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本帖最后由 yueyuan 于 2009-6-5 06:05 编辑
退税只有krippe可以,kindergarten 不可以。
小熊1027 发表于 2009-6-4 18:30 
这种说法哪听到的?
http://familien-wegweiser.de/bmf ... vice,did=40186.html
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten koennen unabhaengig davon, ob sie durch den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstaette, bei einer Tagesmutter oder durch die Betreuung durch eine Tagesmutter im elterlichen Haushalt entstehen, steuerlich berücksichtigt werden. Dabei gilt: Eltern koennen zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr geltend machen und das bis zu einer Hoehe von 4000 Euro pro Jahr und Kind.
Erwerbstaetige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstaetig sind, koennen diese steuerlichen Vorteile wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben ausschoepfen. Ist die Alleinerziehende, einer oder beide Partner krank, behindert oder in Ausbildung, so fallen die Betreuungskosten unter Sonderausgaben und werden ebenso berücksichtigt.
In allen anderen Faellen, etwa wenn nur ein Partner erwerbstaetig ist, gilt die Begünstigung nur für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Betreuungskosten für jüngere oder Aeltere Kinder koennen sich dann als so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen mindernd auswirken, wenn das Kind im eigenen Haushalt betreut wird, es sich dabei jedoch nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhaeltnis handelt (also 400 Euro pro Monat). Hier werden 20 Prozent der Kinderbetreuungskosten - hoechstens aber 4000 Euro - als Abzug von der Steuerschuld berücksichtigt. Auch müssen die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes erfüllt sein. Für die steuerliche Berücksichtigung bedarf es des Nachweises durch Rechnung und Kontozahlungsbeleg.
Für geringfügige Beschaeftigungsverhaeltnisse gilt: Handelt es sich bei der Kinderbetreuung um eine geringfügige Beschaeftigung im Privathaushalt, so koennen 20 Prozent der Kosten, hoechstens 510 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden. |
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