萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

查看: 5890|回复: 11

[行政职能] 关于入籍年限的探讨,欢迎讨论。

[复制链接]
发表于 2006-4-17 13:16 | 显示全部楼层 |阅读模式

马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。

您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册 微信登录

x
新改的国籍法上主要有两条适合于来德读书工作的人入籍,即第八条和第十条。这儿常提到的八年入籍就是第十条的规定。满足了第十条中的条件,你就有权入籍,Anspruch auf Einbuergerung. 这儿的关键是这八年怎么定义,即“rechtmaessigen und gewoehnlichen Aufenthalt”是指什么。rechtmaessig一般没问题,不管什么鉴证都算。但gewoehnlichen Aufenthalt是指居留不是暂时的,其本身就受时间限制的,而是以长期居留为目的的。比如说,学习签证不算,包括现在的Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium和过去的Bewilligung,一般的工作签证就算。这个解释是由法律定义和有过法院判决的。所以,所谓的学习五年工作三年就入籍是靠不住的,即还没有权力(Anspruch)入籍。
可是为什么就有人学习五年工作三年就入籍了呢?这就是前面提到的国籍法第八条,酌情入籍,Einbuergerung nach Ermessen。相比第十条的条件,第八条就几乎没什么要求就可以入籍了。简单地说,你如果还没满足第十条的条件,也可以申请入籍,他可以根据情况让你入籍,也可以拒绝你入。这样就保留了很大的灵活性,他可以让一些他需要的人才在很短的时间里很容易地入籍。比如说优秀运动员,高级技术和管理人才,但这往往要州里批。
实际上,这两条入籍条款并不是新的,过去就有。只是现在的第十条过去是在外国人法里。去年开始实行的移民法取代了过去的外国人法。将过去的居留头衔合并或取消了。现在的Aufenthaltserlaubnis包含了过去的Bewilligung,Befugnis和Erlaubnis。现在的Niederlassungserlaubnis相当于unbefristete Aufenthaltserlaubnis,Berechtigung取消了。过去Berechtigung的条件与入籍的条件相同。现在取消了似乎有鼓励入籍的意思。在我看来,新法除了一些术语上的改变,并没有实质上的改进,毕业后有一年找工作的签证除外。现在为什么有的地方似乎入籍容易,可能有很多原因。也许是酌情入籍的条款放松了,很有可能是办事人员没经验。过去根据外国人法85条(即现在的国籍法第十条)入籍,规定比较明确,由全国统一的外国人法管理执行细则可依。现在归入国籍法后,入籍是由州管,可能还没有新的统一的管理执行细则。
最后,入籍要多少年?我的回答是,一般情况下是读书拿学位的年数加上八年工作。当然这不包括配偶结婚等特殊情况,对此法律另有规定。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-4-17 13:24 | 显示全部楼层
另外,八年是要求连续八年。中间离开德国不超过半年,或因私事(探亲旅游等)批准后不超过一年,不算中断居留。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-4-17 13:46 | 显示全部楼层

说得有道理

去网上查查案例就知道,德国律师也在为此有争论.
即使是同州的案例处理也不同. 但是现在学习时间不算8年之内,在某些州和大城市以变为共识.
小城市可能机会大些
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-4-17 15:02 | 显示全部楼层
关于案例,只有法院的判决才有约束力。其他各地入籍成功的个案只能作为先例,但对办事部门没有约束力,所以会有不同的结果。如果这是在他Ermessen的范围,你也没法跟他打官司。但如果你认为有Anspruch而被拒绝,你就可以上告法院,由法院判你是否可以入籍。
如果有人看到这方面的案例我倒很想知道。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-4-17 18:25 | 显示全部楼层

Studenten und Einbürgerung (zt)

Studenten und Einbürgerung

Können ehemalige Studenten eingebürgert werden?

Die Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Bei einer Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz wird ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von acht Jahren in der Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt. Zunächst ist völlig klar, dass die bisher erteilte Aufenthaltsbewilligung, die jetzt als Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt wird,  einen rechtmäßigen Aufenthalt begründet.

