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萍聚头条

楼主: Salina

抗议《明镜》周刊等媒体不断大篇幅刊载诋毁中国的文章

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发表于 2007-11-12 17:24 | 显示全部楼层
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-17 02:28 | 显示全部楼层
周六明镜不上班,在一幢空楼前站了那么久,我不觉得能起到多少作用,引起多少关注。希望组织者在活动前有更充裕的时间准备一下下次示威游行(这次的我觉着最多只能算集会)
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
发表于 2007-11-22 00:56 | 显示全部楼层
起诉书草稿

以下是我和黄礼登两人今天最后推敲修定的刑事举报、刑事处罚申请和附带民事赔偿申请书的草稿,供大家参考。
各位如愿意加入起诉明镜及其相关人员,可以拷贝此份申请书,将上面的申请人改成自己的名字、地址,在申请书最后签上日期、姓名,然后挂号寄给申请书上给出地址的汉堡检察院,建议最好同时按上面的传真号将此申请书传给汉堡检察院。请务必保留好挂号信存根和传真发出证明。
由于是刑事举报和刑事处罚申请,目前不需要任何诉讼费用,只需要等待检察院的回复,看其是否受理,对明镜进行刑事调查。
最好是以个人名义签署此申请,因为按照德国法律,个人尊严只能由个人作为权利载体,社团是否具有类似的人格权,案例中有分歧,所以,社团如果出面,只有把握对于刑事控告中除了侮辱罪、诽谤罪以外的其他罪名成功提出刑事举报和附带民事赔偿,不过,放弃尝试的机会是最可惜的。
由于时间紧,本人可能留下一些笔误或语法错误,希望大家给予指教和更正。不过,如果因为时间紧,没有时间更正错误,如果存在的只是些不会引发误解的错误,在司法程序中是不会影响司法诉讼结果的。
请大家务必记住:最迟于周六挂号寄出此举报和申请书,以保证下周一到达汉堡检察院,以免错过针对侮辱罪和诽谤罪的三个月的时效。

周坚2007年11月21日于柏林


Erstatter der Strafazeige und des Strafantrags:
(1) CASD Vereinigung Chinesischer Akademischer und Studentischer Gesellschaften in Deutschland e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Xing HE, Crystal-lake-Str. 13, 71088 Holzgerlingen,
(2) Xing HE, persönlich, Crystal-lake-Str. 13, D-71088 Holzgerlingen,
(3) Lideng HUANG, persönlich, Sprengelstr. 24, D-13353 Berlin,
(4) Jian ZHOU, persönlich, Südwestkorso 12 A, D-12161 Berlin.


Einschreiben
An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15

D-20355 Hamburg

Vorab per Fax übermittelt an die Staatsanwaltschaft Hamburg unter (040) 428433968

Berlin, den 22.11.2007

Betreff:       
I. Strafanzeige und Strafantrag gegen
(1) Der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG,
(2) Jürgen Dahlkamp,
(3) Marcel Rosenbach,
(4) Jörg Schmitt,
(5) Holger Stark und
(6) Wieland Wagner, sowie
(7) die verantwortlichen Redakteure, Chefredakteur und sonstige Verantwortlichen für Ausgestaltung und Veröffentlichung des Titelblattes der Spiegel-Ausgabe Nr.35 vom 27. Aug. 2007 und der in den veröffentlichten Artikel »Prinzip Sandkorn« eingefügten Fotos auf den Seiten 20, 22, 26, 28-29
wegen Begehung der Straftat der Beleidigung nach §185 StGB, der üblen Nachrede nach §186 StGB, der Verleumdung nach §187 StGB, der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach §166 Abs.1 StGB, der Volksverhetzung nach §130 StGB und der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeihen ausländischer Staaten nach §104 StGB.
II. Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten durch
1.        Abgabe strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung gemäß §823 Abs.2 BGB i.V.m. §§185 ff. StGB, §1004 Abs.1 BGB,
2.        Veröffentlichung unserer Gegendarstellung §14 MDStV,
3.        Berichtigung, insbesondere Widerruf der unwahren und unrichtigen Tatsachenbehauptungen gemäß §104 Abs.1 BGB analog i.V.m. §§823 ff. BGB,
4.        Schadensersatz nach §§823 ff. BGB i.V.m. §§185 ff. StGB
5.        über den Schadensersatz hinausgehende Geldentschädigung für immaterielle Schäden nach §823 Abs.1 BGB i.V.m. Art.2 Abs.1, Art.1 Abs.1 GG, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts zu stellen (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ist,
6.        Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung nach §812 Abs.1 Satz 1, 2. Alt. BGB.
III. Antrag auf Zustellung unseres o.g. Antrags II. (Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten) an den Beschuldigten gemäß §404 Abs.1 StPO.

