|
An die privaten Gentestlabors eingeschickte Proben beweisen, dass 25% der überprüften Kinder den vermeintlichen Vätern von Müttern untergeschoben wurden - für die Gesamtbevölkerung liegt die Schätzung bei 10%. Für die Mutter hat dies nur positive Konsequenzen, sie kann Unterhaltsleistungen von jemand durchsetzen, an den sie gar keine Ansprüche hat. Sie profitiert von ihrer Untreue und unabhängig davon, wer der wirkliche Vater ist, kann sie Unterhalt vom angeblichen Vater verlangen. Für Väter, betrogene Scheinväter und Kinder bedeutet es schweren Betrug, vorsätzliche Missachtung des kindlichen Rechts auf Kenntnis seiner Abstammung und einen erheblichen finanziellen Schaden für den angelogenen Scheinvater. Der Staat belohnt dies, indem er kurze Fristen für Anfechtungen setzt und danach keine Einsprüche mehr zulässt - aus Unrecht wird Recht. Der Betrug der Mutter bleibt trotz §169 StGB (Personenstandsfälschung), § 263 (Betrug) und § 271 (Mittelbare Falschbeurkundung) in der Realität straflos - trotzdem sollte man Betrügerinnen bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, wenn ihr Betrug schliesslich aufgeflogen ist und die Vaterschaft aberkannt. Sei es nur, um die Statistik über diese Fälle realitätsnaher zu machen. BGB § 1600b: Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Wenn es um Geld geht, sind keinerlei Grenzen mehr vorhanden. Um Kindschaft und damit Erbansprüche nachzuweisen, sind sogar Exhumierungen von Leichnamen zulässig, um postmortal Vaterschaft zu prüfen (Oberlandesgericht Dresden Az: 10 WF 215/02, Beschluss vom 7.5.2002). Ein staatlich angeordneter Zwangsvaterschaftstest wird ausserdem für binationale Kinder angestrebt (taz Nr. 7290 vom 21.2.2004, Seite 7). Und selbstverständlich kann die Mutter jederzeit gerichtlich mit einem DNA-Test eine noch nicht anerkannte Vaterschaft erzwingen - auf Alleinkosten des Vaters natürlich. Dem einzigen, dem ein Vaterschaftstest enorm erschwert oder verweigert wird, ist der Vater selbst, er soll zahlen aber nichts wissen dürfen. Derzeit laufen Bestrebungen, private Tests in Deutschland ganz zu verbieten. Die Bundesjustizministerin plant allen ernstes, einen Test von Vater und Kind ohne Zustimmung der Mutter mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu ahnden.这个可能有点老了,现在已经是没有母亲同意就不能做Vaterschaftstest.
Grundsätzlich oder schon beim leisesten Zweifel sollte seitens des Vaters frühzeitig ein Vaterschaftstest gemacht werden, spätestens bei einer Trennung mit Unterhaltszahlungen. Die Tests sind einfach, schnell, schmerzlos und bezahlbar. Beweist ein Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Kindsmutter, dass dem Mann ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, muss trotzdem ein offizieller Test amtlicherseits durchgeführt werden, denn private Vaterschaftstests werden nach dem BGH-Urteil XII ZR 60/03 vom 12.1.2005 nicht einmal als Begründung für einen offiziellen Test akzeptiert. Deswegen verschweigt man den vorigen Test und nennt andere Verdachtsgründe. Werden für das Gericht weitere legale Verdachtsgründe benötigt, weist der Scheinvater zum Beispiel einen deutlich formulierten anonymen Brief vor oder findet Zeugen, die von einem Mehrverkehr der Mutter wissen. Oder der Kuckucksvater beschreibt einen emotionalen Streit mit der Exfrau, in dem sie sich mit "du bist sowieso nicht der Vater des Kindes" verplappert hat. Feststellung grösserer Unähnlichkeit mit dem Kind, "falsche Augenfarbe" reicht nicht aus.
Eine völlig legale Möglichkeit ergibt sich für Väter, die Urlaub mit ihrem angeblichen Kind machen: Wohnsitz in Spanien anmelden, mit dem Kind nach Spanien fliegen, Kind dort mit zweitem Wohnsitz anmelden, gerichtlichen Vaterschafts-Schnelltest machen, bei negativem Vaterschaftstest bekommt man gerichtliches Gutachten des "Juzgado de la Familia", das einem Urteil entspricht. Dieses Zertifikat muss vor einem deutschen Gericht als Begründung für einen weiteren, diesmal amtlichen Vaterschaftstest zugelassen werden.
Theoretisch hat der Scheinvater nach erfolgreich aberkannter Vaterschaft das Recht, den gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückzufordern. Doch dazu muss dieser erst ermittelt werden, greifbar und solvent sein. In der Praxis ein schwieriges Unterfangen, vor allem wenn die Mutter jede Mithilfe verweigert. Sie ist nur die Adresse, an der die verschiedenen Unterhaltszahlungen zusammenlaufen, für ihre Taten hat sie nicht gerade zu stehen.
[ 本帖最后由 bettzhang 于 2006-9-5 08:33 编辑 ] |
|