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萍聚头条

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[其它] 请问,汇欧元到国内的人民币帐户,能否成功

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发表于 2009-3-24 20:11 | 显示全部楼层 |阅读模式

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用sparkasse的online banking直接转帐到国内工行的一个人民币帐户,这样能否汇成功,
如果可以的话,换汇是何时完成的.谢谢.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2009-3-24 20:28 | 显示全部楼层
我的spakasse onlinebanking 不能直接往国内汇款,只能去柜台办理的,这个我还专门问过呢,LZ的可以这样汇?
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2009-3-24 23:16 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2009-3-26 21:17 | 显示全部楼层
我问过银行他们说可以呀,不过我没试过,我看了一下收费标准好像很便宜,谁能帮忙把重要信息翻译成中文,谢谢。

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Preise im Auslandszahlungsverkehr
(Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis) Stand: 1. Januar 2009
1. EU-Standardüberweisungen
Überweisungen in Euro in andere Staaten der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes EWR (siehe
Punkt 10.) mit Angabe von korrekter IBAN und BIC bis zu einem Betrag von 50.000 􀀀
Postenpreis je nach Kontomodell
Die Auftragserteilung hat auf dem Vordruck „EU-Standardüberweisung“ oder beleglos per Online-Banking
(Register: EU) bzw. in dem Datensatzformat „EU-Standardüberweisung“ zu erfolgen.
2. SEPA-Überweisungen (Single Euro Payments Area)
Überweisungen in Euro in Staaten der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes EWR (siehe Punkt
10.) und in die Schweiz mit Angabe von korrekter IBAN und BIC
Postenpreis je nach Kontomodell
Die Auftragserteilung hat auf dem Vordruck „SEPA-Überweisung“ oder beleglos per Online-Banking (Register:
SEPA) bzw. in dem Datensatzformat „SEPA-Überweisung“ zu erfolgen.
3. Auslandsüberweisungen / Einlösung von Scheckzahlungen
Überweisungen in anderen Währungen als Euro (Fremdwährungen) und/oder Überweisungen außerhalb
der EU- /EWR-Staaten (siehe Punkt 10.)
sowie Einlösung von Scheckzahlungen (Import-Scheckinkassi)
Provision (Abwicklungsgebühr): 1,5 ‰ mind. 12,50 􀀀
ggf. + Courtage (bei Zahlung in Fremdwährung) 0,25 ‰ mind. 2,50 􀀀
ggf. + Auslagen (bei Eilüberweisungen) 5,00 􀀀
ggf. + Fremdspesen (sofern alle Entgelte z. L. Kontoinhaber) 20,00 􀀀 *)
*) Nachbelastungen sind möglich, sofern die Auslandsbank höhere Spesen in Rechnung stellt.
Für Überweisungsaufträge, die fehlerhafte oder unvollständige Empfängerangaben z.B. hinsichtlich
SWIFT-Code/BIC etc. enthalten, wird durch die Auslandsbanken vermehrt ein Korrekturentgelt in
Rechnung gestellt, welches wir Ihnen ggf. nachbelasten.
Die Auftragserteilung hat auf dem Vordruck „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr – Anlage Z1“
oder beleglos per Online-Banking (Register: Ausland) bzw. in dem Datensatzformat „Auslandsüberweisung“
zu erfolgen.
3
Seite 2 von 4
Der Überweisende kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
Entgeltteilung:
Der Überweisende trägt nur das Entgelt der Berliner Sparkasse / Landesbank Berlin AG. Der Begünstigte
trägt die Entgelte der im Zahlungsweg zwischengeschalteten Banken und das Entgelt der Empfängerbank.
Alle (eigene und fremde) Entgelte z. L. Kontoinhaber:
Der Überweisende trägt alle Entgelte. Der Begünstigten erhält den vollen Überweisungsbetrag.
Alle Entgelte z. L. des Begünstigten:
Der Überweisende trägt keine Entgelte. Der Begünstigte erhält den um alle Entgelte verminderten Überweisungsbetrag.
4. Erstellung von Bankschecks / Scheckziehungen
Entsprechend der vom Auftraggeber gewählten Ausführungsart erfolgt der Versand an den Kontoinhaber
oder an den Begünstigten.
Provision 1,5 ‰ mind. 12,50 􀀀
Auslagen 7,50 􀀀
ggf. + Courtage (Schecks in Fremdwährung) 0,25 ‰ mind. 2,50 􀀀
5. Nachforschungen / Schecksperren
Entgelte für Nachforschungen fallen an, wenn der ursächliche Grund für die Nachforschung im Verantwortungsbereich
des Auftraggebers lag oder wenn die Auslandsbank mitteilt, dass die Zahlung zum Zeitpunkt
der Nachforschungsauftragserteilung dem Zahlungsempfänger bereits gutgeschrieben war.
Auslagen je nach Aufwand mind. 30,00 􀀀
Änderungs-/Korrekturaufträge: 15,00 􀀀
ggf. + Fremdspesen der beteiligten Auslandsbanken: je nach Anforderung
6. Auslandszahlungseingänge
Die Angaben zum Begünstigten müssen mit der Empfängerkontobezeichnung genau übereinstimmen.
a) Zahlungseingänge in Euro aus anderen EU-/EWR-Staaten (siehe Punkt 10.) bis 50.000 􀀀 mit Angabe
der korrekten IBAN des Empfängerkontos und des BIC BELADEBE.
Es dürfen keine besonderen Weisungen vorliegen.
Postenpreis analog Zahlungseingang Inland
b) Auslandszahlungseingänge, die nicht unter a) fallen
Provision 1,5 ‰ mind. 12,50 􀀀