Sehr geehrte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

hiermit
I. erstatte/n ich/wir die Strafanzeige und stelle den Strafantrag gegen
(1) Der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Brandstwiete 19, D-20457 Hamburg,
und die Autoren des Artikels »Prinzip Sandkorn«,
(2) Jürgen Dahlkamp (wohnhaft unbekannt),
(3) Marcel Rosenbach (wohnhaft unbekannt),
(4) Jörg Schmitt (wohnhaft unbekannt),
(5) Holger Stark (wohnhaft unbekannt),
(6) Wieland Wagner (wohnhaft unbekannt),
sowie
(7) die verantwortlichen Redakteure, Chefredakteur und sonstige Verantwortlichen für die Veröffentlichung des Artikels »Prinzip Sandkorn« sowie für die Ausgestaltung und Veröffentlichung des Titelblattes der Spiegel-Ausgabe Nr.35 vom 27. Aug. 2007 und der in den veröffentlichten Artikel »Prinzip Sandkorn« eingefügten Fotos samt Untertiteln auf den Seiten 20, 22, 26, 28-29 (wohnhaft alle unbekannt)
wegen Begehung der Straftat der Beleidigung nach § 185 StGB, der üblen Nachrede nach §186 StGB, der Verleumdung nach §187 StGB, der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religion und Weltanschauungsvereinigungen nach §166 Abs.1 StGB, der Volksverhetzung nach §130 StGB und der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeihen ausländischer Staaten nach §104 StGB;
II. stelle/n ich/wir gemäß §§403 ff. StPO den Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten durch
1.        ihre Abgabe strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung gemäß §823 Abs.2 BGB i.V.m. §§185 ff. StGB, §1004 Abs.1 BGB,
2.        die Veröffentlichung unserer Gegendarstellung gemäß §14 MDStV u.a.,
3.        die Berichtigung, insbesondere den Widerruf der unwahren und unrichtigen Tatsachenbehauptungen gemäß §104 Abs.1 BGB analog i.V.m. §§823 ff. BGB,
4.        den Schadensersatz nach §§823 ff. BGB i.V.m. §§185 ff. StGB
5.        die über den Schadensersatz hinausgehende Geldentschädigung für immaterielle Schäden nach §823 Abs.1 BGB i.V.m. Art.2 Abs.1, Art.1 Abs.1 GG, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt (§253 Abs.2 Nr.2 ZPO) wird,
6.        die Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung nach §812 Abs.1 Satz 1, 2. Alt. BGB;
III. Antrag auf Zustellung unseres o.g. Antrags II. (Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten) an den Beschuldigten gemäß §404 Abs.1 StPO.

Begründung:

Die am 27. Aug. 2007 vom Der Spiegel-Verlag herausgegebene Wochenzeitschrift Der Spiegel Nr. 35 trägt auf seinem Titelblatt die Schlagzeile „Die gelben Spione -  wie China deutsche Technologie ausspäht“ und das Titelbild mit einer als Jalousie dargestellten Flagge der Volksrepublik China und einer aus dem inhaltlichen Zusammenhang sinngemäß als Spionin dargestellten Chinesin, die hinter der ein wenig von ihr aufgemachten Jalousie heimlich hinausblickt. Korrespondierend zu der Schlagzeile und dem Titelblatt wurde in dieser Spiegel-Ausgabe auf den Seiten 18 bis 34 einen Artikel mit dem Titel »Prinzip Sandkorn« veröffentlicht. Die Autoren dieses Artikels sind, die oben aufgezählte Beschuldigten (2) bis (6), nämlich Jürgen Dahlkamp, Marcel Rosenbach, Jörg Schmitt, Holger Stark und Wieland Wagner. Uns ist nicht bekannt, ob diese Autoren hier ihre echte Namen angegeben haben. Uns ist auch nicht namentlich bekannt, wer für die Veröffentlichung des Artikels »Prinzip Sandkorn« sowie für die Ausgestaltung und Veröffentlichung des Titelblattes dieser Spiegel-Ausgabe und der in den Artikel »Prinzip Sandkorn« eingefügten Fotos samt Untertiteln auf den Seiten 20, 22, 26, 28, 29, 30 und 34 verantwortlich waren.

Der Spiegel-Ausgabe Nr.35 vom 27. Aug. 2007 mit ihrem reißerischen Titelblatt und dem darin veröffentlichten Artikel »Prinzip Sandkorn« eine Kernthese aufgestellt: die Auslands-Chinesen als ein „Spitzel-Heer“ des chinesischen Staates haben bei dem vermeintlichen staatlich organisierten Know-how-Klau aktiv und willig mitgearbeitet. Aus ihrer These beschwören die Beschuldigten eine „gelben“ Gefahr für Deutschland aus den in der Bundesrepublik lebenden chinesischen Studenten, Wissenschaftlern, Firmenangestellten und Unternehmern herauf.

Um ihre These zu erhärten, bedienten die Beschuldigten in dem Artikel »Prinzip Sandkorn« jedoch unbewiesene Verschwörungstheorien, unschlüssige Spekulationen, und Hotelflur-Anekdoten, aus den sie den Lesern suggestiv ein verzerrtes Bedrohungsszenario vermittelten. Alle in dem Artikel berichteten vermeintlich von den in Deutschland lebenden Chinesen begangenen Tat der Wirtschaftsspionage sind nicht belastbar. Und ihre tendenziöse Vorverurteilungen verstößen eklatant gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien und verletzten die Grundrechte der in Deutschland studierenden, forschenden, arbeitenden und unternehmerisch tätigenden chinesischen Minderheiten. Viele von den Beschuldigten aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind unwahr, und bei deren Bericht die journalistischen Sorgfaltpflicht deutlich mißachtet und der Pressekodex vielfach nicht eingehalten wurde.

(A) Der Titelblatt und die Schlagzeile „Die gelben Spione“

Gleich aus dem Titelblatt mit der Wortwahl der Schlagzeile „Die Gelben Spione“ haben die Beschuldigten die sachliche Auseinandersetzung velassen, und die rassistische und kolonialherrschaftliche Herablassung gegen die Menschen aus China aufleben lassen. Dies verletzt viele in Deutschland lebenden Chinesen. Diese Aufmachung zwingt uns an der demütigen Vergangenheit aus der wilhelminischen Zeit des Ende 19. Jahrhunderts zu erinnern. Offensichtlich bedienten die Beschuldigten rücksichtslos die Hautfarbe als ein Instrument gegen die von ihnen als Feind betrachteten Menschen. Im Artikel »Prinzip Sandkorn« heiß auch: Die gelbe Gier, so das Fazit der Geheimen, entwickle sich zu „ernstzunehmenden Bedrohung der deutschen Wirtschatsinteressen.“ (Seite 25 der Spiegel-Ausgabe vom 27. Aug. 2007).

