萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

查看: 7175|回复: 123

[其它] 大家听说这个Elterngeld ab 2007了么。

[复制链接]
发表于 2006-6-15 15:54 | 显示全部楼层 |阅读模式

马上注册,结交更多好友,享用更多功能,让你轻松玩转社区。

您需要 登录 才可以下载或查看,没有账号?注册 微信登录

x
大概就是说2007以后出生的孩子,因为养孩子不能正常工作,可以拿67%最高1800欧元的Elterngeld,持续12个月

大家可以放心生孩子养孩子了。哈哈

昨天正式通过的。



Arbeit mit allein Erziehenden

Grundzüge des Referentenentwurfs des BMFSFJ vom 12.05.2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes

Das BMFSFJ legte am 12. Mai 2006 den Referentenentwurf für das geplante Elterngeldgesetz vor. Inzwischen wurden von zahlreichen Organisationen Stellungnahmen dazu abgegeben, die einerseits viel Zustimmung signalisieren und andererseits – je nach Interessenlage der abgebenden Stelle – umfangreiche Kritikpunkte benennen.

Nachfolgend werden die Grundzüge des Reformvorhabens, insbesondere soweit sie für die Beratung relevant werden können, dargestellt.


Elterngeld bei Erwerbstätigkeit mit einem Mindesteinkommen von 300 Euro





Das zum 1.1.2007 geplante neue Elterngeld wird - so die Ausführungen im Referentenentwurf - für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder als Lohnersatz in Höhe von 67% des Nettoeinkommens der letzten 3 Monate vor Leistungsbezug (bzw. vor Beginn der Mutterschutzzeit) geleistet, wenn nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit auf max. 30 Wochenstunden begrenzt wird.

Der Bezugszeitraum umfasst 12 Monate, wobei die Mutterschutzzeit eingerechnet wird. Nimmt der erwerbstätige Partner Elternzeit in Anspruch, verlängert sich der Bezugszeitraum um weitere 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
(Beide Eltern können auch gleichzeitig Elternzeit und –geld beanspruchen; dann halbieren sich Ansprüche und Bezugszeitraum. Ebenso ist es auf Antrag möglich, die zustehenden Monatsbeträge zur Hälfte auszuzahlen, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt.)

Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen, es sei denn, der andere Elternteil kann wegen Krankheit, Behinderung, Tod, Inhaftierung o. Ä. die Betreuung des Kindes/der Kinder nicht übernehmen oder mit der Betreuung durch den anderen Elternteil wäre die Gefährdung des Kindeswohls verbunden.

Eine Verlängerung auf 14 Monate ist nicht möglich mit der Begründung, „….dass der andere Elternteil aus wirtschaftlichen Gründen seine Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen kann, dass der eine Elternteil eine Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen kann oder die Betreuungsperson nach dem Willen der Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes nicht wechseln soll….“ (Begründungsteil, Seite 58).

Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld nur, wenn sie erwerbstätig waren, ihnen die elterliche Sorge allein zusteht oder ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt wurde und der andere Elternteil weder mit dem allein erziehenden Elternteil noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt (bewusst wird vom Gesetzgeber nicht die getrennte Haushaltsführung, sondern der getrennte Wohnraum als Voraussetzung genannt).

Bei der Berechnung des dem Elterngeld zugrunde liegenden Nettoeinkommens gibt es Sonderregelungen sowohl bei einer Höchstgrenze als auch bei einer Mindestgrenze:
Die Höchstgrenze des Nettoeinkommens vor der Geburt liegt bei 2.700 Euro; das Elterngeld (67%) beträgt dann max. 1.800 Euro.
Die Untergrenze liegt bei einem Nettoeinkommen von 1000 Euro; in den Fällen, in denen das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz des Elterngeldes um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro Unterschreitung (der 1000 Euro Grenze).

