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本帖最后由 jade_lee 于 2016-3-1 22:56 编辑
你的合同里关于在搬走时承担百分比费用的条款,属于Quotenabgeltung,去年高等法院已经判决这种条款无效。
法院判决结果新闻通告稿:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=70515&linked=pm
律师对此的解读如下:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/weitere-aenderung-der-rechtsprechung-zu-schoenheitsreparaturen
BGH v. 18.3.2015 – VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/13, VIII ZR 242/13
„Quotenabgeltung“: Muss der Mieter beim Auszug einen Teil der Renovierungskosten tragen?
Bereits mit seinem Hinweis vom 22.1.2014 hatte der BGH angedeutet, Quotenabgeltungsklauseln demnächst kippen zu wollen. Quotenabgeltung bedeutet, dass der Mieter zu einer Zeit auszieht, zu der die Wohnung eigentlich noch nicht renoviert zu werden braucht. Solche Klauseln bestimmen, dass der Mieter zumindest 20%, 40%, 60% usw. oder einen anderen Prozentsatz („Quote“) von den Renovierungskosten zu tragen hat. Die Renovierungskosten bestimmen sich meist nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts. Solche Klauseln benachteiligen den Mieter nach der heutigen Entscheidung des BGH zum Aktenzeichen VIII ZR 242/13 unangemessen und sind unwirksam.
Wenn die Wohnung beim Auszug des Mieters also noch nicht abgewohnt und renovierungsbedürftig ist, muss der Mieter weder renovieren noch anteilige Kosten bezahlen. Der Nachmieter darf zum Renovieren nur verpflichtet werden, wenn er einen angemessenen Ausgleich dafür erhält. |
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