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Unfall ohne Winterreifen: Versicherung kann Zahlung einschränken
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall ohne Winterreifen verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen hinsichtlich des Versicherungsschutzes rechnen. So besteht die Möglichkeit, dass sich der Versicherer auf die sogenannte „Gefahrerhöhung“ beruft. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum bei diesen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen genutzt wurde. Eine kurze Fahrt zum Supermarkt reicht nicht. Weiterhin kann sich die Versicherung auf die „grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls berufen. Jedoch muss auch hierfür eine deutliche witterungsbedingte Beeinträchtigung vorliegen. Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall ohne Winterreifen ist zu unterscheiden, welcher Schaden von der eigenen Versicherung gezahlt werden soll. Geht es um den Schaden am eigenen Auto, ist also die Kaskoversicherung betroffen, kann diese die Leistungen kürzen. Soll hingegen die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners regulieren, kann der Versicherer eine Erstattung der Zahlungen vom Unfallverursacher verlangen. Im Regelfall beträgt diese Forderung bis zu 2.500 Euro, der Betrag kann sich aber auch auf bis zu 5.000 Euro erhöhen.
Verstoß gegen Winterreifenpflicht mit Bußgeld geahndet
Autofahrer müssen aber auch ohne Unfall mit einer Strafe rechnen, wenn bei entsprechenden Witterungsverhältnissen ohne Winterreifen gefahren wird. So wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig, wenn man ohne angemessene Bereifung erwischt wird. 80 Euro müssen gezahlt werden, wenn man aufgrund fehlender Winterreifen den Straßenverkehr behindert. Allerdings gibt es für einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht keine Punkte in Flensburg.
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