Licht und Schatten (Streiflicht)
In der alltäglichen Praxis kommt es immer wieder zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten
bezüglich der Beurteilung von beschichteten Oberflächen. Dabei ist die bei Streiflicht auftretende
Belebung einer Fläche der größte Stolperstein. Die folgenden Ausführungen sollen
dazu beitragen, dieses Thema in der alltäglichen Argumentation etwas zu vereinfachen.
Auf Wandflächen sind unter schwierigen Lichtverhältnissen wie z. B. Streiflicht,
also bei flachem Betrachtungswinkel, auch bei perfekter handwerklicher Verarbeitung
Ansätze, Überlappungen und kleinste Unebenheiten sichtbar. Selbst
durch eine einwandfreie Ausführung sind diese Erscheinungen nie hundertprozentig
auszuschließen und stellen eine übliche Oberflächenoptik dar, welche
keinesfalls mit einer industriell beschichteten Oberfläche gleichgestellt werden
darf. Handwerklich beschichtete Oberflächen verfügen immer über eine
gewisse Handschrift und sind nicht ohne Unregelmäßigkeiten herstellbar.
Punktuelle Lichtquellen mit geringem Wandabstand erzeugen ein eigenes
Lichtmuster, das zwar die Struktur betont, aber keine gleichmäßige Wandflutung
zulässt. Streiflicht auf Wänden kann etwaige Unebenheiten
betonen.
Im Streiflicht werden Konturen immer überdeutlich in Erscheinung treten
Da die Anforderungen an den optischen Eindruck nur sehr selten ausdrücklich vertraglich
vereinbart werden, ist im Allgemeinen vom Auftragnehmer die Regelleistung nach den
Allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Diese Regeln sehen unter anderem
vor, dass Beschichtungen weiß ausgeführt werden und Lackierungen glänzend auszuführen
sind (3.1.7 und 8. VOB Teil C DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten). Der Auftragnehmer
kann die Arbeitsweise frei wählen, wenn keine bestimmte Ausführungsart in der Leistungsbeschreibung
ausgeschlossen ist (3.1.3 VOB Teil C DIN 18363).
Zusätzlich beschreiben die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie eine fertige
Beschichtung aussehen soll. „Die Oberfläche muss entsprechend der Art des Beschichtungsstoffes
und des angewendeten Verfahrens gleichmäßig ohne Ansätze und Streifen erscheinen“
(3.1.4 VOB Teil C DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten). Das heißt, dass neben
dem verwendeten Beschichtungsstoff auch das Auftragsverfahren das Erscheinungsbild
der beschichteten Oberfläche beeinflusst.
„Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind
zulässig, wenn die Maßtoleranzen von DIN 18202 (Tabelle 3) eingehalten worden sind.“ |