Begeht ein in Deutschland lebender Ausländer oder Deutscher (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland, so wird diese ab einem Betrag von 40,00 EUR in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis sowie das Punktesystem gelten für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so erlischt bei einer ausländischen Fahrerlaubnis das Recht zum Fahren innerhalb Deutschlands. Hintergunrd hierfür ist, dass der deutsche Staat keine Befugnis hat, die ausländische Fahrerlaubnis zurückzuziehen.