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萍聚头条

楼主: 袖底香

[其它] 关于接收国内汇款,高额礼物,财产继承等有关德国法律规定

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发表于 2014-12-24 15:37 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2014-12-24 16:54 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2014-12-24 17:09 | 显示全部楼层
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发表于 2014-12-24 19:20 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2014-12-25 10:01 | 显示全部楼层
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发表于 2014-12-26 10:39 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2014-12-27 15:28 | 显示全部楼层
本帖最后由 strong 于 2014-12-27 15:41 编辑

楼主,今天去sparkasse 柜台上问,说国内父母要geldschenkung durch die Bank überweisen,我收到钱后是不是要向bundesbank melden,柜台上的人很肯定的说,你收国内的汇款不用申报,只有你向国外汇款才要申报,感觉柜台的人不是很专业啊,看看bundesbank 的官方说发,应该是只要超过12500的收款和付款都要申报。

多谢楼主的这么全面的信息。

Meldepflicht und Meldebefreiung
Zu melden sind Zahlungen,
• die Inlaender von Auslaendern oder für deren Rechnung von Inlaendern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) bzw.
• die Inlaender an Auslaender oder für deren Rechnung an Inlaender leisten, (ausgehende Zahlungen).

Hierzu gehoeren auch ausgehende Zahlungen in Euro, die über ein inlaendisches Geldinstitut für einen auslaendischen
Zahlungsempfaenger auf ein Geldinstitut oder dessen Zweigstelle in einem anderen Mitgliedstaat der Europaeischen
Union, Liechtenstein, Norwegen, Island oder Schweiz geleistet werden (SEPA-überweisungen).

Als Zahlungen gelten insbesondere:
• überweisungen, auch die ein- und ausgehenden Zahlungen von Inlaendern, die über auslaendische Geldinstitute oder Clearingstellen geleistet werden;
• Barzahlungen;
• Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck und Wechsel;
• Belastungen aus Akkreditiven und Dokumenteninkassi, sofern diese Zahlungen Dienstleistungen, übertragungen oder den Kapitalverkehr betreffen; • Aufrechnungen und Verrechnungen; diese sind grundsaetzlich brutto zu melden. Hierzu zaehlen auch Verrechnungen
über Kontokorrent oder Clearingstellen;
• das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstaetten.

Nicht zu melden sind:
• Zahlungen bis zum Betrag von 12 500 Euro oder Gegenwert in anderer Waehrung;
• Zahlungen für Wareneinfuhren sowie Einnahmen/Erloese aus Warenausfuhren;
• Auszahlungen oder Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu 12 Monaten. Zinsen
aus diesen Geschaeften sind meldepflichtig;
• Zahlungen auf Konten von Inlaendern bei auslaendischen Geldinstituten mit einer vereinbarten Einlagedauer bis zu 12 Monaten;
• durch Inlaender entgegengenommene und weitergeleitete Zahlungen zwischen Auslaendern.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2014-12-27 15:50 | 显示全部楼层
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发表于 2014-12-27 15:54 | 显示全部楼层
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发表于 2014-12-27 16:14 | 显示全部楼层
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