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Artikel wiedereinstellen
Sie können Ihren Artikel wiedereinstellen, wenn Ihr Angebot endet, ohne dass ein Gebot vorliegt, der Artikel nicht gekauft wurde oder der Käufer den Artikel nicht bezahlt hat.
Wird der Artikel beim zweiten Mal verkauft, bekommen Sie die Angebotsgebühr für das Wiedereinstellen erstattet.
Wird der Artikel beim zweiten Mal nicht verkauft, erfolgt keine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn Sie Ihren Artikel zum dritten Mal wiedereinstellen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, den Artikel neu einzustellen.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr und nicht für andere Gebühren wie die Fettschrift- oder Highlight-Gebühr usw. Sobald Sie den wiedereingestellten Artikel verkauft haben, wird Ihnen die entsprechende Verkaufsprovision in Rechnung gestellt. |
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