ja, sicher.
Das Haus bleibt zwar immer Dein alleiniges Eigentum.
Lediglich umfangreiche Wertsteigerungen innerhalb der Ehe sind ausgleichspflichtig.Beim Zugewinnausgleich fliesst der Wert deines Hauses in das Anfangsvermoegen und in das Endvermoegen der Partei.
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