|
https://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusaetzlich bestraft,
wer einen A-Verstoss oder zwei B-Verstoesse begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bussgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
A-Verstoesse sind:
Unfallflucht, Noetigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefaehrdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen ausserhalb geschlossener Ortschaften, überschreiten der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhaenger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhaeltnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstrasse, Rotlichtmissachtung, Fahren unter Alkoholeinfluss, überholen im überholverbot.
B-Verstoesse sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefaehrdung oder Behinderung von Fussgaengern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefaehrdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen oeffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefaehrdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefaehrdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Wer einen A-Verstoss oder zwei B-Verstoesse begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusaetzlich zur Massnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bussgeldkatalog folgendermassen bestraft:
Beim ersten Mal
verlaengert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfaenger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern koennen.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoss oder zwei B-Verstoesse):
Die Behoerde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
Beim dritten Mal (ein A-Verstoss oder zwei B-Verstoesse):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten moeglich.
Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoss begangen, ist eine MPU faellig. |
|