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本帖最后由 kleiner-Hai 于 2011-8-20 15:30 编辑
看了半天,这些信息算是有用的。。。。但是,感觉也没啥具体的操作条款。。。
b) Nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
Die Möglichkeit der Versicherung zum Studententarif besteht nicht unbegrenzt. Studierende sollen nicht dazu verführt werden, Ihr Studium nur deshalb hinauszuzögern, um günstiger versichert sein zu können. Eine Grenze bildet die Anzahl der in einem Studiengang verbrachten Fachsemester, eine weitere die Altersgrenze von 30 Jahren. Sobald eine Grenze überschritten wird, ist Schluss mit der Versicherungspflicht und damit auch mit dem günstigen Tarif. Danach könnt (und solltet!) Ihr Euch nur noch freiwillig weiter versichern.
Fachsemester sind nur die Semester, die Ihr ein bestimmtes Studienfach studiert habt. Dabei werden Urlaubssemester nicht mitgezählt. Wechselt Ihr das Studienfach oder beginnt ein zweites Studium, beginnt die Zählung wieder von vorne. Insbesondere bei einem zweiten Studium ist es aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass Ihr irgendwann die Altersgrenze überschreiten werdet. In dem Fall, dass Ihr an ein Bachelorstudium ein Masterstudium dranhängt, werden die Fachsemester nur dann addiert, wenn es sich um den gleichen (konsekutiven) Studiengang handelt.
Werdet Ihr im Laufe des Semesters 30 Jahre alt, endet die studentische Versicherung mit dem offiziellen Semesterende. Das gleiche gilt für den Ablauf des 14. Fachsemesters. Ist absehbar, dass Ihr die Grenze demnächst überschreiten werdet, solltet Ihr Euch von Eurer Krankenkasse beraten lassen, wie es weitergehen kann.
c) Verlängerungsgründe
Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten zu verschieben. Dafür ist regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe kommen für eine Verlängerung z. B. in Betracht:
Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht)
Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg
Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Wehr- oder Zivildienst
Mitarbeit in Hochschulgremien
d) Versicherungsende
Seid Ihr bis zum Ende Eures Studiums als Studierende versichert, endet der Versicherungsschutz einen Monat nach Ablauf des Semesters, in dem Ihr Euren Abschluss macht. Das Semesterende (ohne den zusätzlichen Monat) ist dagegen relevant, wenn es um den Ablauf des 14. Fachsemesters oder die Vollendung des 30. Lebensjahres geht.
Findet Ihr nach Eurem Studienabschluss sofort einen Job, tritt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer an die Stelle der in Kürze auslaufenden studentischen Krankenversicherung. |
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