萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

查看: 1641|回复: 5

[其他] 求教到底什么是abstraktionsprinzip?

[复制链接]
发表于 2007-3-25 18:06 | 显示全部楼层 |阅读模式

马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。

您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册 微信登录

x
这里也许好多学法律的,谁给我解释一下这个到底是个什么意思好吗?先谢了$送花$
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-3-25 20:44 | 显示全部楼层
原帖由 adele717 于 07/3/25 17:06 发表
这里也许好多学法律的,谁给我解释一下这个到底是个什么意思好吗?先谢了$送花$

$郁闷$ $郁闷$
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-3-25 21:22 | 显示全部楼层
无因原则(Abstraktsprinzip)只能建立在分离原则的基础上,它是指,处分行为应当不问是否存在原因,而自行发生效力。正如《德国民法典立法理由书》所说:“当事人在订立物权合同时,可能以各类法律原因为前提, ...
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-3-25 23:43 | 显示全部楼层

牵强的直译估计让人很难理解,下面我给出它的背景、定义及相关内容

Das Abstraktionsprinzip gehört zu den Grundsätzen des deutschen Zivilrechts (Lehre vom Rechtsgeschäft) und lässt sich schon im römischen Recht finden. Es hat sich unter dem Einfluss von Savigny im 19. Jahrhundert durchgesetzt und ist seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Grundlage: Das Trennungsprinzip
TrennungsprinzipDas Abstraktionsprinzip beruht auf dem Trennungsprinzip und besagt, dass Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig sind. Dieser Grundsatz ist für Laien nicht ohne weiteres verständlich. Daher soll folgendes Beispiel der Erläuterung dienen:

Müller kauft von Friedrich ein Auto. Er bezahlt noch am gleichen Tag. Den Wagen und die Papiere erhält er aber erst eine Woche später.
Der (deutsche) Jurist trennt hier drei Vorgänge: Zunächst haben Müller und Friedrich einen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB, das Verpflichtungsgeschäft, geschlossen. Der Kaufvertrag ist ein Kausalgeschäft mit dem Inhalt

Müller und Friedrich sind sich einig, dass Müller das Auto und Friedrich den Kaufpreis bekommen soll (1. Vorgang).
Aber erst als Friedrich dem Müller das Auto mitgegeben hat, hat er durch ein abstraktes Geschäft gemäß § 929 BGB, in Form eines Verfügungsgeschäfts, das Eigentum auf Müller übertragen.

Müller und Friedrich sind sich einig, dass Müller das Eigentum an Friedrichs Auto bekommt (weil Müller aus dem Kaufvertrag einen Anspruch darauf hat - 2. Vorgang).
Müller andererseits erfüllte seine Verpflichtung durch Zahlung, also Übereignung und Übergabe des Geldes sofort.

Müller und Friedrich sind sich einig, dass Friedrich das Eigentum an Müllers Geld in Höhe des Kaufpreises bekommt (weil Friedrich aus dem Kaufvertrag einen Anspruch darauf hat - 3. Vorgang).

Inhalt des Abstraktionsprinzips
AbstraktionsprinzipDas Abstraktionsprinzip besagt nun, dass die abstrakten Geschäfte - im Beispielsfall mit Müller und Friedrich also Übereignung des Fahrzeuges und Übereignung des Geldes - auch wirksam sind, wenn das Kausalgeschäft, also der Kaufvertrag, unwirksam ist, weil beide voneinander in ihrem rechtlichen Bestand unabhängig sind. Ein solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn Friedrich bei Abschluss des Kaufvertrags wegen absoluter Volltrunkenheit nicht geschäftsfähig gewesen wäre § 105, II BGB Dann ist der Kaufvertrag unwirksam, Müller wird aber trotzdem Eigentümer des Wagens, wenn Friedrich bei der Übereignung wieder geschäftsfähig war. Die Wirksamkeit einer Verfügung hat Vorrang gegenüber dem Erfüllungsanspruch aus einem Schuldverhältnis.

Das Abstraktionsprinzip dient somit der Rechtssicherheit. Wenn Müller durch abstraktes Geschäft das Eigentum erwirbt, obwohl das zu Grunde liegende Kausalgeschäft (der Kaufvertrag) unwirksam ist, kann er das Auto dennoch ohne Sorgen weiterverkaufen: Er ist schließlich Eigentümer geworden. Falls Müller Schulden hat, könnten seine Gläubiger das Auto pfänden, auch ohne sich Gedanken über den Kaufvertrag machen zu müssen.

Da mit dem abstrakt wirksamen dinglichen Geschäft bei unwirksamem Verpflichtungsgeschäft jedoch keine endgültige Güterzuordnung getroffen werden soll, besteht das Bereicherungsrecht §§ 812 ff BGB. Das BGB sieht somit eine Möglichkeit vor, die Übergabe des Eigentums rückabzuwickeln. § 812 BGB sagt in diesem Beispiel aus, dass Friedrich das Eigentum am Auto zurückfordern kann, wenn der Grund für das Übereignungsgeschäft (der Kaufvertrag) wegfällt.