Beispiele

Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 2000 Euro netto und ist nach der Geburt nicht mehr erwerbstätig: 67% Elterngeld von 2000 Euro = ca. 1340 Euro

Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 3500 Euro netto und ist nach der Geburt nicht mehr erwerbstätig: Elterngeld-Obergrenze: 2700 Euro, davon 67% = 1800 Euro

Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto und ist nach der Geburt nicht mehr erwerbstätig: Elterngeld-Untergrenze wird um 400 Euro unterschritten, davon 0,1% Aufstockung je 2 Euro Unterschreitung, d. h. das Elterngeld wird auf 87% erhöht und beträgt 87% von 600 Euro = 522 Euro.

Während des Bezugs von Elterngeld ist Teilzeitarbeit bis zu einem Umfang von max. 30 Wochenstunden möglich.Unterschreitet das Einkommen aus Erwerbsarbeit in dieser Phase das Vergleichseinkommen im Vergleich zur Zeit vor der Geburt, so wird die Differenz zu 67% (bei unter 1000 Euro Erwerbseinkommen vor der Geburt aufgestockt auf bis zu max. 100%) gezahlt.

Beispiele

Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 2000 Euro netto und ist nach der Geburt im Umfang von 50% teilzeitbeschäftigt: ca. 1000 Euro Erwerbseinkommen zzgl. 67% von 1000 Euro entfallenden Erwerbseinkommens = ca. 670 Euro Elterngeld (insgesamt also ca. 1670 Euro)

Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 3500 Euro netto und ist nach der Geburt zu 50% erwerbstätig: Erwerbseinkommen ca. 1750 Euro und
Elterngeld-Einkommensobergrenze: 2700 Euro abzgl. Erwerbseinkommen von ca. 1750 Euro = 950 Euro, davon 67% = ca. 637 Euro Elterngeld (insgesamt also ca. 2387 Euro)

Eine Frau/ein Mann verdient vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto und ist nach der Geburt zu 50% erwerbstätig: 300 Euro Erwerbseinkommen und
Elterngeld-Untergrenze wird um 400 Euro unterschritten, davon 0,1% Aufstockung je 2 Euro Unterschreitung, d.h. das Elterngeld wird auf 87% erhöht und beträgt 87% von 300 Euro = ca. 260 Euro (insgesamt also ca. 560 Euro)

Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld nochmals um 300 Euro je Kind aufgestockt.

Bei kurz aufeinander folgenden Geburten (zweites Kind innerhalb von 24 Monaten nach einer vorherigen Geburt) wird das Elterngeld ebenfalls aufgestockt: wenn die Erwerbstätigkeit nach der Geburt des älteren Kindes reduziert wurde und die neue Lohnersatzzahlung beim 2. Kind deshalb geringer ausfallen würde als beim ersten, so wird die Hälfte der Differenz aufgestockt.

Beispiel

Eine Frau mit einem Nettoeinkommen von 2000 Euro ist nach der Geburt des ersten Kindes nicht erwerbstätig und erhält 12 Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 67% von 2000 Euro = ca. 1340 Euro. Sie wird erneut schwanger und das zweite Kind wird innerhalb von 24 Monaten geboren.

In den letzten 3 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes (bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist) erzielte sie als geringfügig Beschäftigte ein Erwerbseinkommen in Höhe von 300 Euro, d.h. sie erhielte insofern das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro. Der Gesetzgeber will in diesen Fällen die Einkommenssituation dadurch verbessern, dass die Differenz zwischen dem zuerst gezahlten Elterngeld und dem neuen Anspruch zur Hälfte aufgestockt wird, d.h. im Beispielsfall beträgt die Differenz gut 1000 Euro und der neue Elterngeldanspruch würde um die Hälfte, also ca. 500 Euro aufgestockt (auf insgesamt ca. 800 Euro).

Elterngeld wird mit anderen Einkommensersatzleistungen wie z.B. ALG I, Krankengeld oder Rente verrechnet, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet.

Ebenso wird Elterngeld bei Überschreiten der Mindestsumme auf Unterhaltspflichten angerechnet.

Elterngeld ist steuerfrei (da auf der Basis des Nettoeinkommens errechnet), erhöht aber als laufendes Einkommen die steuerliche Leistungsfähigkeit der Familie.


