萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

楼主: link1983

[原创独家新闻] = 抗议Spiegel照片 =

[复制链接]
发表于 2007-11-22 16:29 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-22 16:55 | 显示全部楼层
有周坚这样的学者真的很让人欣慰啊!!!为你和游行的学生$支持$ $支持$
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-22 16:57 | 显示全部楼层
对了,把上面那些德文直接KOPIE签了名,写了地址就可以寄了?$frage$
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-22 19:50 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-23 03:43 | 显示全部楼层
原帖由 FELIX-M 于 2007-11-22 15:57 发表
对了,把上面那些德文直接KOPIE签了名,写了地址就可以寄了?$frage$


没错。不过,要把草稿中开头的刑事举报和处罚申请人的名字、地址改为你自己的名字和地址。最后别忘了签名。一定要挂号寄出,以防检察院说没收到。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-23 03:44 | 显示全部楼层
新闻稿        德国柏林,2007年11月22日
在德华人刑事控告《明镜》周刊辱华人员
      11月22日,在德华人自发组织的反击德国《明镜》周刊辱华不实报道的刑事控告书正式公布,这标志着在德华人此次维权活动进入了一个新的阶段。由于《明镜》周刊至今未对其严重的不实报道和辱华言行做出道歉和补救行为,华人将通过法律途径维护自身的尊严。
    该刑事控告书由华人中自己的留德法律学人通过研究和交流,依照德国相关法律规定起草,内容主要由两部分组成:1)刑事举报和刑事处罚申请,2)附带民事赔偿申请。为保证大家不错过对侮辱罪刑事责任的三个月的追诉时效,一份与控告书同时发表的公告,向所有在德同胞说明了此次法律维权将可能经过的司法程序,建议各地华人分别以自己个人的名义,最迟在本周六以挂号信的形式,将这份刑事控告书寄往控告书上已标明的汉堡检察院。
    华人在刑事控告书中,就今年8月27日出版的第35期《明镜》周刊的辱华封面与标题“黄色间谍”及其发表的长篇报道《沙粒原理》一文,针对具有煽动性和种族歧视性质的封面标题、该封面中将中国国旗篡改成百叶窗样式的行为、《沙粒原理》一文中报道的诸多不实事例和数据、对孔子名言的歪曲捏造以及对中国文化、中国国号和中国人的侮辱诋毁言辞,提出了四项刑事指控:1)侮辱、谩骂与诽谤罪(德国《刑法典》第185至187条),2)谩骂信仰、宗教组织与世界观团体罪(德国《刑法典》第166条)、3)煽动民众罪(德国《刑法典》第130条)、4)损害外国国旗和主权标志罪(德国《刑法典》第104条)。控告书列举了《明镜》周刊违反德国法律与新闻职业守则的具体行为,详细说明了控告《明镜》相关人员所犯罪行的理由和提出各项刑事控告的法律依据。
    控告书指出,由于《明镜》以具有煽动性和误导性的手段,置德国法律与新闻职业操守于不顾,在《沙粒原理》一文中以诸多不实报道为依据,将在德留学、研究、工作和经商的华人诬蔑为间谍,严重侵害了在德华人的人格尊严,对中德两国民众和谐友谊的社会环境造成了威害,是滥用新闻自由和言论自由的犯罪行为。鉴于《明镜》周刊巨大的发行量与其在德国民众中很高的可信度,此次不实报道对在德各界华人所造成的损害是巨大而持久的,不少中国留学生、研究人员和企业家已经在其学习、工作与经商过程中,直接或间接地感受到了《明镜》报道所产生的负面影响。因此,华人在控告书中提出了附带民事赔偿申请,要求《明镜》周刊及其辱华人员:1)提交由刑罚保其履行不再犯义务的保证书,2)发表华人批驳声明,3)收回和更正错误报道和辱华言论,4)经济补偿,5)精神伤害赔偿,6)交出因此期《明镜》出版发行中这些违法行为而获得的所有报酬与盈利。
    虽然在德华人此次自发的维权活动面对经费与经验不足的困难,至今仍然没有找到合适的律师协助维权活动,但他们立足于发掘和调动在德华人各界的自身力量,通过留德学者学生对德国法律的研究与讨论,结合华侨维权骨干从个人司法诉讼经历中积累起来的经验,制定了司法维权的策略,完成了这份刑事控告书。此次华人维权活动的新闻发言人表示,不论是已在11月10日汉堡《明镜》总部大楼前成功举行的抗议活动,还是目前进入正式启动的法律维权行动,维权的过程要比其结果重要的多,因为只有通过每一个具体行动,才能唤起海外华人的维权意识与勇气,逐步改变华人社群长期以来忍气吞声、被动挨打的局面,摸索出海外华人谋求长期平等生存权利的道路。
    在中国留德学者学生团体联合会、全德华侨华人联合总会、德国华商联合总会等众多华侨社团以及各地华人骨干的共同倡导与组织下,德国各地华人以各种方式参与到此次维权活动中来,集思广益,遵循有理、有力、有节的抗争原则,不仅发出了华人自强不息的声音,而且也向德国社会展示了中华民族以和平理性的方式追求正义和谐的传统美德。通过此次活动,在德华人的集体维权意识、爱国热情以及对中华传统文化的保护意识得到加强,对建立一个统一的华人维权组织的呼声空前高涨,而此次工作中暴露出来的每一个不足,都是探索如何维护海外华人合法权益的宝贵经验。不容忽视的是,这一切也与海内外华文媒体对在德华人维权行动的高度关注与积极报道分不开,因为,有十三亿中国人众志成城的气势作为后盾,海外作为少数民族生存的华人社群才能真正争取到其应当享有的平等待遇。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-23 03:46 | 显示全部楼层
转载:

