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DGAP-News: Fluxx AG: Bundeskartellamt mahnt Lottogesellschaften erneut ab 
 
FLUXX AG / Sonstiges 
 
22.11.2006 
 
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
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Bundeskartellamt mahnt Lottogesellschaften erneut ab 
 
- Schließung der Internet-Angebote nach derzeitigem Verfahrensstand 
unwirksam 
- Abschalten der Lotto-Plattformen als Umgehung des Kartellamtsbeschlusses 
gewertet 
 
Altenholz, 22. November 2006 - Das Bundeskartellamt hat die deutschen 
Lottogesellschaften erneut wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens 
abgemahnt. Die höchste deutsche Wettbewerbsbehörde hat damit den Umfang des 
bisherigen Verfahrens gegen die Lottogesellschaften erweitert und 
bescheinigt den meisten Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS) der 
Bundesländer einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Der 
Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE000A0JRU67 ) begrüßt das Vorgehen des 
Bundeskartellamts. 
 
Nachdem das Bundeskartellamt gemäß seines Beschlusses vom 23. August 2006 
die Lottogesellschaften aufgefordert hatte, die Online-Spielangebote über 
ihre jeweiligen Landesgrenzen hinaus zu öffnen, hatten die CdS mehrheitlich 
beschlossen, die staatlichen Lottogesellschaften aufzufordern, ihr 
jeweiliges Internetspielangebot zu schließen. Das Bundeskartellamt wertet 
diesen Beschluss als 'verboten und unwirksam', da er gegen höherrangiges 
europäisches Kartellrecht verstoße. Die Lottogesellschaften dürfen nach dem 
Willen des Bundeskartellamts die Schließung ihrer Internet-Spielangebote 
nicht auf den Beschluss der CdS stützen. Entsprechende aufsichtsbehördliche 
Weisungen aufgrund des CdS-Beschlusses sind nach der Abmahnung des 
Bundeskartellamts unbeachtlich. 
 
Sowohl der Lotteriestaatsvertrag als auch entsprechende Landesgesetze, aus 
denen die Lottogesellschaften ein Verbot eines länderübergreifenden 
Internetangebotes ableiten, sind nach dem durch das Oberlandesgericht 
Düsseldorf bestätigten Beschluss des Bundeskartellamts vom 23. August 2006 
nicht anwendbar. Insbesondere das so genannte Regionalitätsprinzip, mit dem 
die Bundesländer die Marktabschottung untereinander geregelt hatten, wurde 
mit Beschluss des Bundeskartellamts für nicht anwendbar erklärt. Dies hat 
das Bundeskartellamt nun auf den Beschluss der CdS übertragen. Es hat sich 
dabei ausdrücklich die Verhängung von Bußgeldern vorbehalten. 
 
Abschließend verdeutlicht das Kartellamt in seiner Abmahnschrift: 'Soweit 
die Lottogesellschaften meinen, das Bundesverfassungsgericht habe die 
Nicht-Ausweitung des Spielangebots gefordert, widerspricht die Öffnung des 
Internetvertriebs dem nicht.' Das Urteil des BVerfG betreffe ausschließlich 
Sportwetten, und hier böten die Lottogesellschaften mit Oddset bundesweit 
das identische Glücksspiel an. 
 
'Es verärgert mich als Staatsbürger und als Unternehmer, wenn das 
Bundeskartellamt einige hochrangige Regierungsbeamte darauf hinweisen muss, 
dass sie ihre Kompetenzen überschreiten', so Rainer Jacken, 
Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Es ist höchste Zeit, dass sich einige 
Verantwortliche in den Ländern mit Europarecht auseinander setzen und sich 
nicht länger vor den Karren derjenigen spannen lassen, die zur eigenen 
Machterhaltung das deutsche Lotto, Unternehmenswerte und die Finanzierung 
von Sport, Kultur und Sozialem beschädigen wollen. Beenden Sie endlich 
dieses wirtschaftliche und politische Chaos und legen Sie den geplanten 
Glücksspielstaatsvertrag ad acta!' 
 
'Wir gehen fest davon aus, dass mit der Abmahnung der Betrieb der 
Online-Plattformen unserer Lotto-Partner in Schleswig-Holstein, 
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unverändert fortgeführt werden 
kann', so Rainer Jacken weiter. 'Und auch Sport, Kultur und Wohlfahrt 
können aufatmen, wenn die Lottogesellschaften ihre Internetangebote wieder 
öffnen.' Rund 200 Millionen Euro setzt Lotto in diesem Jahr über das 
Internet um - knapp die Hälfte hiervon verbleibt in den Ländern, die unter 
anderem für Breitensport, Kultur und karitative Einrichtungen verwendet 
wird. 
 
Weitere Informationen: 
 
FLUXX AG 
Stefan Zenker 
Tel.: (040) 85 37 88 47 
Mail: stefan.zenker@fluxx.com 
 
 
DGAP 22.11.2006 
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Sprache: Deutsch 
Emittent: FLUXX AG 
Ostpreußenplatz 10 
24161 Altenholz Deutschland 
Telefon: +49 (0)431 88 104-0 
Fax: +49 (0)431 88 104-40 
E-mail: info@fluxx.com 
WWW: www.fluxx.com 
ISIN: DE000A0JRU67 
WKN: A0JRU6 
Indizes: 
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr 
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
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Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG 
 
© Aktiencheck.de AG 
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