Weil aus dem Inhalt des Artikels »Prinzip Sandkorn« keine Asiaten anderer Herkunft als Chinesen erwähnt wurden, ist anzunehmen, dass das Wort „gelb“ nur zur Herabwürdigung der Menschen chinesicher Herkunft dienten. Obwohl die Beschuldigten allein aus ihrer Berufsethik nach der Ziffer 12 des Pressekodex bereits wissen müssen, „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“, gestalteten sie vorsätzlich (oder mindestens billigend in Kauf genommen) den Titlblatt mit der Schlagzeile „die gelben Spione“, die wohl bei einigen Lesern das Ressentiment der „gelben Gefahr“ hervorruft und somit die antichinesische Stimmung und Ausgrenzung aufstachelt. Zusammen mit der von den Beschuldigten aufgestellten These, dass die in Deutschland lebenden Chinesen aus der Nationalstolz und vermeintlicher Abhängigkeit von dem chinesischen staatlichen Stipendium willig und anfällig als Spione – also als Schwerverbrecher erheblich herabwürdigt - betätigen, wirken der Titelblatt und die Schlagzeile nicht nur beleidigend sondern auch volksverhetzend und stören den öffentlichen Frieden. Es ist wenig überzeugend, dass allein im Namen der Presseprivileg der Überspitzung die Wortwahl mit der Hautfarbe und dem geschichtlichen rassistischen Hintergrund getroffen wurde. Die Unmut der in Deutschland lebenden Chinesen war bereits allein aus der Protestaktion am 10.Nov.2007 vor dem Bürohaus des Spiegel-Verlags deutlich zu entnehmen. Daher ist diesbezüglich neben der Tat der Beleidigung gemäß §§185 ff. StGB auch wegen der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB zu ahnden.

Die Abwandlung der Staatsflagge der Volksrepublik China auf dem Titelblatt ruft den Verdacht der Tathandlung, beschimpfender Unfug daran veübt wurde, so dass hiermit auch Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten nach §104 StGB erstattet wird.

Als ein Beweis für die diskriminierende, herabwürdigende und volksverhetzende Wirkung des Titelblattes und der Schlagzeile wird folgendes Zitat aus einem Leserbrief von Léonce W. Lupette, Frankfurt am Main, beigefügt:
http://satzundaussatz.twoday.net/stories/4333515/
Vorgehaltener Spiegel
Ein kleiner Mailwechsel mit der Spiegelredaktion, anläßlich des Titels 35/2007
An Herrn Stefan Aust, V.i.S.d.P..
Mit dem aktuellen Titelblatt hat der Spiegel sich endlich und endgültig öffentlich und für alle sichtbar zum publizistischen Volksempfänger, besser Volksausspucker gemacht (denn er spuckt aus, was die demokratische Mehrheit denkt und fühlt), der sich unter Anderem plumpen Rassismus in guter deutscher Tradition auf die Fahne geschrieben hat: "DIE GELBEN SPIONE". Nein, es sind nicht etwa chinesische Spione oder Firmen oder Politiker, die der Spionage bezichtigt werden (im Untertitel ist es immerhin das ganze Land, was nicht von weniger rassistischer Paranoia zeugt, aber zumindest weniger plump ist), sondern Menschen, die von Spiegelredakteuren und Spiegellesern zunächst an der Hautfarbe erkannt werden (Und man kann sich ja auf Kant berufen; ich empfehle 'Von den Nationalcharakteren' in: ders.: Vorkritische Schriften bis 1768, Darmstadt 1960, S. 868-884.). Wissen wir nicht schon seit dem Kindergarten, dass alle Chinesen gelb sind? Da muss es einem der einflussreichsten Nachrichtenmagazine der Bundesrepublik auch nur logisch scheinen, dieses rassische Kriterium hervorzuheben, um vor der Gefahr zu warnen: Deutscher nimm Dich in Acht, die Gelben kommen...

(B) Entstellung chinesischer Kultur und Verletzung chinesischer Staatsbezeichnung

Im Artikel »Prinzip Sandkorn« auf der Seite 23 der Spiegel-Ausgabe vom 27. Aug. 2007 heißt: Vom Nationalphilosophen Konfuzius (551 bis 479 vor Christus) hatten die Chinesen da aber schon lange gelernt, dass Kopieren eine Kunst, für den kopierten Meister eine Ehre und auch sowieso die beste Methode sei, etwas zu erreichen: „Wer nicht in den Spuren anderer wandelt, kommt nicht ans Ziel.“ Und Mao impfte ihnen jahrzehntelang ein, dass allen alles gehöre und intellektuelles Eigentum so wenig schützenswert sei wie der Intellektuelle als solcher. Illustriert wurde ein Foto der Konfuzius-Statue auf der Seite 26 mit dem Untertitel „Kopieren als Kunst“.

