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[找房搬家] 谁了解这个免费租房公司 www.dvgeno.de

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发表于 2018-3-20 19:18 | 显示全部楼层 |阅读模式

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最近了解到,有个公司,属于租房协会的,可以像中介一样帮忙出租房屋,而且不收取中介费用。
他们主要提供给他们会员,赚取的是会员的会费。
谁了解吗?
www.dvgeno.de

条款如下

Auftragsbedingungen dvgenoVermietung
§ 1 Status der Vertragsparteien
(1) Der Auftraggeber ist Eigentümer der vertragsgegenständlichen
Immobilie/n oder von diesem zum wirksamen Abschluss eines Mietvertrages
und der dvgenoVermietung bevollmächtigt.
(2) Auftragnehmerin ist die dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft
eG mit Sitz in 82008 Unterhaching, Leonhardsweg 2.
§ 2 Ablauf und Inhalt der dvgenoVermietung
(1) Die dvgeno vermietet im Auftrag und in Vollmacht des Auftraggebers
die vertragsgegenständliche Immobilie an eine regionale
Mieter-Selbsthilfegenossenschaft.
(2) Die Mieter-Selbsthilfegenossenschaft mietet die Immobilie zum
Zwecke der Weitervermietung an eines ihrer Mitglieder an. Die Vertragsinhalte
im Mietvertrag zwischen Genossenschaft und deren
Mitglied richten sich dabei nach den Vertragsinhalten des Mietvertrags
zwischen Eigentümer und Genossenschaft. Der Mietbeginn
zwischen Eigentümer und Genossenschaft wiederum richtet sich
nach dem Mietbeginn im Mietvertrag zwischen Genossenschaft und
deren Mitglied.
(3) Die Auswahl des Mieters der Genossenschaft und der Mietvertragsabschluss
erfordern die Zustimmung des Auftraggebers.
(4) Der Mieter stellt dem Eigentümer eine Mietsicherheit in Höhe
von drei Kaltmieten. Dazu wird dem Eigentümer der Auszahlungsanspruch
auf das Geschäftsguthaben des Mieters gegenüber der
Mieter-Selbsthilfegenossenschaft in Höhe von drei Monatskaltmieten
verpfändet. Forderungen des Eigentümers aus dem beendeten
Mietverhältnis werden bis zur Höhe des verpfändeten Geschäftsguthabens
durch die Mieter-Selbsthilfegenossenschaft erfüllt.
(5) Die dvgeno wird von der Mieter-Selbsthilfegenossenschaft mit
der Vermittlung eines geeigneten Mieters beauftragt. Sofern der
Auftraggeber einen betreuenden Makler vorgegeben hat, wird dieser
von der dvgeno mit der Vermittlung eines geeigneten Mieters
beauftragt.
(6) Die vom Mitglied an die Genossenschaft zu zahlende Miete legt
die Genossenschaft nach eigenem Ermessen fest.
(7) Die Genossenschaft ist berechtigt, ihrem Mitglied den Eintritt in
den zwischen Eigentümer und Genossenschaft geschlossenen
Mietvertrag an Stelle der Genossenschaft als Mieter anzubieten.
Für die damit verbundene Reduzierung der vom Mieter zu zahlenden
Miete kann die Mieter-Selbsthilfegenossenschaft von ihrem Mitglied
einen einmaligen und/oder laufenden Ausgleich fordern. Die
Stellung der Mietsicherheit gemäß § 2(4) durch die Genossenschaft
bleibt hiervon unberührt.
(8) Wird während der Laufzeit dieses Auftrages die Erfüllung des
Auftrags durch den Auftraggeber, z.B. durch Aufgabe der Vermietungsabsicht,
Vermietung an Nicht-Genossenschaftsmitglieder, unmöglich
gemacht, so steht hat die dvgeno Anspruch auf Ersatz ihrer
getätigten Aufwendungen.
(9) Die dvgeno haftet nicht für die Vermietbarkeit des Objekts, die
Realisierbarkeit von Forderungen aus dem Mietverhältnis, die Bonität
des Mieters oder für Schäden am Objekt.
§ 3 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
(1) Die Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Auftrags.
(2) Der Vertrag endet mit übergabe der vermieteten Immobilie an
den Mieter.
(3) Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmals zwei Monate nach
Auftragsbeginn mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
ist der Sitz der dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist der Sitz
der dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG.
§ 5 Sonstiges
(1) Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform oder schriftlichen Bestätigung durch die Vertragsparteien.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche Bestimmung
als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen
dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen
Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für eine Lücke im Vertrag.
Stand 15.02.2018

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