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楼主 |
发表于 2012-11-6 21:08
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那份文件大意如下:
Aufenthaltsstatus und Erwerbstätigkeit nach Abschluss des Studiums
dank dem am 01.08.2012 in Kraft getretenen "Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie" verbessert sich Ihr Aufenthaltsstatus bezüglich Ihrer Erwerbsberechtigung.
Folgende Nebenbestimmungen in Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis fallen deshalb hiermit weg und sind nicht mehr gültig: "Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet."
Es gilt nun: Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie während ihres Gültigkeitszeitraums ohne weiters zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es erfolgt auch keine Beschränkung auf 90 ganze oder 180 halbe Tag im Jahr. Es ist ferner keine gesonderte Genehmigung der Ausländerbehörde mehr notwendig.
Ihr Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Zwischenzeit richtet sich ohne weiteres nach Ihrem vorhanden Aufenthaltstitel mit den dargestellten Erleichterungen. Sie können einem potentiellen Arbeitgeber dieses Schreiben vorlegen. Ihre Erwerbsberechtigung wird damit nachgewiesen. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie dieses Schreibens zusammen mit Ihrem Aufenthaltstitel bei sich zu führen, damit Sie bei einer Kontrolle nachweisen könne, dass Sie unbeschränkt zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
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