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本帖最后由 剑非凡 于 2015-9-20 18:20 编辑
Die Regierung kann den Bundeskanzler nicht entlassen.
Es ist so: Der Bundeskanzler kann nur auf zwei Wegen entlassen werden.
Entweder es wird durch ein so genanntes konstruktives Misstrauensvotum (Artikel 67 Grundgesetz) ein neuer Bundeskanzler durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewaehlt. In dem Fall muss der Bundespraesident den alten Kanzler entlassen und den neuen vereidigen.
Oder der Bundeskanzler selbst stellt die so genannte Vertrauensfrage i. S. d. Art. 68 GG. Spricht die Mehrheit des Bundestags dem amtierenden Kanzler dann das Misstrauen aus, so kann der Bundespraesident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag aufloesen und es kommt zu Neuwahlen, sofern innerhalb von 21 Tagen kein neuer Kanzler gewaehlt wird.
Andere Moeglichkeiten gibt es nicht. Beim Bundespraesidenten kannst Du z. B. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 61 GG) in Erwaegung ziehen. Der Bundeskanzler geniesst aber, als Mitglied des Bundestags, die Indemnitaet (Art. 46 GG). Das heisst: Er ist vor Ermittlungen und Anklagen geschützt, solange der Bundestag ihm die Immunitaet nicht nimmt. |
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