Die Beschuldigten haben hier böswillig einen Spruch von Konfuzius gefälscht zitiert, um den Lesern ihre unwahre Behauptung glaubthaft machen, dass die Menschen aus China von kulturellem Wurzel aus die Kreativität und das geistige Eigentum nicht respektieren würden. Durch Veröffentlichung und Verbreiten dieser gefälschten bösartigen herabsetzenden Darstellung des Konfuzius-Zitats haben die Beschuldigten die chinesische Kultur zu einer kreativlosen „Kopier“-Kultur verklärt und öffentlich verächtlich gemacht.

Konfzius hat keine Äußerung mit solchem Inhalt gemacht. „Kopieren als Kunst“ ist eine böswillige Verfälschung der als wichtigste Basis chinesischer Kultur geltenden Konfuzius-Weisheiten durch die Beschuldigten. Auch wenn die Beschuldigten darauf berufen sollten, dass dieser Konfuzius-Spruch dem chinesischen Originaltext des Kapitels XI „Xianjin“ von »Lunyu - Konfuzius Gespräche« (《论语•先进第十一•二十》:子张问善人之道。子曰:“不践迹,亦不入于室。”) entsprechen sollte, und dieser wegen anderslautender deutscher Übersetzung auf deutsch so lauten dürfte, könnte ihre aus diesem Konfuzius-Spruch hergeleitete Ausführung und Intepretation über chinesischer Kultur als „Kopier“-Kultur überhaupt nicht gerechtfertigt werden.

Nach klassischer Übersetzung von Richard Wilhelm lautet der gesamte Text:Dsï Dschang fragte über den Pfad des »guten Menschen«. Der Meister sprach: »Er wandelt nicht in den Spuren anderer, hat auch nicht die inneren Gemächer betreten.« (Konfuzius –Kungfutse-. Gespräche –Lunyü-. In der Übersetzung von Richard Wilhelm, Marix Verlag 2007, 2. Auflage)

Eine anderslautende deutsche Übersetzung lautet: Tse-chang fragte nach dem Weg der guten Menschen. Der Meister sagte: Wer nicht in die Spuren der Alten tritt, kann nicht erwarten, den Weg in das innere, zum Wesentlichen, zu finden. (Seite 14, Konfuzius – Der gute Weg. Worte des großen chinesischen Weisheitslehrers, Anaconda Verlag 2005)

Die dritte deutsche Übersetzung lautet: Tsze-chang fragte nach den Merkmalen des guten Menschen. Der Meister sagte, „Er folgt nicht den Fußstapfen anderer; tritt aber auch nicht in die Kammer des Weisen. (Seite 135, Konfuzius – Gespräche (Lun Yü), Magnus Verlag 2004)

Aus dem chinesischen Originaltext des Konfuzius und auch aus den oben aufgeführten deutschen Übesetzungen kann man deutlich verstehen, dass Konfuzius hier über die Tugende und Weisheiten gesprochen hatte. Entgegen der Behauptung der Beschuldigten hatte er uns gar nicht zu Kopieren der Werke anderer animiert. Weil chinesischer Text 入于室 „in die Gemächer innerer Vollkommenheit der Tugende und Weisheiten betreten“ bedeutet, sollte die Übersetzung sinngemäß auch eher als „die Vollkommenheit der Tugende und Weisheiten erreichen“ lauten. Es hat letztlich deutlich gezeigt, dass die Beschuldigten den Text böswillig verkürzt und eine unvollständige zweideutige Übersetzung benutzt hatte, um durch das von ihnen vorsätzlich gefälschtes kulturelles Bild die Leser aufzustacheln, chinesische Kultur herabzuwürdigen und somit Menschen aus China als „Schwindler“ zu verachten. Dadurch haben die Beschuldigten sowohl die Tat der Verleumdung der Menschen aus China nach §187 StGB als auch die Tat der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach §166 Abs.1 StGB sowie die Tat der Volksverhetzung nach §130 StGB begangen.

Zum Vorsatz ihrer Tat der Verfälschung des Konfuzius-Spruchs: Es ist nicht schwer, den relativ kurzen Gesamtext des Konfuzius vollständig den Lesern zu präsentieren, um einer Mißdeutung des Textes zu vermeiden. Auch mit normaler journalistischer Sorgfaltpflicht könnten die Beschuldigten ihr eigenes Mißverständnis über den Text ganz sicher ausschließen. Aber um die von ihnen aufgestelltes falsches Bild über chinesische Kultur zu untermauern, und auch um daraus die Menschen aus China als „Schwindler“ zu verunglimpfen, die Chinesen vor dn Lesern verächtlich zu machen, schrecken sie sich nicht davor zurück, den Konfuzius-Spruch gefälscht zu deuten. Ihr Verhalten widerspricht somit auch deutlich journalistischer Ethik der „Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde“ (Ziffer 1 des Pressekodex) und der „Sorgfalt“ (Ziffer 2 des Pressekodex), und verstößt ihre berufliche Richtlinie zum „Schutz der Ehre“ (Ziffer 9 des Pressekodex). Sie hielten nicht ein, dass die Presse darauf verzichten sollte, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen (Ziffer 10 des Pressekodex). Ihr Verhalten läuft ihre Berufsrichtlinie gegen „Diskriminierung“ (Ziffer 12 des Pressekodex) zuwider.

Die Behauptung der Beschuldigten über die Indoktrinierung der Chinesen durch Mao Zedong ist schlicht unwahr. Die Kulturrevolution wurde in China längst als ein Fehler korrigiert, und bei den jüngeren Generationen kann man kaum oder gar nicht mehr von einem Einfluss des Mao zu sprechen. Und für die ältere Generationen widerspricht diese Behauptung auch jegliche Realität, weil viele während der Kulturrevolution persönlich darunter gelitten haben.

