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萍聚头条

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[其他] 求救啊~

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发表于 2006-11-23 13:19 | 显示全部楼层 |阅读模式

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现在身怀六甲了,但是想要和德国老公离婚,请问孩子生在德国的话,妈妈有权力留在德国照顾孩子吗?另 ,妈妈是学生,没有收入,如果离婚的话,会不会很麻烦?:mad: :mad:
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发表于 2006-11-23 14:33 | 显示全部楼层
可怜啊,宝宝在肚子里,辛苦的妈妈。

答案我不知道,帮顶。
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发表于 2006-11-23 14:37 | 显示全部楼层
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发表于 2006-11-23 14:45 | 显示全部楼层
抱抱,答案我也不知道,帮你顶吧。  :(   猜想你的居留可能有问题。
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发表于 2006-11-23 14:55 | 显示全部楼层

回复 #1 爬在墙头 的帖子

你是不是气头上的话,别小孩子气了,告诉我们为什么,到底发生什么了,怀孕其间会很敏感,说出来就好了.
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发表于 2006-11-23 15:00 | 显示全部楼层
你现在在哪个城市呀,我在墨你黑.如果你真的很不开心需要有人给你帮助可以把电话给我我给你打电话.
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TA的专栏

发表于 2006-11-23 16:25 | 显示全部楼层
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发表于 2006-11-23 17:04 | 显示全部楼层

回复 #1 爬在墙头 的帖子

Ich habe mich frueher mit einem Anwalt unterhalten. Es besteht die Moeglichkeit, dass Sie weiter in Deutschland bleiben duerfen. Hier sind die Voraussetzungen:

1. Sie haben keine finanzielle Sorge. In Ihrem Fall soll Ihr Noch-Mann in Zukunft Unterkunftskosten zahlen. Wenn er auch ein armer Student ist, dann haben  Sie Pech.

2. Sie haben sich an das Leben in Deutschland gewoehnt. Oder besser gesagt, ploetzliche Rueckkehr nach China wuerde Ihnen große Schwierigkeit bereiten. Da zaehlen solche Dinge wie:
     1) Wie lange leben Sie schon in Deutschland?
     2) Wie gut sind Sie integriert?

Auch wichtig ist es, was fuer einen Aufenthaltstitel haben jetzt?

Wenn Sie genaue Informationen bekommen moechten, sollen Sie zur Auslaenderbehoerde gehen oder einen Anwalt fragen.

Viel Glueck!
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发表于 2006-11-23 17:10 | 显示全部楼层
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

1.  die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder

2.  der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand

und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis war, es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes. Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.

(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht vorliegen.
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TA的专栏

发表于 2006-11-23 17:38 | 显示全部楼层
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