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发表于 2006-8-28 09:27
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Bundeskartellamt bestätigt FLUXX:
Verhalten von Lotto ist rechtswidrig
- Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig
- Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam
- Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar
- Gewinner sind Verbraucher und Breitensport
Altenholz, 28. August 2006 -- Das Bundeskartellamt stellt in seinem heute
veröffentlichten Beschluss den illegalen Boykott der Unternehmen der FLUXX
AG durch die Lottogesellschaften fest. Der Versuch der Lottogesellschaften,
die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu verhindern,
stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch
gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten
Wettbewerbshüter.
Gleichzeitig betrachtet das Bundeskartellamt die innerhalb der letzten
Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche
Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen, Brandenburg
und Schleswig-Holstein als Auswuchs des Boykotts und erklärt sie somit
für
nichtig.
Darüber hinaus haben die Bonner Wettbewerbshüter ihren Beschluss
gegenüber
der im Mai ausgesprochenen Abmahnung nach umfassender Würdigung der
Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft.
Demnach dürfen wegen der Kartellrechtswidrigkeit sowohl das
Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten
Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort nicht weiter angewendet werden.
Damit stehen die 16 Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb
zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen zum Beispiel
über die
zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen.
Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen
Bundesland
verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen
bundesweiten "Lotto-Finanzausgleich", wie ihn der Lotteriestaatsvertrag
seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter ab heute
nicht mehr geben.
Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt hat
bereits angekündigt, mittels empfindlicher Zwangsgelder die Umsetzung des
Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrecht erhalten werden
sollte. Die zu erwartenden Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden
aufgrund des Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.
"Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des
Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt
den
Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des
Lotteriewesens
in Form eines Kartells, das untereinander Marktabsprachen trifft und
Marktteilnehmer an der Ausübung ihrer Dienstleistungen hindert", so Rainer
Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. In seinem 200 Seiten umfassenden
Beschluss erläutert das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften und den
dahinter stehenden Bundesländern, dass sich auch der Staat an zwingende
Vorgaben des Gesetzgebers und insbesondere europarechtliche Regeln und
Gesetze zu halten hat, wie es für jedes private Unternehmen
selbstverständlich ist.
Zu den Gewinnern des Kartellamtsbeschlusses zählen vor allem die
Verbraucher und der Breitensport. Der Großteil der Fördergelder
für Sport
und Kultur resultiert nämlich aus den Zweckerträgen aus Lotterien.
Nur rund
fünf Prozent stammen aus den Konzessionsabgaben der staatlichen Sportwette
"ODDSET". Der Beschluss des Kartellamts sichert nunmehr einen gesunden
Wettbewerb zwischen gewerblichen Spielvermittlern und den
Lottogesellschaften und damit die Finanzierung von Vereinen und Verbänden.
Rainer Jacken: "Wir sind dankbar für die dringend notwendige Klarstellung
des Kartellamts, dass Lotto eben Lotto ist und vom Sportwettenurteil des
Bundesverfassungsgerichts losgelöst betrachtet werden muss. Es besteht
zwar
kein Zweifel daran, dass mit den Themen Jugendschutz und Suchtprävention
weiterhin verantwortungsvoll umgegangen werden muss, aber wir sollten
beginnen, in der öffentlichen Diskussion differenziert mit dem Thema
Glücksspielsucht umzugehen und es nicht zu einem Allgemeinplatz für
verzweifelte Versuche zum Erhalt des letzten Staatmonopols in Deutschland
verkommen lassen.
Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass eine strenge Regulierung,
effektive
Suchtbekämpfung und privatwirtschaftlich betriebene
Glücksspielangebote
kein Widerspruch in sich sind und vor allem zu steigenden Einnahmen für
den
Sport, die Wohlfahrtspflege und den Staat führen können.
Denn eines ist klar: Der unwürdige Kampf um das letzte staatliche Monopol
ist angesichts der elektronischen Grenzenlosigkeit des Internets bereits
zur Agonie verkommen. Nutzen wir hier in Deutschland die große Chance,
bevor es andere vor uns tun."
Conference Call um 15.00 Uhr
Zur Erläuterung der Hintergründe veranstaltet die FLUXX AG am
heutigen
Montag, 28. August, um 15.00 Uhr eine Telefonkonferenz mit Rainer Jacken
und dem Kartellrechtsspezialisten Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt in
der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier. Der Listen-Only-Zugang ist
über Tel. (069) 2222 7111 zu erreichen. Medienvertreter sowie Analysten
und
Investoren, die an der Q&A-Session teilnehmen möchten, müssen sich
zuvor
per Email an ir@fluxx.com akkreditieren.
Weitere Informationen:
FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 28.08.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: FLUXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
E-mail: info@fluxx.com
WWW: www.fluxx.com
ISIN: DE0005763502
WKN: 576350
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