萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

查看: 4289|回复: 39

[护照签证] 看不懂德文

[复制链接]
发表于 2010-9-4 21:51 | 显示全部楼层 |阅读模式

马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。

您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册 微信登录

x
本帖最后由 梅干菜 于 2013-2-16 16:20 编辑

:)
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2010-9-4 21:52 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2010-9-4 21:53 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2010-9-4 21:55 | 显示全部楼层
1。有工作有交税的,一般都有儿童金
2。要看配偶的签证备注。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2010-9-4 21:57 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2010-9-4 22:02 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2010-9-4 22:09 | 显示全部楼层
WISSENSCHAFTL. AUFENTHALT AN DER UNI
*** GEM. § 34 AUFENTHV ( DFG)
AUFENTHALTSANZEIGE NACH DER EI ...
梅干菜 发表于 2010-9-4 21:51



    儿童金可以申请,给你个学习德语的动力。
Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 34 AufenthG

FG Münster 15 K 2147/06 Kg U.v. 05.12.06 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2147.pdf Nach Sinn und Zweck des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG ist ein volljährig gewordenes Kind mit Aufenthaltserlaubnis nach § 34 AufenthG bzw. § 20 AuslG in der Übergangsphase bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kindergeldberechtigt.
Aus der Pressemitteilung des FG Münster: Eltern, die selbst als Minderjährige zum Zwecke des Familiennachzugs in die Bundesrepublik eingereist sind, haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits volljährig sind, aber noch nicht über eine Niederlassungserlaubnis verfügen.
Die ledige Klägerin reiste als Minderjährige im Jahre 2002 in die Bundesrepublik ein. Ihr Vater war im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Klägerin erhielt eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennach-zugs. Mit Eintritt der Volljährigkeit im Jahre 2003 erstarkte ihr Aufenthaltsstatus zu einem vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.
Im Jahre 2006 brachte die Klägerin einen Sohn zur Welt. Das Kindergeld für den Sohn lehnte die Familienkasse mit der Begründung ab, die Klägerin erfülle nicht die Voraussetzungen, die nach der gesetzlichen Regelung für die Gewährung von Kindergeld an Ausländer erfüllt sein müssten.
Das FG Münster gab der Klage statt. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung habe die Klägerin zwar erst Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr - was frühestens fünf Jahre nach Eintritt ihrer Volljährigkeit möglich sei - eine Niederlassungserlaubnis erteilt werde. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Klägerin aufgrund der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bis zum Eintritt ihrer Volljährigkeit dem Grunde nach bereits kindergeldberechtigt gewesen sei. Da keine hinreichenden sachlichen Gründe dafür erkennbar seien, warum ihr die Kindergeldberechtigung für die Übergangsphase zwischen Volljährigkeit und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis abzusprechen sein sollte, sei die gesetzliche Regelung verfassungskonform in der Weise auszulegen, dass der Klägerin auf der Grundlage der ihr seit Eintritt in die Volljährigkeit zustehenden eigenständigen Aufenthaltserlaubnis das Kindergeld zustehe.
•        Anmerkung: die durch die Änderung des § 62 EStG durch das ZuwG geschaffene gesetzliche Regekungslücke (Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlauzbnis nach §§ 29, 30, 32 - 34  AufenthG) ist durch die gesetzliche Neuregelung vom 13.12.2006 für zukünftige Zeiträume geschlossen worden
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2010-9-4 22:18 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2010-9-4 22:20 | 显示全部楼层
谢谢你的好消息,哈。哈。

不过,翻译的工作我全交给google^_^
梅干菜 发表于 2010-9-4 22:18



    不过你的签证很怪哎,一般这种显示你是未成年人呢
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2010-9-4 22:22 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网 |网站地图

GMT+2, 2024-6-4 22:31 , Processed in 0.061243 second(s), 19 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表