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Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche. Ihre Leistungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.Den Antragsvordruck gibt es bei der örtlichen Schwangerschaftsberatungsstelle (siehe im Telefonbuch unter Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, donum vitae, Paritätischer Wohlfahrtsverband, pro Familia, Sozialdienst katholischer Frauen oder bei der Stadt- oder Landkreisverwaltung). Über den Antrag auf Hilfe entscheidet die Schwangerschaftsberatungsstelle oder die zuständige Landesstiftung für Familie, Mutter und Kind; in einigen Ländern sind es ähnliche zentrale Wohlfahrtsverbände.
不算社会救济范围 |
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