Während im alltäglichen Verkehr Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft kaum sichtbar zutage treten, sondern durch konkludentes Handeln erfolgen, ist die formale Trennung beim Kauf und Verkauf von Grundstücken deutlich ausgeprägt: Die Vertragsparteien schließen die erforderlichen Verträge durch Beurkundung vor einem Notar. Dabei erfolgt auch hier zunächst das Verpflichtungsgeschäft, nämlich die Regelung, dass der Verkäufer sein Grundstück an den Käufer verkauft und dafür einen Kaufpreis erhält. Sodann erklären die Vertragsparteien zusätzlich die Auflassung, d.h. sie schließen einen zweiten Vertrag, indem sie Einigkeit darüber bekunden, dass das Eigentum an dem Grundstück vom Verkäufer auf den Käufer übergehen soll. Die Auflassung ist Voraussetzung für den Antrag beim Grundbuchamt auf Eintragung des neuen Eigentümers. Er wird in der Regel erst nach Zahlung des Kaufpreises auf ein privates Treuhandkonto beim Grundbuchamt gestellt. Erst wenn das Grundbuchamt diese Eintragung in das Grundbuch vorgenommen hat, hat der Käufer das Eigentum an dem Grundstück tatsächlich erworben und auch die Verfügungsgeschäfte sind abgeschlossen.


Rechtsvergleichung
KausalprinzipIn vielen anderen Rechtsordnungen gilt statt des Abstraktionsprinzips das Kausalprinzip.

Das österreichische Recht trennt zwar Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag; im deutschen Recht das Kausalgeschäft) und Verfügungsgeschäft (z.B. Übergabe; im deutschen Recht das abstrakte Geschäft) ebenso strikt, erlaubt aber weder ein abstraktes Verpflichtungs- noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft. Vielmehr müssen beide jeweils kausal sein: Das Verpflichtungsgeschäft muss in dem Sinne kausal sein, dass es einen Grund hat, der es wirtschaftlich macht. Weiters muss das Verfügungsgeschäft in dem Sinne kausal sein, dass es nur dann wirksam ist, wenn ein gültiges Verpflichtungsgeschäft, ein Titel, besteht (Prinzip der kausalen Tradition). Es ergibt sich also folgendes Schema: Wirtschaftflicher Zweck =Kausalbindung=> Verpflichtungsgeschäft =Kausalbindung=> Verfügungsgeschäft

Das französische Recht kennt keine Unterscheidung zwischen Kausalgeschäft und abstraktem Geschäft: Wer beispielsweise ein Auto kauft, wird (grundsätzlich) mit Abschluss des Kaufvertrages auch Eigentümer.


Kritik am Abstraktionsprinzip  [Bearbeiten]Das Abstraktionsprinzip ist seit seiner Einführung in der juristischen Literatur oft kritisiert worden. Viele Autoren bemängeln, dass ein einheitlicher Lebenssachverhalt in künstliche Teile zerlegt werde. Dies sei für juristische Laien kaum verständlich. Uwe Wesel kritisiert gar, Savigny habe das Abstraktionsprinzip aufgrund fehlerhafter Auslegung historischer Quellen entwickelt, da im römischen Recht kein solches Abstraktionsprinzip bekannt gewesen sei. Im römischen Recht ist die Wirksamkeit der Übereignung abhängig von der Wirksamkeit des Kaufvertrages. [1] War dieser unwirksam, so konnte das Eigentum nicht übergehen und der Verkäufer konnte die Kaufsache mit der rei vindicatio zurückverlangen. Weiterhin führe das Abstraktionsprinzip zu unbilligen Ergebnissen, da es an der Übertragung des Eigentums auch dann festhalte, wenn hierfür kein Grund bestand, der zugrundeliegende Kaufvertrag beispielsweise nichtig ist. Einen Höhepunkt erreichte die Kritik während der Zeit des Nationalsozialismus, als die bestehende Rechtslage aufgrund ihrer Komplexität als „unvölkisch“ abgelehnt und Reformen gefordert wurden.

Das Abstraktionsprinzip ist auch im Rahmen der Vereinheitlichung der Zivilrechtsordnungen innerhalb der Europäischen Union angegriffen worden. Deutschland ist das einzige Mitgliedsland, in dem das Abstraktionsprinzip gilt.

In der DDR wurde das Abstraktionsprinzip durch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB) vom 19. Juni 1975 abgeschafft, welches am 1. Januar 1976 in Kraft trat. Für seit dem 3. Oktober 1990 vorgenommene Rechtsgeschäfte gilt auch in diesem Gebiet wieder das Abstraktionsprinzip des BGB.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-3-26 13:15 | 显示全部楼层
这就是德国民法上的分离原则,主要是针对物的处分,即物的处分与债务关系相分离,不依赖于债之关系而存在。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2007-3-26 17:20 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网 |网站地图

GMT+2, 2024-4-28 06:45 , Processed in 0.054923 second(s), 16 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表