本帖最后由 kitkat 于 2017-6-6 12:54 编辑
感觉还是在鬼打墙 所以请再认真读标红字区域
至于读完你还是不认为能够成功,那你要针对法条给出不成功的理由才行,光认为不够
或者你直接看这里的条例吧http://www.bamf.de/DE/Willkommen ... FA52C42284.2_cid359
VoraussetzungenSie haben einen Anspruch auf Einbürgerungwenn folgende Voraussetzungen vorliegen: - unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
- bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
- seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
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