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本帖最后由 krap 于 2014-7-7 10:29 编辑
来给个专业的解释吧。。自己也学到了
ausgebauter Keller, Wohnraum?
Ein ausgebauter Keller wird erst dann zum Wohnraum - Aufenthaltsraum - bzw. Wohnflaeche, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1-Die Wohnraumhoehe im Keller von min. 2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke gem. § 43 Ziffer 1 (LBauO) RLP muss für Aufenthaltsraeume, Aufenthaltsraum, Wohnflaeche erfüllt sein.
2-Das Rohbaumass vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundflaeche des Raums (in bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. § 43 Ziffer 2 (LBauO) RLP
3-Dieser geschaffene Wohnraum, Aufenthaltsraum im Keller weist trockene Aussenwaende auf.
4-Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Waende und Boeden nach den Vorgaben waermeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein.
5-Das Zimmer im Keller muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthalsraum, Wohnflaeche genehmigt sein.
6-Weiterhin muss beim Wohnraum, Aufenthaltsraum sowie Wohnflaeche auch noch § 45 Ziffer (1) der (LBauO) erfüllt sein
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