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Einschränkung der Leistungspflicht 
Keine Leistungspflicht besteht: 
a)        für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle,die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen verursacht worden sind; 
b)        für auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Einzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; 
c)        für Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für Hypnose und Psychotherapie; 
d)        für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen; 
e)        für ambulanteHeilbehandlung in einem  Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt,wenn  während eines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom  Aufenthaltszweck unabhängige Erkankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird; 
f)        für weder in jeweiligen Aufenthaltsland noch im Inland wissenschaflich allgemein anerkannte Untersuchungs oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel; 
g)        für Behandlung durch Ehegatten.Eltern oder Kinder. Sachkosten werden erstattet; 
h)        für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung. 
Die vollständien Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs GP1(AVB/GP) 
 
谢谢,谢谢,谢谢 
 
[ 本帖最后由 samsung20082008 于 2008-11-21 23:20 编辑 ] |   
 
 
 
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