Folgender Text folgt dem obigen Text über den Konfuzius-Spruch und Mao in »Prinzip Sandkorn« auf der Seite 23: Schon vor dem wirtschaftlichen Aufbruch war die mentale Prägung der Volksrepublik China, auf Englisch „People´s Republic of China“, deshalb die einer „People´s Republic of Cheats“, einer Schwindlerrepublik, wie das Hongkonger Wirtschaftsblatt „Far Eastern Economic Review“ spottet. Doch mit dem ehrgeizigen Ziel, in einer Tour de Force zur Wirtschaftsnation Nummer eins aufzusteigen, wurde der Ideenklau nun zum Doping der chinesischen Volkswirtschaft: ein Turbomittel, das hemmungslos eingesetzt wird, um auf jeden Berg zu kommen, vor allen anderen, am besten ohne alle anderen.

Via dieses Zitat der verunglimpfenden Entstellung chinesischer Staatsbezeichnung aus der Zeitschrift Far Eastern Economic Review des in Hongkong ansäßigen 100%igen Tochterverlags des amerikanischen Dow Jones & Co., Inc., wurde der beschimpfende Unfug an der Staatsbezeichnung der Volksrepublik China, ein wichtiges Hoheitszeichen des chinesischen Staates, von den Beschuldigten verübt. Diese Tathandlung verwirklicht m.E. den Tatbestand der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten nach §104 StGB.

Durch die Besinnung der Texte vor und nach diesem Zitat wird es deutlich, daß die Beschuldigten nicht nur diesen beschimpfenden Unfug an der chinesischen Staatsbezeichung zustimmten, sondern durch ihre Ausführung auch vorsätzlich Menschen aus China als Menschen mit „mentaler Prägung“ eines „Schwindlers“ stark diffamierten und herabwürdigten. Durch den geschmacklosen Vertausch des Wortes „China“ mit dem Wort „Schwindler“ äußerten die Beschuldigten nicht sachliche Kritik, sondern reine Schmähkritik, die nicht der Meinungsfreiheit unterstellt. Hier muss von einer Schmähkritik gesprochen werden, weil es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht, sondern lediglich Menschen aus China in den Augen der Öffentlichkeit herabwürdigt werden sollen. Einschlägige Rechtssprechungen und -literatur haben verdeutlicht, dass bei der Schmähkritik die Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzustehen. Deshalb haben die Beschuldigten auch Tat der üblen Nachrede nach § 186 StGB begangen, bei der sie die unwahre Tatsache behaupteten und diese durch ihre publizistische Veröffentlichung verbreiteten, dass wir Chinesen vermeintlich von „mentaler Prägung“ aus „Schwindler“ seien.

Die Beschuldigten sprachen die Kreativität der Chinesen ab, in dem sie unwahre Behauptungen aufstellten: In Verbindung mit dem Text wird das Foto auf der Seite 20 „Chinesischer Regionaljet ARJ 21 (Feier zum Montagestart im März in Shanghai)“ gezeigt mit der Überschrift „Gebaut wie geklaut? Unternehmen aus der Volksrepublik greifen Hochtehnologie-Produkte aus Deutschland an.“ Dadurch wurde die unwahre Tatsachenbehauptung der Autoren illustriert, und den Lesern wurde suggeriert, dass chinesische Hochtechnologieprodukte wie das chinesische Flugzeug ARJ 21 nur durch Wirtschaftsspionage hergestellt werden könnte. Dadurch wurden die Chinesen jegliche Kreativität abgesprochen und als Täter der Wirtschaftsspionage vorverurteilt und verunglimpft. Auf solcher tönenen Füßen bauen die Autoren ihre These auf, dass die in Deutschland lebende Chinesen Spione des chinesischen Staats sei.

Hierüber wird ein Zitat aus der Spiegel-Kritik von Wei Wang »Prinzip Manipulation« beigefügt: „Dabei ist es international anerkannt dass ARJ 21 eine chinesische Eigenentwicklung ist und ein Vorwurf wegen Verletzung des geistigen Eigentums wurde nicht einmal von der internationalen Konkurrenz erhoben. Was „Spiegel“ vielleicht nicht weiß (wissen die „Spiegel“-Leser wirklich mehr?): bereits zu Anfang der Neuziger Jahre hat China einen flugbereiten Prototypen eines großen Düsenpassierjets entwickelt und beim Start des ARJ-Projekts in 2001 wurde lupenreiner Einhaltung der IP-Standards höchste Priorität eingeräumt (Genehmigungsnote des Staatsrates: …….). Die unterschwellige Manipulation der Lesermeinung setzt sich fort auf S. 22, wo eine chinesische Magnetschwebebahn neben zwei angeblichen Nachbauten deutscher Produkte gezeigt und durch Schilderung eines nächtlichen Einbruchs auf S. 25 ein entsprechender Eindruck zu erzeugen versucht wird. Dass diverse Institute und Firmen seit geraumer Zeit an der Eignentwicklung der Maglev-Technik arbeiten, dass China beim Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze für Schienen- und gegen Maglev-Züge entschieden hat, dass auch künftig die chinesischen Eigenbauten vor allem für innerstädtischen Verkehr mit deutlich langsamerer Geschwindigkeit eingesetzt werden sollen, last but not least: dass der Vorwurf eines Know-How-Diebstahls auf diesem Gebiet von betreffenden deutschen Firmenvertretern und Wissenschaftlern einhellig für grundlos erklärt wird (Zitat Präsident Frauenhof-Institut ……), dies alles findet natürlich keine einzige Erwähnung.“

