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Das Problem kann man ganz einfach lösen. Siehe:
https://www.dolc.de/forum/viewthr ... p;page=1#pid8306949
Eigentlich brauchst Du jetzt noch nichts zu machen (nicht zahlen und auch nicht erklären). Nur wenn Du Angst hast und unbedingt was erklären willst, kannst Du z.B. eine E-Mail (keinen Brief!!!) wie folgt schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
höchstvorsorglich und fristgerecht widerrufe ich den von Ihnen genannten Vertrag.
Es kann dahingestellt bleiben, ob und wie der Vertrag zwischen mir und Ihnen wirksam zustand gekommen ist. Nach dem BGH-Urteil vom 12.04.2007 (Az: VII ZR 122/06) konnte hier eine Widerrufsfrist jedenfalls nicht beginnen. Denn Ihre Widerrufsbelehrung entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes. Sie informiert nicht über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers, die sich daraus ergeben, dass nach dem Widerruf das gesetzliche Rücktrittsrecht anwendbar ist.
Nach dem BGH-Urteil genügt eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht (vgl. o.g. BGH-Urteil).
Mit freundlichen Grüßen
XYZ |
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