ggf. + Courtage (Eingänge in Fremdwährung) 0,25 ‰ mind. 2,50 􀀀
Avisierung von Eingängen (Weisung des Auftraggebers) per Fax oder Telefon: 10,00 􀀀
4
Seite 3 von 4
7. SEPA-Zahlungseingänge (Single Euro Payments Area)
Die Angaben zum Begünstigten müssen mit der Empfängerkontobezeichnung genau übereinstimmen.
Zahlungseingänge in Euro aus EU-/EWR-Staaten (siehe Punkt 10.) und aus der Schweiz mit Angabe der
korrekten IBAN des Empfängerkontos und des BIC BELADEBE, die der Berliner Sparkasse / Landesbank
Berlin AG als SEPA-Zahlungen in dem entsprechenden Format zugehen.
Postenpreis analog Zahlungseingang Inland
8. Gutschrift von Auslandsschecks (Merkblatt „Einzug von Auslandsschecks“ beachten)
Gutschrift Eingang vorbehalten E.v.:
Wertstellung:
Europa, USA, Kanada 10 Bankarbeitstage
alle anderen Länder 15 Bankarbeitstage
Die Wertstellung richtet sich nach dem Land, in dem die bezogene Bank ihren Sitz hat.
Provision: 1,5 ‰ mind. 20,00 􀀀
ggf. + Courtage (Schecks in Fremdwährung): 0,25 ‰ mind. 2,50 􀀀
Fremdspesen: Spesen der Auslandsbank werden ggf. nachbelastet
Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes n.E. (Inkasso) / Rückschecks:
Provision: 3,0 ‰ mind. 40,00 􀀀
ggf. + Courtage (Schecks in Fremdwährung): 0,25 ‰ mind. 2,50 􀀀
Fremdspesen: Auslandsbank kürzt Scheckbetrag um eigene Spesen
9. Meldebestimmungen
Bei Beträgen oberhalb von 12.500,00 􀀀 sind die Meldebestimmungen gemäß § 59 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
(AWV) zu beachten. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Internet auf der Seite der
Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de/meldewesen/mw.php
10. EU- und EWR-Staaten
EU-Staaten:
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, und Zypern. (gesetzliches Zahlungsmittel: Euro)
Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden,
Tschechische Republik, Ungarn. (gesetzliches Zahlungsmittel: Fremdwährung)
EWR-Staaten:
Island, Liechtenstein, Norwegen (gesetzliches Zahlungsmittel: Fremdwährung)
sowie die oben angegebenen EU-Staaten.
Seite 4 von 4
11. Sonstiges
Überweisungen in das Ausland
Für Überweisungen in EU-/EWR-Staaten ist die Angabe der internationalen Bankkontonummer IBAN und
des Bankidentifiziercodes BIC zwingend vorgeschrieben. Da andere Angaben das Empfängerinstitut zur
Ablehnung bzw. Rückgabe der Zahlung berechtigen, führen wir Überweisungen in EU-/EWR-Staaten nur
aus, wenn die IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank vollständig und korrekt angegeben
sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben ist der Auftraggeber der Zahlung.
Die Bank behält sich vor, Zahlungen in der Währung des Ziellandes auszuführen, sofern vom Auftraggeber
keine abweichende Weisung erteilt wird.
Währungsumrechnungen erfolgen zum Devisengeldkurs des Ausführungstages entsprechend dem Hausfixing
(13 Uhr) der Landesbank Berlin AG.
Zahlungseingänge
Stimmt die Währung des Zahlungseingangs nicht mit der Währung des angegebenen Gutschriftkontos
überein, wird in die Kontowährung umgerechnet.
Währungsumrechnungen erfolgen zum Devisenbriefkurs des Buchungstages entsprechend dem Hausfixing
(13 Uhr) der Landesbank Berlin AG.
Der BIC (Bank Identifier Code) der Berliner Sparkasse und der Landesbank Berlin AG lautet: BELADEBE.
Sofern die Angabe eines 11stelligen BIC erforderlich ist, kann - wie international üblich - XXX dahinter
gestellt werden: BELADEBEXXX.
Gutschrift von Auslandsschecks
Sofern Währung und Ausstellungsland der eingereichten Schecks gleich sind, können pro Einlieferungsschein
max. 4 Schecks zusammengefasst werden. Es werden dann nur einmal Spesen auf die Gesamtsumme
berechnet.
Auslandsschecks müssen (wenn nicht anderweitig auf dem Scheck angegeben) innerhalb der
nachfolgend aufgeführten Fristen vorgelegt werden:
- Schecks zahlbar in Deutschland: innerhalb von 8 Tagen
- Schecks zahlbar in Europa: innerhalb von 20 Tagen
- Schecks zahlbar in den restlichen Ländern der Welt: innerhalb von 70 Tagen mit Ausnahme von
Schecks zahlbar in den U.S.A.: innerhalb von 6 Monaten
Währungsumrechnungen erfolgen zum Devisenbriefkurs des Buchungstages entsprechend dem Hausfixing
(13 Uhr) der Landesbank Berlin AG.
Änderungen vorbehalten
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发表于 2009-3-26 21:22 | 显示全部楼层
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发表于 2009-3-27 22:31 | 显示全部楼层
是你到账以后自己到工行换, 如果你的SELECTION= RECEIVED in EUR, else if SELECTION=
RECEIVED in RMB,  then it will be exchanged in euro as soon as the transaction
is committed.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2009-3-28 14:32 | 显示全部楼层
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