In dem Text auf der Seite 23 heißt: „Besonders schwammig wird es erst recht, wenn die chinesischen Kopier-Werke auch noch in staatlicher oder halbstaatlicher Hand sind – was ist dann Konkurrenz-, was Staatsspionage? Und ebenso wenig lässt sich der Anteil an klassischer Agententätigkeit jede Mal betimmen: Schließlich reicht die Brandbreite vom simplen Nachbau, für den sich geschickte Handwerk nur ein Original als Vorlage kaufen müssen, bis zur Rekonstruktion komplizierter Herstellungsverfahren. Dort geht es etwa um softwaregestützte Hochpräzisionstechnik, deren Geheimnisse sich ohne Spionage kaum lüften lassen.“ Hier letzete Behauptung ist unwahr und spricht ebenfalls die Kreaktivität der Chinesen unbegründet ab.

Durch diese herabsetzenden und beleidigenden falschen Behauptungen haben die Beschuldigten auch die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Chinesen böswillig angegriffen, die chinesischen Minderheiten beschimpft, und sie verächtlich gemacht und in der deutschen Öffentlichkeit herabgewürdigt. Diese Tat der Beschuldigten ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, und ist deshalb auch wegen der Volksverhetzung gemäß §130 StGB zu ahnden.

(C) die unwahre und gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien aufgestellten Tatsachenbehauptungen über vermeintliche Spionagefälle

Unschuldsvermutung ist nicht nur ein wichtiger rechtsstaatlicher Prinzip, sonder auch ein wichtiger Bestandteil des journalistischen Berufskodex: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. (Ziffer 13 des Pressekodex)

Es wurde auf der Seite 26 behauptet, die deutsche Spionageabwehr „kennt nur die Fälle, in denen China-Spione auffliegen, und das sind einige“. In der Wirklichkeit kann diese Behauptung nicht standhalten, weil alle von den Beschuldigten erhobenen Spionagevorwürfe in den vermeintlichen Spionagefällen, die in dem Artikel »Prinzip Sandkorn« beschrieben wurden, können nach genauer Analyse nicht aufrechterhalten werden.

Zum Beispiel, wurde auf der Seite 26 über einen vermeintlichen Spionagefall einer chinesischen Praktikantin berichtet: „So fiel bei einem baden-württembergischen Rüstungszulieferer die chinesische Praktikantin L. durch besonderen Einsatz auf: Die junge Dame wollte auch am Wochenende in der Firma arbeiten. Der vermeintlich mentalitätsbedingte Fleiß entpuppte sich jedoch als geheimdienstliche Neugier. Bi einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei 170 CD-Rom mit sensiblen Daten aus dem Unternehmen. Obwohl gerade erst angefangen, hatte sich die Nachwuchskraft auch schon bei einem anderen Rüstungsunternehmen beworben. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass ein chinesischer Dienst die Frau führte; auf eine Anzeige verzichtete das betroffene Untrnehmen trotzdem, wohl auch aus Scham darüber, dass es die geheimen Daten so schlecht geschützt hatte.“ Ohne klare Darstellung haben die Autoren „sensiblen“ Daten zu „geheimen“ Daten erklärt und die junge Chinesin als chinesische Spionin diffamiert. Das wichtige rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung hat bei diesen „Spiegel“-Autoren keine Geltung mehr gefunden. Zur Verschleierung ihrer tendenziösen Darstellungsmethoden wurde den Lesern verkauft: „auf eine Anzeige verzichtete das betroffene Unternehmen trotzdem, wohl auch aus Scham darüber, dass es die geheimen Daten so schlecht geschützt hatte.“ Liegt hier ein Fall der Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Strafverfolgungsbehörde oder ein Fall der strafbewährten Tathandlung dieser „Spiegel“-Autoren wegen falscher Verdächtigung nach §164 des Strafgesetzbuches vor?! Das Legalitätsprinzip sagt, dass die Strafverfolgungsbehörde (die Polizei und die Staatsanwaltschaft) im Falle des hinreichenden Tatverdachts von sich aus die Ermittlung trotz der „Scham“ des betroffenen Unternehmen durchführen muss, und im Falle eindeutiger Beweislage die öffentliche Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben werden muss, und der Strafprozess mit einer Verurteilung beendet werden muss.

Noch nebulöser wird ein anderer vermeintlicher chinesischer Spionagefall auf der Seite 26-27: „Ebenfalls in Baden-Württemberg wunderten sich Kollegen über einen chinesischen Praktikanten, der – gleiches Muster – gern am Wochenende arbeitete und sich aufdringlich bemühte, ihre Gespräche mitzuhören. Der Mann wurde als Werkspion entlarvt und entlassen.“ Mit wenigen Sätzen haben diese „Spiegel“-Autoren bereits aus dem Fleiß des chinesischen Praktikanten und seiner Bemühung an den Gesprächen seiner Kollegen teilzunehmen ein schwerwiegendes Vergehen hingestellt: „Der Mann wurde als Werkspion entlarvt und entlassen.“ Der Fall endete offensichtlich auch nicht in einer Anklage und Verurteilung dieses Chinesen als „Werkspion“, sondern vielmehr mit einer unfairen Entlassung des Mobbing-Opfers.

