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Strafbare Hassparolen

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发表于 2015-9-12 00:44 | 显示全部楼层 |阅读模式

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FacebookStrafbare Hassparolen
(Quelle: dpa)



Bild Hass auf Facebook

Video Gegen rechte Hetze im Internet

Video Braune Hetze im Netz

Video Flüchtlinge: Hass im Netz


von Günther Neufeldt

Sie poebeln, hetzen und wünschen Flüchtlingen den Tod: Menschen, die ihren Hass auf alles Fremde im Internet verbreiten - über Facebook oder in den Kommentarspalten der Online-Dienste. Sogar die Kanzlerin verlangt, die Plattform müsse handeln. Ein Blick ins deutsche Strafrecht.


Justizminister Heiko Maas will sich am Montag mit Vertretern von Facebook treffen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert das Portal auf, gegen die Hasstiraden auf Facebook vorzugehen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Goering-Eckart verlangt ein deutsches Kontrollgremium bei Facebook, das bei beleidigenden und volksverhetzenden Äusserungen die Loeschung veranlasst.
Und Facebook? Ist bemüht, die schlimmsten Kommentare zu loeschen. Tatsaechlich werden auch immer wieder einmal einzelne Poebeleien aus dem Netz genommen. Doch darauf ist kein Verlass. Dabei ist Facebook verpflichtet, bestimmte Posts zu loeschen - unter zwei Voraussetzungen. Erstens: Das Unternehmen muss davon erfahren - etwa durch einen Hinweis anderer User. Und zweitens: die Äusserung muss eine Straftat darstellen.

7.500 Euro Strafe

Viele Hasskommentare zum Thema Flüchtlinge erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung. Zwei Beispiele: In einer Diskussion auf Facebook über den Bau einer Container-Unterkunft wünschte ein Berliner Flüchtlingen den Tod. Das Urteil: 4.800 Euro Geldstrafe, ersatzweise vier Monate Haft. Und in Bayern schrieb ein junger Koch unter einen Spendenaufruf für Flüchtlinge, er habe da noch eine Gasflasche und eine Handgranate zuhause herumliegen. Die Quittung: 7.500 Euro oder fünf Monate Knast.
Auch wenn viele Verlautbarungen extrem beleidigend sind - bei Poebeleien gegen Flüchtlinge spielt der Straftatbestand der Beleidigung kaum eine Rolle. Der Grund: Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen erst aktiv werden, wenn die Betroffenen Anzeige erstatten. Und die allermeisten Flüchtlinge lesen und verstehen glücklicherweise nicht, was auf manchen Facebook-Seiten über sie geschrieben wird.


Hass und Hetze: Bedrohte Politiker
Petra Pau (Linke)
Die Linke-Politikerin Petra Pau setzt sich seit vielen Jahren für Flüchtlinge ein. Seit den 1990er Jahren hat sie es mit Schmaeh-Mails, Drohbriefen und Hetztiraden zu tun. Allein wegen ihres Einsatzes für eine Flüchtlingsunterkunft in ihrem Berliner Wahlkreis bekam sie über 40 Mord- und Gewaltdrohungen. Vor Paus Berliner Wohnhaus marschierten etwa 100 Rechtsextreme auf und groelten rassistische Parolen.

Markus Nierth (parteilos)Lutz Trümper (SPD)Klaus-Peter Hanke (parteilos)Stanislaw Tillich (CDU)Bodo Ramelow (Linke)Karin Prien (CDU)Aydan Özoguz (SPD)Yasmin Fahimi (SPD)Omid Nouripour (Grüne)

"Task Force Internet"

Anders ist die Rechtslage, wenn Hasskommentare als Volksverhetzung zu werten sind. Hier kann die Polizei von sich aus aktiv werden. Volksverhetzung ist der oeffentliche Aufruf zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Menschen – und das Beschimpfen oder Verleumden einer Gruppe, wenn es die Menschenwürde verletzt. Dafür koennen bis zu fünf Jahre Haft verhaengt werden.

WEITERE LINKS ZUM THEMA

  • Brief vom Minister

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    "Nothaltung der Politik" staerkt Rechte

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In manchen Bundeslaendern werden solche Straftaten gezielt verfolgt - etwa von der "Task Force Internet" in Hessen: Eine Gruppe von Beamten im Landeskriminalamt in Wiesbaden durchforstet gezielt das Netz, macht Screenshots von strafrechtlich bedenklichen Äusserungen und leitet sie an den Staatsanwalt weiter. Wenn der eine Volksverhetzung bejaht, werden Ermittlungsverfahren eingeleitet und Portalbetreiber nach den IP-Adressen der Verfasser gefragt.

Verantwortung der Netzwerke

Jede Website mit Kommentarfunktion, jedes Forum im Netz kann zum Tatort werden. So stellt sich die Frage nach der Verantwortung der Betreiber. Ein Netzwerk wie Facebook mit taeglich Millionen von Kommentaren ist auf die Hinweise seiner Nutzer angewiesen. Die Idee, mit automatischer Stichwortsuche nach kriminellen Posts zu suchen, erscheint wenig erfolgversprechend: Der Inhalt einer Äusserung erschliesst sich oft nur aus dem Kontext. Ein typisches Beispiel: Unter das Bild eines brennenden Flüchtlingsheims schrieb jemand: "Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Das Licht der Hoffnung!" - ein menschenverachtender Kommentar, den kein Algorithmus erfassen kann.
TELEMEDIENGESETZ

§ 10 Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstaende bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich taetig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


Anbieter von "Telemediendiensten", wie es im Gesetz heisst, sind grundsaetzlich für fremde Informationen, die sie übermitteln, nicht verantwortlich. Auch sind sie rechtlich nicht verpflichtet, die Kommunikation zu überwachen oder nach Anhaltspunkten für rechtswidrige Taetigkeiten zu durchsuchen. Hostprovider, die fremde Informationen speichern, müssen jedoch nach Paragraph 10 Telemediengesetz unverzüglich taetig werden, um rechtswidrige - insbesondere strafbare - Inhalte aus dem Netz zu entfernen, sobald sie davon erfahren.
Juristen wie der Koelner Rechtsanwalt Christian Solmecke vertreten deshalb die Meinung: Wenn Facebook über eine strafbare Äusserung informiert werde und sie dennoch nicht loesche, koenne der Staatsanwalt auch gegen Facebook-Verantwortliche ermitteln. Von einem solchen Verfahren ist jedoch bis jetzt nichts bekannt. Für kommenden Montag hat Justizminister Maas Facebook-Verantwortliche zu einem Gespraech ins Ministerium eingeladen.

WAS IST VOLKSVERHETZUNG? 1 / 3
  • Strafgesetzbuch (StGB)
    § 130 Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den oeffentlichen Frieden zu stoeren,
    1. gegen eine nationale, rassische, religioese oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevoelkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehoerigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevoelkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmassnahmen auffordert
    oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevoelkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehoerigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevoelkerung beschimpft, boeswillig veraechtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.





11.09.2015
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发表于 2015-9-12 00:48 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2015-9-12 21:50 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2015-9-19 13:50 | 显示全部楼层
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