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Man kann versuchen, den Vertrag zu widerrufen, und z.B. einen Brief wie folgt schreiben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich vorsorglich und fristgerecht den von Ihnen genannten Vertrag.
Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach §355 BGB zu. Nach §355 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält.
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Vertrag wirksam zustand gekommen ist und ob mir überhaupt eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt worden ist. Nach dem BGH-Urteil vom 12.04.2007 (Az: VII ZR 122/06) konnte hier eine Widerrufsfrist jedenfalls nicht beginnen. Denn Ihre Widerrufsbelehrung, die ich jetzt auf Ihrer Internetseite gefunden habe, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes. Sie informiert nicht über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers, die sich daraus ergeben, dass nach dem Widerruf das gesetzliche Rücktrittsrecht anwendbar ist. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht (vgl. o.g. BGH-Urteil).
Mit freundlichen Grüßen
sonnyeveryday |
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