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[职业生涯] 有多少人的居留是和工作挂勾的?

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发表于 2008-2-8 17:58 | 显示全部楼层
原帖由 狐狸男爵的尾巴 于 2008-2-8 15:46 发表
楼上的工作多久了?

刚一年....又给延了一年.....:(
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2008-2-8 17:59 | 显示全部楼层
原帖由 蓝色幽雨 于 2008-2-8 15:54 发表

阿,改了?我去年年初去问的时候还不行

政策多变纳..............我去年问的时候人家说直接给我无限制工作许可的$怒吼$
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发表于 2008-2-8 18:07 | 显示全部楼层
三年可以取消工作限制
http://www.aufenthaltstitel.de/beschverfv.html

http://bundesrecht.juris.de/beschverfv/__9.html

Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
(Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV)
vom 22. November 2004

BGBl. I 2004 Nr. 62, S. 2934,
ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2004
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung

Abschnitt 1 - Zustimmungsfreie Beschäftigungen

§ 1 Grundsatz
§ 2 Zustimmungsfreie Beschäftigungen nach der Beschäftigungsverordnung
§ 3 Beschäftigung von Familienangehörigen
§ 4 Sonstige zustimmungsfreie Beschäftigungen

Abschnitt 2 - Zustimmungen zu Erlaubnissen zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung

§ 5 Grundsatz
§ 6 Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses
§ 6a Beschäftigung von Opfern von Straftaten
§ 7 Härtefallregelung
§ 8 Ausbildung und Beschäftigung von im Jugendalter eingereisten Ausländern
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem Voraufenthalt

Abschnitt 3 - Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung

§ 10 Grundsatz
§ 11 Versagung der Erlaubnis
Teil 2
Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen

§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Beschränkung der Zustimmung
§ 14 Reichweite der Zustimmung
Teil 3
Schlussvorschriften

§ 15 Assoziierungsabkommen EWG-Türkei
§ 16 Übergangsregelung
§ 17 Inkrafttreten

§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem Voraufenthalt

(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt werden, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
1.
zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
2.
sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Abs. 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.

(2) Auf die Beschäftigungszeit nach Absatz 1 Nr. 1 werden nicht angerechnet Zeiten
1.
von Beschäftigungen, die vor dem Zeitpunkt liegen, an dem der Ausländer aus dem Bundesgebiet unter Aufgabe seines gewöhnlichen Aufenthaltes ausgereist war,
2.
einer nach dem Aufenthaltsgesetz oder der Beschäftigungsverordnung zeitlich begrenzten Beschäftigung oder
3.
einer Beschäftigung, für die der Ausländer auf Grund dieser Verordnung, der Beschäftigungsverordnung oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung von der Zustimmungspflicht für eine Beschäftigung befreit war.

(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet.

(4) Die Zustimmung wird ohne Beschränkungen nach § 13 erteilt.
§ 13 Beschränkung der Zustimmung

(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann hinsichtlich
1.
der beruflichen Tätigkeit,
2.
des Arbeitgebers,
3.
des Bezirkes der Agentur für Arbeit und
4.
der Lage und Verteilung der Arbeitszeit

beschränkt werden.

(2) Die Zustimmung wird für die Dauer der Beschäftigung, längstens für drei Jahre erteilt.
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发表于 2008-2-8 18:19 | 显示全部楼层
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发表于 2008-2-8 18:57 | 显示全部楼层

回复 #1 狐狸男爵的尾巴 的帖子

说下老情况供参考,不知道新政策是否有变。

例:北莱茵州,早几年换工作签证时,只给了试用期有效的签证。过了试用期去延长时,偶然换了工作人员,就给了不和工作岗位相关联的签证,并特别解释说 ,本来在给工作签证时就应该给这个的,可能是上个工作人员疏忽才没给的。

还有,如果在德国合法居留满6年,可以申请无限制工作许可,即没有时间和岗位限制的工作许可,和签证的有效期不挂构。
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发表于 2008-2-8 20:48 | 显示全部楼层
北威
学习时间的算一半,然后加上工作时间一共如果有三年就可以换成无限制的了,
当然必须要工作一年以后,才会按这个方法来算
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发表于 2008-2-12 19:12 | 显示全部楼层
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