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我估计你没弄清楚,秘书放假也许是专门请了假~~
s. Beispiel
Entscheidend dafür, ob der Beschäftigte Feiertag hat, von der Arbeit freigestellt ist und Entgeltfortzahlung erhält, ist grundsätzlich der Arbeitsort (Einsatzort) und nicht der Wohnort oder der Sitz des Betriebes. Es gilt das Territorialprinzip, also das am Arbeitsort geltende Recht in Deutschland.
Beispiel:
Wohnsitz in Brandenburg, aber Arbeitsort Berlin
Zur Verdeutlichung einige praktische oder sich aus Leseranfragen ergebende Beispiele: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Land Brandenburg ist in einem Unternehmen in Berlin beschäftigt. Dort ist auch der Arbeitsort. Dieser Beschäftigte muss am Reformationstag nach Berlin. Er ist zur Arbeit verpflichtet, weil in Berlin kein Feiertag ist. Umgekehrt dagegen muss der im Land Brandenburg beschäftigte Berliner nicht arbeiten, weil seine Firma wegen des Feiertages nicht arbeitet. |
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