http://www.dolc.de/forum/viewthr ... &extra=page%3D1

mazhenzhou
新打工族




UID 63295
精华 0
积分 109
帖子 256
活力 109
聚元 529
阅读权限 10
注册 2006-4-10
学校  
专业  法律
职业  Rechtsanwalt
常去版块  
假期状态  
来自 上海
发表于 2007-11-22 16:26  资料  个人空间  主页 短消息  加为好友  
[实用信息] [被屏蔽广告]欧洲境内机票全价11欧,快快来抢 !



德国友人,一位退休律师指控明镜
昨天提到,一位资深的前辈同行,对明镜的那个报道深为反感,确认是触犯了德国刑法,他已经正式向德国检察院提交了Strafanzeige。征得他老人家同意,在此公布该Strafanzeige全文:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

Betrifft: Artikel „Die gelben Spione“

Bekanntlich hat Der Spiegel in seiner Ausgabe Nr. 35 vom 27.08.2007 einen Artikel veröffentlicht mit einer entstellten gelben Fratze auf der Titelseite und der Überschrift „Die gelben Spione“ durch den die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Chinesen an den Pranger gestellt werden und weiter auch gegen alle Chinesen  Feingefühle ausgelöst werden.

Da es sich bei dieser Veröffentlichung eindeutig um ein Verbrechen nach § 130 StGB handelt, das als Offizialdelikt unmittelbar der Verfolgung durch die Staatanwaltschaft unterliegt, ist davon auszugehen, dass entsprechende Ermittlungen vom Amts wegen bereits eingeleitet worden sind. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich davon unterrichten könnten, in welcher Weise inzwischen dieses Verfahren vorangegangen ist und welchen Stand es erreicht hat.

I.

Diese Veröffentlichung erfüllt eindeutig nach dem in Deutschland geltenden Strafrecht, nach der Vorschrift des § 130 StGB, die selbstverständlich als bekannt vorausgesetzt werden darf, den Tatbestand  des Verbrechens der Volksverhetzung,  das mit einer Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren bedroht ist. An dem Vorsatz der Täter besteht kein Zweifel, zumal diese über alle Möglichkeiten verfügen vor der Vornahme der Straftat, deren Voraussetzungen überprüfen zu lassen. Allenfalls käme auch eine Mitverantwortlichkeit deren Berater in Betracht. Nach der eindeutigen und offensichtlichen Gestaltung des Artikels ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ersichtlich, dass den Tätern ein Entschuldigungsgrund zur Seite stehen könnte.

Gegen diese Bestimmungen hat Der Spiegel durch die Veröffentlichung „Die gelben Spione“ eindeutig und unwiderlegbar verstoßen.

1.
Die Darstellung  der  gelben verzerrten Fratze auf der Titelzeile unter der Überschrift die Gelben Spione apostrophiert offensichtlich schreierisch und  ohne Unterschied alle Chinesen. Sie erfasst insbesondere alle Chinesen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben und darüber hinaus  auch die sonst in der Welt.
Diese Darstellung erinnert lebhaft an die Darstellungen, die seinerzeit  unter Hitler von der Zeitung „Der Stürmer“ von „den“  Juden verbreitet worden ist, in dem auch verzerrte und verunglimpfende Karikaturen hetzerisch dazu verwendet worden sind zusammen mit dem Inhalt diese Menschen zu beleidigen in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und  -  der weiter Verlauf ist bekannt.

2.
Diese „gelben  Chinesen“ werden mit dem Begriff der Spione verknüpft. Spione sind Personen,  Spionage betreiben,  das Auskundschaften von militärischen, politischen und wirtschaftlichen Geheimnissen vor allem für einen anderen Staat. Die Wirtschaftspionage, als Werkspionage, Industriespionage, (Stichwort
in Meyers Grosses Taschenlexikon)  stellt sich als Auskundschaften  und Weitergeben von Geschäftsgeheimnissen dar und ist gegebenenfalls  nach § 242 StGB wegen Diebstahls,  Verwertung fremder Geheimnisse nach § 204 StGB und  nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht strafbar.  

