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[车辆保险] 转个Schwere Verkehrsverstöße sollen ab 1. Mai 2014 (R+V24)

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发表于 2013-9-13 10:10 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Verkehrssünderkartei Flensburg: Reform des Punktesystems ist beschlossen!
Schwere Verkehrsverstöße sollen ab 1. Mai 2014 schärfer geahndet werden. Mit einem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss hat der Bundesrat im Juli 2013 die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgelegte Reform des Punktesystems im Flensburger Zentralregister einstimmig verabschiedet.
Umdenken!
Jetzt müssen Millionen Autofahrer umdenken. Denn künftig muss der Führerschein schon bei acht Punkten (bisher 18) abgegeben werden. Damit wird das vor mehr als 50 Jahren eingeführte System radikal umgebaut. Statt bisher zwischen einem und sieben Punkten gibt es künftig - je nach Gefährlichkeit des Fehlers - nur noch einen, zwei oder drei Punkte. Der Kompromiss gestattet weiterhin die Möglichkeit, über freiwillige Schulungen einen Punkt abzubauen, wenn man bereits fünf Punkte gesammelt hat. Allerdings kann man dies nur einmal innerhalb von 5 Jahren in Anspruch nehmen.
Heißer Tipp: Wer nach dem geltenden Recht schon viele Punkte hat, sollte sich bei maximal acht Punkten rechtzeitig ein Aufbauseminar (ca. 200 Euro) sichern und damit vier Punkte löschen lassen. Wer neun bis 13 Punkte auf dem Konto hat, erhält nur zwei Punkte Rabatt. Mit einer verkehrspsychologischen Beratung (ab etwa 400 Euro) bei 14 bis 17 Punkten kann man ebenfalls zwei Punkte reduzieren. Die nach altem Recht erreichten Rabattpunkte werden bei der Umstellung berücksichtigt.
So wird umgerechnet
Verstöße, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen werden, sollen systemintern zum 1.5. automatisch gelöscht werden. Alle anderen werden nach diesem Schema umgerechnet:

1 - 3 Punkte: 1 Punkt
4 - 5 Punkte: 2 Punkte
6 - 7 Punkte: 3 Punkte
8 - 10 Punkte: 4 Punkte
11 - 13 Punkte: 5 Punkte
14 - 15 Punkte: 6 Punkte
16 - 17 Punkte: 7 Punkte
18 oder mehr Punkte: 8 Punkte
Was ändert sich?
Mit der letzten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. April 2013 wurden auch für etliche Delikte die Bußgelder erhöht. Alle Details dazu gibt es auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Die Neuregelung des Punktesystems führt teilweise zu schärferen Strafen. Fuhr jemand bisher innerorts zwischen 31 und 40 km/h über dem Limit, gab es drei Punkte und Fahrverbot. Künftig kassiert man sogar zwei Punkte, hat also schon 25 Prozent des Maximums erreicht, bisher entsprachen die drei Punkte gerade einem Sechstel.
Neue Verjährungsregeln für Punkte
Bei vier bis fünf Punkten bekommt man eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung und ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen.

Juristisch umstritten ist, dass die Punkte in dem Moment der Tatbegehung entstehen und nicht erst mit der Rechtskraft, also die Maßnahmen ab einem anderen Zeitpunkt berechnet werden.

Neu ist auch, dass gespeicherte Punkte jeweils separat verjähren, sich also nicht mehr bei neuen Punktverstößen verlängern. Auch die Verjährungszeit wurde neu gestaffelt: Eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt bleiben zweieinhalb Jahre in der Kartei, solche mit zwei Punkten werden erst nach fünf Jahren gelöscht. Straftaten mit zwei Punkten bleiben fünf Jahre und solche mit drei Punkten zehn Jahre in der Datensammlung.

Auch der Bußgeldkatalog soll mit Blick auf gefährliches Fehlverhalten deutlich verschärft werden. Während Telefonieren während der Autofahrt teurer werden könnte, soll eine fehlende Umweltplakette in Umweltzonen künftig keinen Punkte-Eintrag mehr nach sich ziehen.

Das bedeutet andererseits: Bis zum 1.5.2014 können neue Verkehrsverstöße auch weiterhin zur Verlängerung der Eintragungsfristen führen.
Wie viele Punkte gibt es zukünftig?
21-25 km/h zu schnell: 1 Punkt (bisher 1)
Gefährliches Überholmanöver: 1 Punkt (bisher 2)
Vorfahrt missachtet: 1 Punkt (bisher 3)
Fahren auf dem Standstreifen: 1 Punkt (bisher 4)
Innerorts 31-40 km/h zu schnell: 2 Punkte (bisher 3)
51-60 km/h zu schnell: 2 Punkte (bisher 4)
Unterlassene Hilfeleistung: 2 Punkte (bisher 5)
Fahren ohne Führerschein: 2 Punkte (bisher 6)
Fahren unter Alkohol: 2 Punkte (bisher 7)
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