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2.5 Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 betragt ein Jahr. Sie verlangert sich automa-
tisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard 25/BahnCard 50 nicht bis 6 Wochen vor
Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird. Ca. 3 Wochen vor
Ablauf der alten BahnCard 25/BahnCard 50 wird die neue BahnCard 25/BahnCard 50 zuge-
sandt. Bei Vorlage einer Einzugsermachtigung erfolgt die Abbuchung des Preises vom Konto
des Reisenden am ersten Geltungstag der BahnCard 25/BahnCard 50. In den anderen Fallen
wird mit der neuen BahnCard 25/BahnCard 50 eine Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag
muss spatestens bis zum Gültigkeitsbeginn der BahnCard 25/BahnCard 50 eingegangen sein.
Die neue BahnCard 25/BahnCard 50 wird zu den jeweils gültigen BahnCard-Bedingungen aus-
gestellt. Im Falle von Anderungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Reisenden recht-
zeitig mitteilen. Ist der Reisende mit den Anderungen nicht einverstanden, so kann er das Ver-
tragsverhaltnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich gegenüber dem
BahnCard-Service kündigen. In diesem Fall verlangert sich die Geltungsdauer der Bahn-
Card 25/BahnCard 50 nicht. Macht der Reisende von seinem Kündigungsrecht keinen Ge-
brauch, so werden die geanderten Bedingungen mit Zusendung der neuen BahnCard 25/
BahnCard 50 wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung den Reisen-
den jeweils hinweisen.
啊,现在应该是6个礼拜了吧。。。:o :o :o |
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