3.
Die Darstellung der gelben Fratze auf der Titelseite des Spiegel in Verbindung mit den Worten „Die gelben Spione“ ruft eindringlich und zwingend eine Gedankenverbindung zwischen „den Chinesen“ und  mit den vorbezeichneten Straftaten hervor, prägt sich psychologisch auch dem oberflächlichen Betrachter ins Unterbewusstsein ein und schafft Assoziationen. Diese rufen notwendigerweise Angstgefühle, Misstrauen und Abwehrreaktionen gegen diese als gefährlich dargestellte, kriminelle Gruppe  hervor.  Ein Unterschied zwi-schen  einem Individuum und der Gruppe wird verwischt und von einem möglicherweise gegebenen Einzelfall auf die Allgemeinheit geschlossen.   

4.
Mit diesem Vorgehen wird eine  „Warnwirkung“ ausgelöst und bei der unkritischen  Bevölkerung eine Abwehr-  und  Feindstimmung erzeugt, die sich gegen die „gelben Spione“  d i e Chinesen richtet und der Tatbestand des § 130 Abs.   1 Ziffer 2 StGB erfüllt, deren Menschenwürde verletzt wird, weil sie globalisiert beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden.  


5.
Die weitere Wirkung dieser Schaffung von Angst-  und Abwehreinstellungen führt zumindest zu Willkürmaßnahmen gegen diese „gelben Spione“, diese
Chinesen und führt dazu, dass sie  ohne Prüfung von rationellen begründeten Tatsachen diskriminierender Behandlung durch die übrigen Teile der Bevölkerung ausgesetzt werden,  die sich auf ihr berufliches und gesellschaftliches Fortkommen auswirken. .


6.
Auch die Vorschrift § 130 Abs. 2 Ziffer 1 ist durch die Veröffentlichung des Spiegels „Die gelben Spione“ erfüllt. Die Zeitschrift ist eine  Schrift im Sinne des § 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches. Ihr Inhalt enthält die Verletzung der Menschenwürde eines Teils der in der Bundesrepublik lebenden Bevölkerung, chinesischer Abstammung oder Volkszugehörigkeit und in der weiteren Wirkung auch deren nicht chinesischen Angehörigen, Ehegatten und Verwandten. Auch dieser werden durch die Darstellung mitbetroffen, ebenso wie seinerzeit unter Hitler die mit Juden verheirateten Personen und deren Abkömmlinge.     
Diese Schrift, das Heft Nr. 35 vom 27. 08.2007 hat der Spiegel verbreitet (§ 130 Abs. 2)  Ziff. 1 a), öffentlich in den Zeitungskiosken und Buchhandlungen ausgestellt, angeschlagen, angestellt, vorgeführt, oder sonst dem Publikum   zugänglich gemacht ( § 130 Abs. 2)  Ziff. 1 b), Personen unter 18 Jahren über seine Vertriebsorganisation angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht
(§ 130 Abs. 2)  Ziff. 1 c), was im Hinblick auf  verschieden Erscheinungen im der bekannten fremdenfeindlichen Szene besonders schwerwiegend ist, und hat diese Schrift hergestellt, geliefert, vorrätig gehalten, angeboten,  angekündigt, angepriesen um diese Stücke zur Verbreitung in der Bevölkerung zu verwenden
(§ 130 Abs. 2)  Ziff. 1 d).


II.

Der Spiegel kann sich nicht darauf berufen, dass er zu diesem Verhalten berechtigt gewesen sei.

1.
Auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs.  3 StGB, .die in § 130 Abs. 5 StGB bezogen ist, kann sich der Spiegel nicht berufen. Diese Vorschrift  greift nur ein, wenn „das Propagandamittel oder die Handlung der staatbürgerlichen  Aufklärung,  der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (§ 86 Abs. 3 StGB).
Der staatsbürgerlichen Aufklärung dient die gelbe Fratze und der Hinweis auf die gelben Spione nicht, denn sie hat nur einen hetzerischen Inhalt und vermittelt sonst keine Information, auch nicht im Zusammenhang mit angeblichen einzelnen Spionalgevorfällen,  über die der Inhalt des Artikels sich auslässt. Diese Darstellungen werden vielmehr hetzerisch in Verbindung mit dem Titelblatt auf „die Gelben“ und damit auf  „die gelben Chinesen“ hin verallgemeinert. Als Verstoß gegen die Menschenrechte,  das Ansehen und die Ehre der in Deutschland und in der Welt lebenden Chinesen dient es nicht der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen,  sondern steht selbst im krassen und unauflöslichen Widerspruch zu den immer wieder offiziell beteuerten und hervorgestellten Verfassungsgrundsätze des Grundgesetzes. Es ist nicht ersichtlich, was ein Sensationsblättchen wie der Siegel mit Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre zu tun haben könnte. Der Inhalt des Artikels unabhängig von der plakatierten gelben Fratze  enthält nicht die geringste Grundlage einer sachlichen Information auf der Grundlage auch nur unter  primitivsten Voraussetzungen vollzogenen methodischen Tatsachenermittlung. Er ist in sich nicht zuverlässig und beschränkt sich auf „ins Blaue“ aufgestellte Behauptungen,  die dann auf  die gesamte Gruppe „der Chinesen“ verallgemeinert werden.
Auch  als Bericht aus dem Zeitgeschehen ist der Artikel unbrauchbar,  weil er nach seiner Gestaltung und seinem Ziel nicht objektiver Berichterstattung sondern allein der Hetze gegen „die Chinesen“ dient.


