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楼主: 我爱免费

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发表于 2016-1-30 20:32 | 显示全部楼层

我看了DFV的保险条件,其中保险不cover的部分是这么写的。 我德语不好,用google翻译后理解是现在就有的问题是不保的,这和没有健康问题没有等待期似乎是矛盾的。请明白的朋友解释解释?
5. Leistungsausschlüsse
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für:
- bei Vertragsschluss bereits beschädigte oder erkrankte Zähne,
- bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
- Lückenschluss bei Fehlen von Zahnanlagen (nicht angelegte Zähne),
- eine bereits vor Vertragsschluss bekannte, oder medizinisch angeratene
oder bereits begonnene Heilbehandlungsmaßnahme,
- eine innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn begonnene
Heilbehandlungsmaßnahme; diese gilt als bereits vor Vertragsschluss
bekannt, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Heilbehandlungsmaß-
nahme tatsächlich erst nach Versicherungsbeginn bekannt oder medizinisch
angeraten wurde,
- einen Eigenanteil, welcher aufgrund einer nicht planmäßig beendeten kieferorthopädischen
Behandlung entsteht,
- Aufwendungen oder Abrechnungen, die den Vorschriften der jeweils gültigen
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen
oder die dort festgesetzten Höchstsätze (3,5facher Gebührensatz)
überschreiten,
- Kostenerstattungen für Heilbehandlungsmaßnahmen und zahntechnische
Laborarbeiten und Materialien, die in einem auffälligen Missverhältnis zu
den erbrachten Leistungen stehen; in diesem Fall können wir unsere Versicherungsleistungen
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen,
- Kostenerstattungen für Heilbehandlungsmaßnahmen und zahntechnische
Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige
Maß übersteigen; in diesem Fall können wir unsere Versicherungsleistungen
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen,
- vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen,
- für solche Heilbehandlungsmaßnahmen einschließlich ihrer Folgen, die
durch Kriegsereignisse verursacht worden sind.
5.2 Ansprüche auf Leistungen der GKV oder eines Dritten begründen keinen Anspruch
auf Versicherungsleistungen aus diesem Versicherungsvertrag.
5.3 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für erbrachte Heilbehandlungsmaß-
nahmen im Ausland sind erstattungsfähig, soweit die Gebühren im Rahmen
der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ)
bis zu den dort festgesetzten Höchstsätzen (3,5facher Gebührensatz) liegen.
5.4 Erstattet die GKV oder ein Dritter eine Heilbehandlungsmaßnahme nicht,
z.B. weil die Heilbehandlungsmaßnahme im Ausland durchgeführt wurde, so
werden wir als berücksichtigungsfähige Leistung der GKV oder eines Dritten
einen Betrag anrechnen, der bei einer Heilbehandlung
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