Unklar, streitig und wohl von der jeweiligen Einbürgerungsbehörde abhängig ist die wichtige Frage, ob diese Zeiten des Studiums in die Zeiten des gewöhnlichen Aufenthaltes einzubeziehen sind. Verlangt man wie diverse Interpreten des Gesetzes, dass der Aufenthalt auf Dauer ausgerichtet  sein muss, kann man das bei Studenten nicht feststellen.  Denn die Idee war ja, dass die Studenten wieder in ihr Heimatland zurückkehren.  

Mit anderen Worten: Es handelte sich um einen vorübergehenden Aufenthalt.
Deswegen wird dann nach der neuen Rechtslage zumindest nach den bisherigen Erfahrungen eine Niederlassungserlaubnis vorausgesetzt. Es scheint bisher nicht klar, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, dass der Studentenstatus sich mit dem neuen AufenthG verändert hat. Da es gemäß § 16 Abs. 4 AufenthG eine eindeutige Verbesserung dieses Status gibt - mit der Chance auf einen weiteren Aufenthalt, sollte auch die Anrechnung von Studienzeiten bei Einbürgerungstatbeständen neu zu sehen sein.  

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.04.2004 den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
mitgeteilt:

"Anlässlich der StARefBespr. am 08./09. Dezember 2003 wurde die Frage der Anrechnung von Zeiten einer Aufenthaltsbewilligung als „rechtmäßiger gewöhnlicher“ Aufenthalt erneut diskutiert.

Nach dem Ergebnis der Erörterung habe ich nunmehr keine Bedenken, ab sofort grundsätzlich die Zeiten einer Aufenthaltsbewilligung auf den rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG anzurechnen.



Bislang ist der Begriff des „gewöhnlichen“ Aufenthaltes i.S.d. §
85 AuslG weder im Gesetz noch in den StAR-VwV definiert, sondern wurde nach den von der Rechtsprechung des BVerwG herausgearbeiteten Grundsätzen ausgelegt. Danach ist allein maßgebend, ob eine Person nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist (BVerwG, StAZ 1993, 357).

Die Einbürgerungspraxis – nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Bundesländern – zeigt, dass diese Aufspaltung zwischen „rechtmäßigem“ und „gewöhnlichem“ Aufenthalt wenig praxisnah ist. Auch ist der Umstand zu berücksichtigen, dass die früher zu beachtenden entwicklungspolitischen Belange (Rückkehr des in Deutschland ausgebildeten Studenten in sein Herkunftsland)  wegen der gewandelten deutschen Interessenlage (Greencard-Lösung zur Gewinnung von ausländischen
Fachkräften) im Verlaufe der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts aufgegeben worden sind. Für diesen Lösungsansatz spricht nicht zuletzt auch die Regelung im künftigen Zuwanderungsgesetz bezüglich der Erleichterungen bei der Arbeitsmigration (dauerhafter Aufenthalt für Hochqualifizierte von Anfang an.)

Die überwiegende Zahl der Bundesländer hat sich daher dafür ausgesprochen, die Zeiten einer Aufenthaltsbewilligung von insbesondere ehemaligen Studenten vorbehaltlos als gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 85 Abs. 1 Satz
1 AuslG anzurechnen, wenn zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein ausreichender Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung) vorliegt."
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-4-17 18:37 | 显示全部楼层
原帖由 boolean 于 2006-4-17 18:25 发表
Studenten und Einbürgerung

Können ehemalige Studenten eingebürgert werden?

Die Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Bei einer Anspruchseinbürgerung gemäß § 10  ...

alles moeglich$欢迎$$欢迎$
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-8-19 08:43 | 显示全部楼层
我在NRW问过本地(Münster附近)的Kreis和Bezirk的入籍部门,明确回答学习时间要算。
但今天问了一名在Düsseldorf的律师,他告诉我在Düsseldorf不算。
正打算把家搬到Düsseldorf,他这么一说我就犹豫了。
有谁知道Düsseldorf的真正情况吗?另外,在Düsseldorf申请的批准时间要多长呢?
谢谢了!
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-1-8 23:31 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-1-8 23:43 | 显示全部楼层
7楼为什么不直接问Duesseldorf的移民局呢?律师也并见得百分之百正确
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-1-14 12:58 | 显示全部楼层

顶!

LZ提供的有关入籍的信息相当详细及准确,入籍确实是因人而异,因地而一异。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网 |网站地图

GMT+2, 2024-5-11 23:57 , Processed in 0.060058 second(s), 19 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表