Auf Seite 27 wird gleich am Anfang der Erzählung des vermeintlichen Spionagefall behauptet: Besonders kaltschnäuzig bei einem Wissenschaftler, der nach seiner Doktorarbeit nach Deutschland kam und die Ergebnisse der hiesigen Spitzenforschung ausspionierte. Ohne Stellungnahme des Betroffenen einzuholen und mitzuveröffentlichen wurde behauptet, dass der chinesische Gastwissenschaftler „auf seinem Gebiet eine völlige Niete“ war, aber „blieb gern am Wochenende am Arbeitsplatz und mailte sich die Finger wund“. Zum Verhärten des Spionagevorwurfes wurde beschrieben: „Merkwürdig nur, dass die E-Mails mit den Familiensachen oft Anhänge mit mehr als zehn Megabyte hatten“. Wenn wie in der Erzählung angegeben wurden, dass der Verfasungsschutz diese „Niete aus China“ bereits „observierte“ und schon seinen gigantisch anklingenden Megabyte Datentransfers (zu erwähnen ist aber, einige Privatfotos machen bereits zehn Megabyte aus) auf die Spur gekommen war, warum wurde dem Mann nicht gleich das Handwerk gelegt und stattdessen gewartet, „bis im März dieses Jahres endlich der Vertrag auslief“?! Die Antwort kann letztlich nur lauten, dass der Mann aus China zu Unrecht als Spion bezichtigt wurde.

Auf der Seite 34 erschien der letzte von den Beschuldigten behaupteten vermeintlichen Spionagefall: Eine Art Übernahmeversuch soll es jüngst auch schon in Deutschland gegeben haben. Weil der Kandidat jedoch keine Firma, sondern ein Forschungsinstitut war, soll er noch mal auf die klassische Weise abgelaufen sein: feindlich, mit geheimdienstlichen Mitteln. Sie gaben an: In einem Stuttgarter Forschungsinstitut hatte es ein chinesischer Wissenschaftler, Spezialist für temperaturresistente Metalle, auf eine leitende Stelle gebracht; im Laufe der Zeit holte er immer mehr Landsleute nach. Deutsche dagegen bekamen in der Abteilung Probleme und gingen. „Einen nahezu abgeschotteten chinesischen Wirkungskreis“ habe sich der Forscher geschaffen, heißt es im China-Bericht des Verfassungsschutzes, eine Kontrolle sei kaum mehr möglich gewesen. Und weiter heißt: Aber wohl nötig: Ständig hatte der Chinese Kontakt zu seiner Botschaft, übte gleichzeitig noch ein Lehramt in China aus, und wenn er nicht im Haus war, übernahm seine Frau die Rekrutierung von Landsleuten und forderte von den Mitarbitern regelmäßig Tätigkeitsberichte an – dabei war die Frau im Institut nicht mal angestellt. Merkwürdig schließt dieser Spionagefall ab eben wie die anderen Fälle, ohne jemals eine Anklage erhoben zu haben: „Spionage oder nicht? Der deutschen Institutsleitung war die Sache schließlich nicht mehr geheuer, sie stutzte den Freiraum, den sich der Forscher genommen hatte. Der kündigte seine Stelle – und zog weiter. Inzwischen hat der Mann einen Lehrauftrag an einer US-Universität angenommen.“ Das Muster der Beichterstattung ist ähnlich wie das bei den oben aufgeführten anderen Fällen: Es wurde schlicht einfach behauptet, dass es ein Spionagefall vorläge, dann folgten einige Beschreibungen und Behauptungen, ohne dazu eine Stellungnahme von dem vorgeworfenen Person einzuholen. Die Lesern sind nicht in der Lage, sich aus beiderseitigen Informationen über betreffenden Fall selbständig zu beurteilen. Letztlich passiert es bei jedem dieser Spionagefälle nicht mal eine Anklage wegen der Spionage. Richtig ist, dass dieser chinesischer Wissenschaftler nicht nur keine „Niete“ war, sondern anerkannterweise auch der beste Mann in seinem Fachgebiet des dortigen Max-Plank-Instituts. Obwohl er weder Ganggespräche der deutschen Kollegen mithören noch ein irrigen Gang zum USB-Port anderer verlaufen muss, um deutsches Know-How abzufangen, sondern vielmehr mit seinem Know-how und Forschungsergebnis zum Technologiefortschritt und Wohlstand Deutschlands beigetragen hatte, musste er jedoch gehen. Die Hauptgründen des ungeheuerlichen Verdachts gegen ihn wegen der Spionage ist zwischen den Zeilen zu entnehmen: „Ständig hatte der Chinese Kontakt zu seiner Botschaft, übte gleichzeitig noch ein Lehramt in China aus…“. Hier drängt sich die Frage auf, ob ein Chinese in Deutschland erst dann als unverdächtiger „guter Chinese“ gelten kann, wenn er Kontakte zu allem Chinesischen abbricht?

Das von den „Spiegel“-Autoren immer wieder skizzierte vermeintliche „Verhaltensmuster“ der chinesischen „Spione“ aus obigen vermeintlichen Spionagefällen –„blieb gern am Wochenende am Arbeitsplatz“ - ist weder wirklich typisch noch gerecht für die unschuldigen und fleißigen chinesischen Praktikanten und Mitarbeiter. Die Berichtserstattung der Pseudospionagefälle verletzt nicht nur die Menschenwürde und Ehre der betroffenen chinesischen Praktikanten und Wissenschaftler sondern verstößt auch gegen wichtige rechtsstaatliche Prinzipien. Die Anonymisierung der in diesen Fallbeschreibungen vorkommenden Chinesen führt faktisch zur Pauschalverdächtigung vieler anderer in Deutschland studierenden, ein Praktikum absolvierenden und forschenden Chinesen. Diese unverantwortliche Darstellung führte allein aus einem Fallbeispiel erwiesenermaßen zu Mobbing gegen diese unschuldigen Menschen. Hier geht es nicht um vermeintlichen Einzelfall, sondern wurde es versucht, durch das dargestellte Verhaltensmuster, tendenziöse Beschreibung und unwahre Tatsachenbehauptungen einen Generalverdacht gegen die in Deutschland lebenden chinesische Studenten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer – also in Augen der Beschuldigten „die gelben Spione“ - aufgestellt und den Lesern zur Ausgrenzung dieser Menschen aufgestachelt.