2.
Die Berufung auf die Meinungs- und Pressefreiheit kann dem Spiegel nicht zur Seite stehen.

Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Rechts auf Selbstdarstellung  als Verfassungsgrundsätze dürfen nur im Rahmen der Gesetze wahrgenommen
werden und können und dürfen nicht als Vorwand für Handlungen vorgeschoben werden, die  vom Gesetz als Verbrechen unter Strafe gestellt werden.  

3.
Hinzu kommt, dass das Vorgehen des Spiegels ein Beispiel für fremdenfeindliche Gruppen setzt, die sich auf dessen Vorgehen und die Presse- und Meinungsfreiheit in der Zukunft berufen könnten. Die Strafverfolgung ist daher auch  aus Gründen der Generalprävention dringend geboten. Wenn es heute zulässig ist, „die Chinesen“ zu beschimpfen, dann ist es möglich das morgen mit den Türken, übermorgen mit den Zigeunern und dann wieder mit den Juden zu tun.
Auch aus diesen Gründen kann das Vorgehen des Spiegel in einem Staat rechtstaatlicher Prägung nicht hingenommen werden.

4.
Da diese Nummer des Spiegels  in Köln verbreitet worden ist,  ergibt sich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Köln,  die sicherlich von Amtwegen bereits das Erforderliche veranlasst hat.   


III.

Über die rein strafrechtliche Beurteilung hinaus führt dieser Artikel auch zu einer Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik  als Rechtsstaat im internationalen  Bereich. In Erinnerung an das vorausgehende geschichtliche Geschehen unter der Schreckensherrschaft Hitlers ist die  Behandlung dieses   Kulturvolkes der Chinesen durch ein Magazin der deutsche Presse  unter gar keinen Gesichtspunkten einem berechtigten Vorgehen und  den kulturellen Wertverhältnissen zu rechtfertigen und geeignet mit Hinweis auf die Vergangenheit auch dem Ansehen der Bundesrepublik zu schaden. Es ist  nicht zu übersehen, dass Deutschland gegenüber dem  chinesischen Volk aus dem Bündnis Hitlers mit den japanischen Besetzern wegen der von diesen  dort verübten Massaker durch „unsere“  Verbündeten,  die in der Größenordnung insgesamt den in Europa verübten nicht nachsteht, sondern in der Menge diese übertrifft,  noch eine moralische Last abzutragen hat. Ein Wort des Bedauerns über die damaligen Vorkommnisse durch „unsere“ Verbündeten auch auf offizieller deutscher Seite lässt noch auf sich warten,  unbeschadet des heroischen Einsatzes des Deutschen John Raabe in Nanjing, der zahlreichen  Chinesen während des Krieges das Leben gerettet hat und der hervorragenden Tätigkeit des deutschen Botschafters Herrn Wickert und zahlreicher anderer Vertreter der Bundesrepublik, die zu der Verständigung maßgeblich beigetragen haben.  Durch das  Vorgehen des Journals wird nicht nur das Ansehen der Bundesrepublik als Rechtsstaat im In- und Ausland beeinträchtigt, sondern es ist auch geeignet,  einen unwieder-gutzumachenden Schaden der deutschen Volkswirtschaft zuzufügen und Arbeitsplätze in Deutschland zu gefährden.

Für Ihre Mitteilung über den Stand des Verfahrens wäre ich Ihnen durch familiäre Bindungen mit  Chinesen verbunden, um das Meinige dazu beitragen zu können, womöglich die  Wogen zu  glätten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr sehr ergebener

[ 本帖最后由 mazhenzhou 于 2007-11-22 17:40 编辑 ]
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-23 10:16 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-23 19:01 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-23 21:17 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网 |网站地图

GMT+2, 2024-5-9 12:46 , Processed in 0.060586 second(s), 14 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表