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本帖最后由 多事之秋 于 2011-6-23 15:01 编辑
赡养费§33a EStG, 医疗费用§ 33 EStG
yongzhang 发表于 2011-6-23 14:43 
lz不是自己生病,是国内的妈妈生病啊。
根据BMF-Schreiben vom 09.02.2006, IV C 4 - S 2285 - 5/06
Beruecksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als aussergewoehnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
4. Unterstuetzung von Personen im erwerbsfaehigen Alter (Erwerbsobliegenheit)
Bei Personen im erwerbsfaehigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen (BFH-Urteil vom 02.12.2004, a.a.O.). Hierzu hat die unterhaltsberechtigte Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfuegung stehende Quelle in ausreichendem Masse auszuschoepfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Fuer Personen im erwerbsfaehigen Alter sind daher grundsaetzlich keine Unterhaltsaufwendungen anzuerkennen.
Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft darf nicht gefordert werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person aus gewichtigen Gruenden keiner oder nur in geringem Umfang einer Beschaeftigung gegen Entgelt nachgehen kann (BFH-Urteil vom 13.03.1987, BStBl II S. 599). Als Gruende kommen beispielsweise Alter, Behinderung, schlechter Gesundheitszustand, die Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, die Pflege behinderter Angehoeriger, ein ernsthaft und nachhaltig betriebenes Studium oder eine Berufsausbildung in Betracht. |
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