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am.11.07.08 habe ich auf der verbindlichen Bestellung eines gebrachten Kraftfahrzeuges unterschrieben. Nach einem Tag gefaellt mir das Auto nicht und habe gleichzeitig die Ruecktrittswilligung per Email hingeschickt. Der Autohaendler weist auch hin, dass er schon die Email bekommen hat. Allerdings meint er, dass das Auto schon bei der kompletten Untersuchung und Saubermachung. Bei Ruecktritt muss ich diese Kosten troztdem zahlen. Aber der Schwerpunkt liegt, dass kein Abschnitt ueber den Widerrufs- und Rueckgaberecht in der AGB vom Haendler steht. Soll ich das zahlen?? |
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