萍聚社区-德国热线-德国实用信息网

 找回密码
 注册

微信登录

微信扫一扫,快速登录

萍聚头条

楼主: wangbai2008

[合同签字] 求助 关于sms又有新进展

[复制链接]
发表于 2007-8-6 00:24 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-8-6 12:07 | 显示全部楼层
原帖由 bernds 于 2007-8-5 23:22 发表



为什么这个高兴?其实问题并没有解决啊,那个公司把你的事情转给了讨债公司,看来今后一段时间还要你和一个讨债公司纠缠。
我刚去看了那个公司的主页,其实人家把话都说得很明白,字当然是小了点,但这是 ...



同意你的观点。我觉得更应该让大家明白的是,自己的每个签字或者选择是要慎重和负责任的,要看清楚再选择。
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-8-6 17:36 | 显示全部楼层
原帖由 bernds 于 2007-8-5 23:34 发表


久仰有才兄,但是这次你给的例子并不能作为楼主事情的样板。

因为有才兄的例子当中有这么一句话:
Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, ...


In dem Urteil wurde noch eine Bemerkung der Richterin vorgestellt:

"Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet."

Zum Vergleich kann man jetzt http://www.smsfree100.de/ betrachten. Ohne Bild der Website zu bewegen, kann man die Mitteilung über den Preis auch nicht sehen. Man sieht nur "Anmelden und Gewinnen".
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-8-6 17:46 | 显示全部楼层
Hier ist ein Beispiel von Schreiben mit den Erklärungen der Rechtslagen:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre im Schreiben vom XX.07.2007 gestellte Forderung, sowie alle nachfolgenden Rechnungen und Forderungen von http://www.XXX-YYY-ZZZ.de weise ich zurück. Ich habe bei Ihnen zu keiner Zeit eine kostenpflichtige Leistung bestellt.

Vorsorglich erkläre ich den Widerruf sowie die Anfechtung des von Ihnen genannten Vertrags wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach §355 BGB zu. Nach §355 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn.

Es kann dahingestellt bleiben, ob und wie der von Ihnen genannte Vertrag wirksam zustand gekommen ist. Nach Rechtsprechungen konnte hier eine Widerrufsfrist jedenfalls nicht beginnen. Denn Ihre Widerrufsbelehrung, die ich jetzt auf Ihrer Internetseite gefunden habe, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes, so dass Ihre Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der Widerrufsfrist nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - Az: VII ZR 122/06; KG Berlin, Urteil vom 18.07.2006 - Az: 5 W 156/06; OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - Az: 3 U 103/06; OLG Hamm; Urteil vom 15.03.2007, - Az: 4 W 1/07).

Nach Rechtsprechungen ist bei Ihnen die Klausel zur Zahlungspflicht auch unwirksam. In einem Urteil des AG München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) wurde schon erklärt: "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste." Nach der Auffassung des AG München habe man keine Zahlungspflicht, wenn eine Anmeldung ohne weiteres möglich sei, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet.

In diesem Zusammenhang muss ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher auch nicht in AGB oder im Fließtext einen Hinweis der Zahlungspflicht suchen. In diesem Fall können Sie sich nicht darauf berufen, dass ein Durchschnittsverbraucher die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, weil er den Hinweis nicht bemerkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2004 - Az: I ZR 142/02; OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005 – Az: 4 U 2/05; OLG Koblenz, Urteil vom 19.11.2002 - Az: 4 W 472/02).

Nach dieser eindeutigen Rechtslage und aus den oben genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlungen an Sie leisten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.

Für den Fall, dass Sie wider Erwarten an der Forderung festhalten, erwarte ich zunächst eine Mitteilung und den Nachweis darüber, wann genau und konkret welche Leistungen ich angeblich bestellt bzw. in Anspruch genommen haben soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002 - Az: 19 U 16/02; LG Konstanz, Urteil vom 19.04.2002 - Az: 2 O 141/01 A).

Auf Mahnungen werde ich nicht reagieren. Gegen einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

[ 本帖最后由 太有才了 于 2007-8-7 10:42 编辑 ]
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-8-7 22:44 | 显示全部楼层
to: 太有才了GG
我上德国人的论坛,也看到了相关的一些帖子.比如:
http://www.netzwelt.de/forum/ver ... sms-100-tun-33.html
还有: http://www.netzwelt.de/forum/ver ... -aufmerksam-53.html
里面都提到了widerruf,但是他们推荐写带Einschreibung und Rueckschein的信件,说是那样比较有效,要不然就会不断的收到Mahnung,和inkasso的Email.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
您需要登录后才可以回帖 登录 | 注册 微信登录

本版积分规则

手机版|Archiver|AGB|Impressum|Datenschutzerklärung|萍聚社区-德国热线-德国实用信息网 |网站地图

GMT+2, 2024-4-29 14:54 , Processed in 0.051742 second(s), 12 queries , MemCached On.

Powered by Discuz! X3.4

© 2001-2023 Discuz! Team.

快速回复 返回顶部 返回列表