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楼主: bssimon

[其他] 帐单的问题,麻烦各位懂法律的高人指点。

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发表于 2007-4-19 12:22 | 显示全部楼层
原帖由 Randy 于 2007-4-19 09:43 发表
过14天了吗,没过的话就退货,律师服务也是一种商品,不满意就退货。
如有纠纷就去消费者协会


你没看清,说的是同税务师的纠纷。

再说,如果对律师不满,找消费者协会是没用的,该向相关的Rechtsanwaltskammer投诉,那是Körperschaft des Öffentlichen Rechts。至于14天退货,这里不沾边了。学过一点初步的法律就知道,这类咨询服务是Dienstvertrag,连Werkvertrag也不是,更不会是Kaufvertrag。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-4-19 12:39 | 显示全部楼层

Widerrufsrecht trotz erbrachter Dienstleistung im Fernabsatz

AG Hannover, Urteil vom 22. 08. 2006 - 561 C 5828/06

Zum Sachverhalt:

Die Kl. begehrt vom Bekl. eine Honorarzahlung für eine Geschäftsbesorgung. Ein Außendienstmitarbeiter der Kl. rief den Bekl. am 8. 11. 2005 auf seinem Mobiltelefon an und fragte den Bekl., ob er an einer Beitragssenkung hinsichtlich seiner privaten Krankenversicherung interessiert sei. Der Bekl. teilte mit, dass er eventuell interessiert sei. Er erhielt daraufhin ein Schreiben der Bekl. per Fax mit einem als „Auftrag zur Kostensenkungsanalyse“ überschriebenen Formular, welches er ausfüllte, unterschrieb und an die Kl. am 13. 11. 2005 per Fax schickte. In diesem heißt es unter Punkt Nr. 3, dass die Ersparnis von zwölf Monaten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer einmalig als Honorar berechnet werden darf, wenn die Kl. aufzeigt, dass der maximale Gesamtjahresbeitrag bei der bestehenden Gesellschaft real gesenkt werden kann. Mit Schreiben vom 23. 11. 2005 teilte die Kl. dem Bekl. als Ergebnis ihrer Überprüfung mit, dass er durch einen Wechsel von seinem jetzigen Tarif CA 3 in den Tarif CA 5 mindestens 773,56 Euro pro Jahr sparen könne. Dem Bekl. wurde gleichzeitig ein Schreiben an seine private Krankenversicherung mit einem entsprechenden Umstellungsantrag übersandt, welches er lediglich noch zu unterschreiben hatte. Am 23. 11. 2005 übersandte die Kl. dem Bekl. eine Rechnung über 897,33 Euro mit der Bitte um Ausgleich. Der Bekl. zahlte hierauf nicht und verweigerte die Zahlung in einem Schreiben an die Bekl. vom 2. 12. 2005 mit dem Hinweis, dass die Kl. Zahlungen von ihm mit Sicherheit nicht erhalten werde, jedenfalls nicht ohne Urteil. Die Kl. mahnte den Bekl. vergeblich am 26. 1. 2006 und am 13. 2. 2006. Die Kl. behauptet, die erstattungsfähigen Leistungen in den verglichenen Tarifen seien identisch. Die von ihr berechnete Mindestersparnis bestehe selbst dann, wenn der Bekl. in dem von ihr vorgeschlagenen Tarif die höhere Selbstbeteiligung in vollem Umfang zahlen müsste. Der Bekl. ist der Auffassung, dass ihm ein Widerrufsrecht auf Grund eines Fernabsatzvertrags zustehe, und hat den Widerruf ausdrücklich erklärt in seinem Schriftsatz vom 17. 6. 2006. Darüber hinaus behauptet er, die aufgezeigte Alternative zu seinem bisherigen Tarif stelle keine Verbesserung zu diesem dar.

Die Klage hatte keinen Erfolg.

Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen den Bekl. gem. § 675 I BGB keinen Anspruch auf Zahlung von 897,33 Euro. Denn der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag wurde von dem Bekl. gem. §§ 355, 312d I BGB wirksam widerrufen.

1. Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag i.S. des § 312b I BGB. Der Bekl. handelte beim Vertragsschluss als Verbraucher i.S. des § 13 BGB, die Kl. als Unternehmer i.S. des § 14 BGB. Der Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung kam unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln i.S. des § 312b II BGB zu Stande, namentlich durch einen Telefonanruf und die Übermittlung von Telekopien. Die Ausnahme des § 312b III Nr. 3 BGB greift nicht ein, denn die Kl. bietet selbst weder Versicherungen an noch vermittelt sie diese. Darauf weist die Kl. in ihrem Fax vom 8. 11. 2005 selbst in einer Fußnote hin.

2. Dem Bekl. stand gem. § 312d I BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, von dem er Gebrauch gemacht hat, indem er den Widerruf erklärte.

a) Das Widerrufsrecht ist nicht gem. § 312d III Nr. 2 BGB erloschen, bevor der Bekl. den Widerruf erklärt hat. Die Kl. hatte zwar die Dienstleistung zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits vollständig erbracht. Der Bekl. hatte jedoch dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung nicht ausdrücklich zugestimmt. Der Bekl. hatte die Kl. durch ein von dieser vorgefertigtes Formular mit der Überprüfung seines Krankenversicherungsvertrags beauftragt, ohne eine Zeitangabe zu machen, und entsprechende Unterlagen übersandt. Gerade die Übersendung der Unterlagen kann nur als konkludentes, nicht aber als ausdrückliches Einverständnis mit dem Beginn der Dienstleistung verstanden werden. Die Erklärungen im Vertrag selbst reichen zu einem ausdrücklichen Einverständnis mit dem Beginn der Dienstleistung ebenfalls nicht aus. Wären die Formulierungen in dem von der Kl. vorgefertigten Auftragsformular als antizipiertes Einverständnis mit der Ausführung der Dienstleistung zu verstehen, wären sie sowohl gem. § 312f BGB und gem. § 307 BGB unwirksam (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, § 312d Rdnr. 7a).

b) Der Widerruf durch den Bekl. erfolgte fristgerecht. Die Widerrufsfrist hatte noch gar nicht zu laufen begonnen, da der Bekl. über sein Widerrufsrecht nicht belehrt worden war (vgl. § 355 II BGB).

[ 本帖最后由 cd168 于 2007-4-19 12:41 编辑 ]
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发表于 2007-4-19 14:53 | 显示全部楼层

我的看法

STB单出一份计划书收500欧很正常;
但如果是你请他改你写的一份计划书,他收你730欧也很正常,你仔细想一想就应该明白的
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发表于 2007-4-19 17:33 | 显示全部楼层
LZ braucht eigentlich gar nichts zu bezahlen. Er braucht nur zu erklären, dass er keinen Auftrag gegeben und auch keine Dienstleistung bekommen hat. Dafür trägt er im Zivilprozess auch keinen Beweislast. Grundsätzlich ist es Sache der Klagepartei, ihre Forderungen im Zivilprozess substantiiert vorzutragen und unter Beweis zu stellen.
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发表于 2007-4-19 18:14 | 显示全部楼层
原帖由 太有才了 于 2007-4-19 17:33 发表
LZ braucht eigentlich gar nichts zu bezahlen. Er braucht nur zu erklären, dass er keinen Auftrag gegeben und auch keine Dienstleistung bekommen hat. Dafür trägt er im Zivilprozess auch ...



Ein gut gemeinter Vorschlag:
Zuerst kümmern Sie Sich um Ihre laienhafte Formulierung. Die Zeit für schräge Behauptung würden Sie immer noch nicht verpassen. Anscheinend ist Ihnen auch nicht verlegen!
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 楼主| 发表于 2007-4-20 00:14 | 显示全部楼层
不好意思,德语不够好,能不能请ls高人解释一下。   

你这是针对我说的,还是针对你楼上的。

[ 本帖最后由 bssimon 于 2007-4-20 00:20 编辑 ]
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发表于 2007-4-20 01:19 | 显示全部楼层
还是到律师协会咨询一下吧。

[ 本帖最后由 belltier 于 2007-4-20 01:20 编辑 ]
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发表于 2007-4-21 21:02 | 显示全部楼层
原帖由 bssimon 于 2007-4-20 00:14 发表
不好意思,德语不够好,能不能请ls高人解释一下。   

你这是针对我说的,还是针对你楼上的。


不是针对你的
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