Elterngeld ohne vorherige Erwerbstätigkeit bzw. bei Niedrigeinkommen





Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren oder weniger als 300 Euro netto verdienten, erhalten das Mindest-Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
Dieser Betrag bleibt bei Bezug anderer Sozialleistungen als Einkommen unberücksichtigt (d.h. diese 300 Euro verbleiben BezieherInnen von ALG II oder anderen Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zusätzlich).
Bis zum Betrag von 300 Euro darf Elterngeld auch nicht zur Ablehnung einer Ermessensleistung herangezogen werden.

Sofern Berechtigte von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, d.h. monatlich 150 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten beantragen, ist dieser Betrag geschützt.

Der Erhöhungsbetrag von 300 Euro je Kind bei Mehrlingsgeburten verbleibt den Eltern ebenfalls, wenn sie andere einkommensabhängige Sozialleistungen oder Ermessensleistungen beziehen.

[ 本帖最后由 sleeper 于 2006-6-15 20:35 编辑 ]
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 16:02 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:04 | 显示全部楼层
还是没有不生钱多,跟erziehungsgeld没什么太大区别。而且说了是voruebergehend 停止工作。宝宝一岁的时候又要开始工作了,没有人照顾宝宝啊……

而且没有工作的一个月只有300块。还只给一年。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-6-15 17:28 | 显示全部楼层
原帖由 bettzhang 于 2006-6-15 17:04 发表
还是没有不生钱多,跟erziehungsgeld没什么太大区别。而且说了是voruebergehend 停止工作。宝宝一岁的时候又要开始工作了,没有人照顾宝宝啊……

而且没有工作的一个月只有300块。还只给一年。



当然没有不生钱多.不过也不错了吧。

那个erziehungsgeld最高只有450 Euro 每月,还有收入限制

怎么能比呢.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:30 | 显示全部楼层
原帖由 sleeper 于 2006-6-15 17:28 发表



当然没有不生钱多.不过也不错了吧。

那个erziehungsgeld最高只有450 Euro 每月,还有收入限制

怎么能比呢.


哦。原来是这样。我还以为erziehungsgeld的钱很多呢,也是听lg说的。说换汤不换药。原来还是不一样的。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:41 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:49 | 显示全部楼层
是14个月.

这样的福利相比其他国家已经很好了,
特别是版里还有很多在职妈妈, 她们可以放心地休息一年, 还能拿工资的百分之六十七.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 17:50 | 显示全部楼层
这个elterngeld也只是给上班的未来妈妈,不上班,当然也没有这个钱。只有一年

德国现在鼓励生育,但是真正条件好的人,不想生还是不生。只有条件不好的或者相对差一些的人,才想要拿这个钱。其实养孩子这点钱根本算不了什么。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2006-6-15 17:54 | 显示全部楼层
原帖由 Kugelstern 于 2006-6-15 17:50 发表
这个elterngeld也只是给上班的未来妈妈,不上班,当然也没有这个钱。只有一年

德国现在鼓励生育,但是真正条件好的人,不想生还是不生。只有条件不好的或者相对差一些的人,才想要拿这个钱。其实养孩子这点钱根 ...




也不是这么绝对。条件好的也有想生孩子的,钱虽然比工资少的多,也比没有好吧。而且这个是按工资比例来的条件不好的,也拿不到多少钱

条件好的不会因此去决定生不生孩子,条件差的也不会,因为可以拿到的钱区别不大。


我有条件很好的朋友也想拿这个钱,可惜怀孕太早,刚好12月份生
$郁闷$$郁闷$$郁闷$

[ 本帖最后由 sleeper 于 2006-6-15 17:56 编辑 ]
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2006-6-15 18:08 | 显示全部楼层
说实话我觉得对我而言, 没多大用. 如果生孩子, 我最多也就休息三个月, 多了, 对职业发展伤害太大, 我也想歇一年呀, 可是一年后要么跳槽, 要么只能从底层再做起了. :(

不过总体而言, 是德国政府重视儿童的一大进步.

[ 本帖最后由 东篱 于 2006-6-15 18:09 编辑 ]
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网 |网站地图

GMT+2, 2024-6-14 06:12 , Processed in 8.529843 second(s), 21 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表