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本帖最后由 happyniki 于 2013-9-17 22:54 编辑
Bitte beachten Sie: Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und
der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei:
See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro. |
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