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Eine Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland übrigens nicht. Die Straßenverkehrsordnung (Artikel II, Absatz zwei) schreibt aber seit dem Jahr 2010 vor, dass man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darf. Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen, erfüllen diese Anforderung. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. „Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichem Wetter oder Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es natürlich auch einen Punkt im Fahreignungsregister“, heißt es vom ADAC weiter. |
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