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关于洗牙
VI. Sonstige Behandlungsmaßnahmen
27. Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören:
a) das Entfernen von Zahnstein,
b) die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut,
c) die Injektion zu Heilzwecken, wenn die Heilung oder Linderung durch andere Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht so schnell zu erreichen ist,
d) die Anwendung von Licht- und Wärmestrahlen sowie von hochfrequenten Wechselströmen,wenn die Heilung oder Linderung durch andere Maßnahmen, z.B. durch eine häusliche Wärmetherapie,voraussichtlich nicht oder nicht so schnell zu erreichen ist.
Vor der Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut soll vorhandener Zahnstein entfernt werden.
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