025 erhoben. Deshalb müssen alle Grundstücksbesitzer dieses Jahr nun eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Home-Office-Pauschale
Die Home-Office-Pauschale galt bereits für 2020 und 2021. Arbeitnehmer:innen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Home-Office arbeiten und nicht über ein häusliches Arbeitszimmer verfügen, können für jeden Tag im Home-Office pauschal 5 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Unternehmer:innen können die Home-Office-Pauschale als Betriebsausgaben geltend machen. Maximal kannst Du 120 Tage ansetzen und somit insgesamt 600 Euro steuerlich geltend machen. Die Regelung soll auch 2022 gelten. Notiere Dir also weiterhin alle Home-Office-Tage.

Tipp: Arbeitsmittel zählen übrigens nicht in die Home-Office-Pauschale. Du solltest sie unbedingt gesondert steuerlich absetzen!

Kurzarbeit
Die Corona-bedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit wurden verlängert und gelten nun zunächst bis Ende Juni 2022. Wer spätestens im März 2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatte, kann bis zu 28 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, längstes bis Ende Juni 2022. Auch die gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gilt bis Ende Juni 2022: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit (gerechnet ab März 2020) steigt die Leistung von 60 Prozent (66 Prozent für Haushalte mit Kind) auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kind) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kind) des entfallenen Nettoentgelts. Minijobs während der Kurzarbeit (bis 450 Euro/Monat) bleiben ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 anrechnungsfrei. Achtung: Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind ab 2022 leider nicht mehr steuerfrei, sondern zählen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Nicht vergessen: Wenn Du über 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr erhältst, bist Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet!

Komprimierte Steuererklärung abgeschafft
Ab 2022 kannst Du Deine Steuererklärung nur noch vollelektronisch oder vollständig mit Papierformularen abgeben. Die Finanzverwaltungen haben die komprimierte Steuererklärung abgeschafft, um den Aufwand zu verringern und die Digitalisierung voranzutreiben. Der Zwischenweg (Steuererklärungen online anfertigen und die komprimierte Steuererklärung ausdrucken und per Post versenden) ist ab der Steuererklärung 2021 nicht mehr möglich.

Lohnsteuerermäßigung
Du kannst beim Finanzamt einen Freibetrag bei der Lohnsteuer beantragen, wenn Deine jährlichen Aufwendungen (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten) 600 Euro übersteigen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen können hingegen ab dem ersten Euro berücksichtigt werden. Der Freibetrag wird dann bei Deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen (ELStAM) und Du zahlst unterjährig entsprechend weniger Lohnsteuer. Tipp: Möchtest Du einen Freibetrag für Werbungskosten eintragen lassen? Die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro wird dabei vom Finanzamt mitgerechnet – Deine Werbungskosten müssen also mindestens 1.600 Euro betragen.

Hinweis: Freibeträge beim Lohnsteuerabzug verpflichten Dich im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung, es sei denn, Dein Bruttoarbeitslohn liegt 2022 nicht über 12.550 Euro (23.900 Euro bei Zusammenveranlagung).

Mehrwertsteuer Gastronomie
Bis Ende 2022 gilt in der Gastronomie weiterhin der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen (Getränke ausgenommen).

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro pro Stunde auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 wird er dann auf 10,45 Euro angehoben. Die neue Bundesregierung will die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 umsetzen.

Steuerfreie Sachbezüge
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge (z.B. Jobtickets, Waren- oder Tankgutscheine) wird auf 50 Euro angehoben. Bislang waren Sachbezüge bis 44 Euro steuerfrei. Liegt der Wert der Sachbezüge über der Freigrenze, muss der gesamte geldwerte Vorteil versteuert werden. Insgesamt kannst Du also 600 Euro geldwerten Vorteil im Kalenderjahr steuerfrei erhalten. Aber Achtung: Die Freigrenze von 50 Euro gilt pro Monat und darf nicht überschritten werden – eine steuerfreie Einmalzahlung ist nicht möglich.

Unterhalt
Unterhalt für bedürftige Angehörige (z. B Kinder, Ex-Ehegatten oder ein volljähriges Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht) kann bis zur Höhe des Grundfreibetrags als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2022 belaufen sich die absetzbaren Unterhaltsleistungen also auf 9.984 Euro. Unterhaltsleistungen gehören zu den „besonderen außergewöhnlichen Belastungen“.

Umzugskosten
Die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten bei beruflich bedingten Umzügen steigt ab dem 1. April 2022 auf 886 Euro für den Berechtigten (zuvor 870 Euro) und auf 590 Euro für jede weitere Person im Haushalt (zuvor 580 Euro).

Zinsen
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Juli 2021 die bisherigen Zinsen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen von 6 Prozent pro Jahr (0,5 Prozent pro Monat) für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende Juli 2022 muss der Gesetzgeber einen niedrigeren Zinssatz beschließen. Die Änderung gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.

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