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萍聚头条

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[其他] 朋友請教離婚的問題

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发表于 2007-4-30 23:59 | 显示全部楼层 |阅读模式

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:) 我的朋友是一個中國籍的男生,他的妻子是德國人,另兩人結婚已有三年,無子。兩人婚前沒有做財產公證,事
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发表于 2007-5-1 10:01 | 显示全部楼层
如果双方都同意,就是Einvernehmliche Scheidung。
看看这个:http://www.ratgeber-recht24.de/Einvernehmliche_Scheidung/,也可以不请律师。
男方不需要负担赡养费用。因为双方都有职业,不会因为离婚,生活水平受到影响,从而无法生活下去,而且女方收入比男方高,从来就只有收入高的负担收入低的,不管是男是女。
如果男方不住在德国了,就没有必要要居留了。
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发表于 2007-5-1 10:05 | 显示全部楼层
兩人結婚已有三年,如果留在德国男方的永久居留不会被取消, 但是回国工作的话原则上會失效,因为没有没有定居在德国。

兩人都有一份正當職業,但是女方收入比男方高不少。男方不需要負責贍養費用,必须請律師,而且要分居一年。
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 楼主| 发表于 2007-5-1 13:20 | 显示全部楼层
$考虑$ 樓上的兩位怎麽說的都不一樣呢? 到底要不要請律師?還有他要是離婚后會在這裡租個房子,每年還是回?淼聡
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发表于 2007-5-1 14:31 | 显示全部楼层
老公有永久居留,离婚之后我能拿什么签证?
问:老公有永久居留(Niederlassungserlaubnis),我现在拿Aufenhaltserlaubnis,现在感情不好,万一离婚的话我能拿到长期居留吗?




答:
不知道你们结婚多久了,根据Aufenthaltsgesetz第31条,如果婚后在德国境内共同生活两年以上(含两年),那么离婚之后你可以取得一年工作签证,你需要在这一年中找到谋生的方式,一旦能够自食其力,你的签证就可以继续延长。


有两点需要注意:
1:如果在德国境内共同生活时间不够两年,则不能拿到上述一年的缓冲时间,这时候可以看看是不是符合Aufenthaltsgesetz第31条第2款的情况。
2:法律规定:不是离婚生效才终止居留,一旦分居,妻子的居留即终止(类似于学生一旦退学则签证无效的情况),必须去外国人管理局声明。
3:如果可能的话,最好请你丈夫帮你转成Niederlassungserlaubnis,这样对你比较有利。转Niederlassungserlaubnis比较简单,根据Aufenthaltsgesetz第31条第3款,只要经济能力足够即可提出申请。


版权:楚云栖
首发:德国法律网
http://www.falv.de
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[ 本帖最后由 葡萄仔 于 2007-5-1 14:36 编辑 ]
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发表于 2007-5-1 14:35 | 显示全部楼层
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发表于 2007-5-1 14:38 | 显示全部楼层
§ 31 Eigenst?ndiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenst?ndiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabh?ngiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verl?ngert, wenn

1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtm??ig im Bundesgebiet bestanden hat oder
2. der Ausl?nder gestorben ist, w?hrend die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand

und der Ausl?nder bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis war, es sei denn, er konnte die Verl?ngerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbst?tigkeit.

(2) Von der Voraussetzung des zweij?hrigen rechtm??igen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen H?rte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu erm?glichen, es sei denn, für den Ausl?nder ist die Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere H?rte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Aufl?sung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeintr?chtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeintr?chtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; zu den schutzwürdigen Belangen z?hlt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in famili?rer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes. Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zw?lften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.

(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausl?nders gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zw?lften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verl?ngert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht vorliegen.

?== ä
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发表于 2007-5-1 14:43 | 显示全部楼层
Zhenzhou Ma 马震洲
Rechtsanwalt 德国律师

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Cecilienallee 5
D-40474 Düsseldorf
T +49 (0)211 - 600 55 242
F +49 (0)211 - 600 55 200

可以去http://www.falv.de/read.php?tid=187&fpage=3 这里咨询,或者联系上面这个律师了解一下情况拉~~$握手$
z.ma@heuking.de
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发表于 2007-5-1 19:30 | 显示全部楼层
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