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Punkte in Flensburg? Alle Infos über Punktekonto und Punkteabbau
Punkte in Flensburg - Was sind Punkte und wie bekomme ich sie?
Seit dem 04. August 1951 existiert das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Hier werden die sogenannten Punkte, welche man durch rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten ab 40 EUR oder bei rechtskräftig festgestellten Straftaten erhält, eines Einzelnen überwacht.
Bei Autofahrern gibt es für Ordnungswidrigkeiten bis zu vier Punkte und für Straftaten fünf bis sieben Punkte. Werden 18 Punkte erreicht, wird die Fahrzeugerlaubnis entzogen.
Was kann ich tun, um mein Punktekonto in Flensburg abzubauen?
In der Regel werden Punkte, die aus Ordnungswidrigkeiten resultieren nach 2 Jahren und Punkte aus Straftaten, je nach Schwere des Deliktes, nach 5 oder sogar 10 Jahren gelöscht.
Allerdings darf darf in diesem Zeitraum
kein Neueintrag entstehen, denn dies würde einen Neustart der Tilgungsfrist zur Folge haben.
Wer sich allerdings kein neues Vergehen zu schulden kommen lässt verliert seine Punkte in Flensburg nach Ablauf der Frist. Neben dieser passiven Punkteerlassung kann man alternativ dazu freiwillig an sogenannten Aufbauseminaren teilnehmen, um so einige Punkte entfernen zu können.
Die maximal tilgbaren Punkte können sie der folgenden Aufstellung entnehmen:
0 - 7 Punkte in Flensburg
Bei einem Punktestand von bis zu sieben Punkten besteht die Möglichkeit vier Punkte löschen zu lassen, in dem man freiwillig an einem Punkteabbaukurs, welcher von diversen Fahrschulen angeboten wird, teilnimmt. Diese Kurse stehen dem Einzelnen alle 5 Jahre zu, doch wird von Seiten der Behörden keine Teilnahme gefordert. Bei erfolgreicher Teilnahme können 4 Punkte abgezogen werden.
8 – 13 Punkte in Flensburg
Erreicht man den Punktestand von 8-13 Punkten, so erfolgen von Seiten der Behörde eine Verwarnung und der Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Punkteabbaukurs bzw. Aufbauseminar. Nach abgeschlossenen und erfolgreichem Kurs können so 2 Punkte bei 9-13 und 4 bei einem Stand von 8 Punkten abgezogen werden.
14 – 17 Punkte in Flensburg
Beim Erreichen von 14 - 17 Punkten ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Falls der Nachweis der Teilnahme darüber nicht fristgerecht beigebracht wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und wird erst wieder erteilt, wenn die Teilnahme am Kurs nachgewiesen wurde.
Wurde jedoch innerhalb von 5 Jahren ein Aufbauseminar besucht und nachgewiesen, so erfolgt nur eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen mit der Information, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis in Flensburg entzogen werden wird.
Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er darüber hinaus der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden zwei Punkte in Flensburg abgezogen.
18 Punkte in Flensburg
Mit 18 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer an diesem Punkt angelangt ist, kann keine Punkte mehr abziehen lassen und muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. Allerdings bekommt man diese nicht direkt zurück, sondern muss eine Sperrfrist von 6 Monaten abwarten.
Quelle: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/ |
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