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楼主: sallybrown

有关30岁以上的JMS的保险

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发表于 2007-10-11 00:22 | 显示全部楼层
我在鲁尔区,昨天去AOK问了,先是问普通员工,后来也问了Chef,得到的回答是他已经在AOK工作了15年,确实没听说过这样的规定,也从来没有这样的先例~~~郁闷啊~~~:mad: :mad: :mad:

有哪位JM最近成功办成这个事情吗??

[ 本帖最后由 jaja417 于 2007-10-11 00:24 编辑 ]
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发表于 2007-10-11 20:58 | 显示全部楼层
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发表于 2007-10-11 21:46 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2007-10-12 14:00 | 显示全部楼层
最近又JM看了这个帖子希望我可以告诉她们我的个人的资料,我理解她们也是希望通过我的事例可以帮助她们说服当地的AOK。但是我在帖子里已经说过,我咨询的律师的意见是,这个法律条款对我们的情况并没有直接的解释,我们没有办法强制AOK根据这个条款办理。所以解释的权利是在AOK一方的。
作为AOK一方来说,主动的给我们便宜的价格,当然是不愿意的,也会直接减少工作人员的提成。那么你就是告诉他们我的情况又可以起到什么作用呢,她们完全可以告诉你是别人的处理与他们无关。
我认为我们自己可以做的只有从跟她们讲清楚我们作为外国学生在这种情况下的不公平。因为我们的情况是德国大学的学制和招生要求造成的,而且作为外国人经济上也没有得到德国或本国的经济资助,要承受比学生保险高80欧的保费本身就是有困难的,而且德国学生在27岁之前都是可以用父母交的家庭险的,他们根本不用花钱。
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发表于 2008-9-6 00:24 | 显示全部楼层
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发表于 2011-8-16 10:25 | 显示全部楼层
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发表于 2011-8-20 15:29 | 显示全部楼层
本帖最后由 kleiner-Hai 于 2011-8-20 15:30 编辑

看了半天,这些信息算是有用的。。。。但是,感觉也没啥具体的操作条款。。。

b) Nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

Die Möglichkeit der Versicherung zum Studententarif besteht nicht unbegrenzt. Studierende sollen nicht dazu verführt werden, Ihr Studium nur deshalb hinauszuzögern, um günstiger versichert sein zu können. Eine Grenze bildet die Anzahl der in einem Studiengang verbrachten Fachsemester, eine weitere die Altersgrenze von 30 Jahren. Sobald eine Grenze überschritten wird, ist Schluss mit der Versicherungspflicht und damit auch mit dem günstigen Tarif. Danach könnt (und solltet!) Ihr Euch nur noch freiwillig weiter versichern.

Fachsemester sind nur die Semester, die Ihr ein bestimmtes Studienfach studiert habt. Dabei werden Urlaubssemester nicht mitgezählt. Wechselt Ihr das Studienfach oder beginnt ein zweites Studium, beginnt die Zählung wieder von vorne. Insbesondere bei einem zweiten Studium ist es aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass Ihr irgendwann die Altersgrenze überschreiten werdet. In dem Fall, dass Ihr an ein Bachelorstudium ein Masterstudium dranhängt, werden die Fachsemester nur dann addiert, wenn es sich um den gleichen (konsekutiven) Studiengang handelt.

Werdet Ihr im Laufe des Semesters 30 Jahre alt, endet die studentische Versicherung mit dem offiziellen Semesterende. Das gleiche gilt für den Ablauf des 14. Fachsemesters. Ist absehbar, dass Ihr die Grenze demnächst überschreiten werdet, solltet Ihr Euch von Eurer Krankenkasse beraten lassen, wie es weitergehen kann.

c) Verlängerungsgründe

Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten zu verschieben. Dafür ist regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe kommen für eine Verlängerung z. B. in Betracht:
Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht)
Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg
Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Wehr- oder Zivildienst
Mitarbeit in Hochschulgremien
d) Versicherungsende

Seid Ihr bis zum Ende Eures Studiums als Studierende versichert, endet der Versicherungsschutz einen Monat nach Ablauf des Semesters, in dem Ihr Euren Abschluss macht. Das Semesterende (ohne den zusätzlichen Monat) ist dagegen relevant, wenn es um den Ablauf des 14. Fachsemesters oder die Vollendung des 30. Lebensjahres geht.

Findet Ihr nach Eurem Studienabschluss sofort einen Job, tritt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer an die Stelle der in Kürze auslaufenden studentischen Krankenversicherung.
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