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萍聚头条

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楼主: 糊涂鬼

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发表于 2007-5-24 23:07 | 显示全部楼层
原帖由 janejjjj 于 2007-5-24 00:57 发表
而且原来那张税卡上的税也不能退了:(

能退吧

我就丢过阿,没问题,都给退啦。不过是好几年前的事情啦,难道现在改啦


我做mini job时候,没跟我要过税卡,就是去finanzamt开了个freistellungschein,而且,做了2,3年,只让我开过一次而已
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发表于 2007-5-25 09:29 | 显示全部楼层
原帖由 fc200x 于 2007-5-24 20:04 发表


楼主都没有说什么,你算什么东西,你是嫉妒人家比你懂的多吧$bs$



嫉妒你“懂得多”,哈哈!

当然会有羡慕别人比自己强的地方。我学的是法律,现在是拿德国执照的从业律师,看看你写的帖子,就知道你是外行充愣,怎么会嫉妒你懂得多,哈哈!

“佩服”你不懂装懂,撑了脸面敢说,倒是有一点,哈哈!

怕楼主把你的歪话当真吗!
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发表于 2007-5-25 12:52 | 显示全部楼层
事情是这样的:

"我之前有个一个工作,不固定, 属于那种,招之即来,挥之即去的。收入没保障。

这个月初又有了一个工作, 400欧以内的, 刚开始, 工厂说不要税卡。 后来他们又跟我要一类税卡。 我交不出来,朋友就给我出主意让我再出领一张Ersatz税卡。 我就照办了。"


Rechtslage:

Die Steuerhinterziehung ist eine Straftat gemäß §370 AO. Nach §370 AO wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

1.        den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.        die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.        pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Nach meiner Kenntnis hat der Gesetzgeber aber nur die vorsätzliche, also wissentliche und willentliche, Steuerhinterziehung unter Strafe gestellt. Die lediglich fahrlässige Steuerhinterziehung ist nicht mit einer echten Kriminalstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) bedroht. Sie kann jedoch unter Umständen in Form der sogenannten leichtfertigen Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit gemäß §378 AO mit Geldbuße bedroht sein.

Hier ist §378 ABGABENORDNUNG (AO)

§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

(1)        Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in §370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.

(2)        Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro (bis 31. 12. 2001: hunderttausend Deutsche Mark) geahndet werden.

(3)        Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekanntgegeben worden ist. §371 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


办法解决:

Muss ich weiter erklären?


忽悠,接着忽悠,看看能不能.......
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