Auf der Seite 27 heißt: Neugierig, eifrig, vielseitig interessiert – auch in deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten arbeiten Tausende Chinesen, die mit diesen Eigenschaften perfekte Forscher oder perfekte Spione sein könnten – vielleicht auch beides. Hier ohne jegliche rechtlichen haltbaren Beweise wurden den in Deutshland studierenden und forschenden Chinesen bloß aus ihren allgemeinen persönlichen Charaktern „Neugierig, eifrig, vielseitig interessiert“ bereits solcher schwerwiegender Tatverdacht angehaftet, durch den diese tausenden Chinesen in deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten sowohl in einzelnen als auch kollektiv herabgewürdigt, vor der Öffentlichkeit wegen einem Schwerverbrechen verdächtig gemacht, öffentlicht ausgestellt und vorführt, somit die Ausgrenzung dieser chinesichen Mitmenschen aufgestachelt wurden. Deshalb haben die Beschuldigten nicht nur die Tat der Beleidigung und übler Nachrede gemäß §185 und §186 StGB sondern auch die Tat der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB begangen.

(D) unwahre Tatsachenbehauptungen zum Teil aufgestellt auf der Basis unsicherer Einschätzungen oder Informationen der deutschen Geheimdienste und falscher Behauptung anderer

Im Artikel »Prinzip Sandkorn« auf der Seite 20 der Spiegel-Ausgabe vom 27. Aug. 2007 heißt: Zum großen Plan gehört deshalb auch, was zwar vermutlich alle Industriestaaten tun, aber keiner so penetrant: staatliche Wirtschaftsspionage. Sie wird von Chinas Geheimdiensten nicht als Spezial-, sondern als Standardwaffe im Kampf ums Know-how eingesetzt. Kein anderer hat nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer solch ein dichtes Graswurzelwerk gesät, keiner fordert so selbstverständlich seine in aller Welt verstreuten Landsmänner und Landsfrauen auf, zu kopieren und zu fotografieren, zum Ruhm und Vorteil der eigenen Volkswirtschaft.“ Dies vermittelt den Lesern den Eindruck, dass es aus ganz sicheren Erkenntnissen der deutschen Verfassungsschützer festzustellen wäre, dass Auslands-Chinesen wie „Graswurzel“ massenhaft als Spione für chinesischen Staat arbeiten würden. Dadurch werden die Leser zum Generalverdacht gegen die in Deutschland lebenden Chinesen aufgestachelt.

Auf der Seite 26 heißt weiter:
Chinas Dienste können nach Einschätzung der westlichen Konkurrenz auf das größte informelle Spionagenetz der Welt zurückgreifen: 800 000 Spitzel. „Jeder Student, jeder Geschäftsmann, der ins Ausland gelassen wird, steht in der Schuld der Partei“, bestätigt der Überläufer Chen Yonglin, ehemals dritter Sekretär des chinesischen Konsulats in Sydney. „Er revanchiert sich als Spitzel, als Denunziant.“
Allein in Deutschland studieren mehr als 27000 Chinesen – die größte ausländische Studentengruppe; im Jahr 2000 waren es nur knapp 6000. Die meisten hängen an staatlichen Stipendien aus der Heimat, sie benötigen Papiere des Konsulats, sie sind deshalb anfällig für die Wünsche der Geheimen. Hinzu kommen Geschäftsleute, Wissenschaftler, Ingenieure, Praktikanten. Typischerweise beginnt ihr Spitzeldienst mit einer freundlichen Einladung der Botschaft, an einer Veranstaltung der chinesischen Auslandgemeinde teilzunehmen. Es wird geplaudert. Wo man denn arbeitet und woran, scheinbar unverfänglich.
„So was wird nach China weitergemeldet“, heißt es beim bayerischen Verfassungsschutz. Und passt alles zusammen – die Stelle in Deutschland mit den Beschaffungswünschen der Chinesen -, decken die Anwerber bei einem zweiten Gespräch die Karten auf. Sie versprechen selten Geld, eher mal einen guten Job nach der Rückkehr in die Heimat oder billige Kredite für eine Geschäftsgründung. In erster Linie appellieren sie aber an den Nationalstolz der Auslands-Chinesen, an die Patriotische Verantwortung für das Wohl ihres Heimatlandes.

Natürlich ist nicht jeder Student, Doktorand oder Gastprofessor ein Informant, vermutlich auch nur eine Minderheit, das Problem ist nur: Die Spionageabwehr weiß nicht, wie viele es doch sind.

Hier drängt sich die Frage auf, woraus kann die von den Beschuldigten angegebene gigantische Anzahl von 800.000 der vermeintlichen chinesischen Spitzeln im Ausland hergeleitet werden?! Trotz dieses erheblichen Selbstwiderspruchs wurden an vielen Stellen dieses Artikels ein faktischer Generalverdacht gegen die in Deutschland lebenden chinesischen Studenten, Praktikanten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer verbreitet. Auch die einmal kurz geführte scheinbare Relativieung des Generalverdachts ist eine Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung (Sammelbeleidigung). Da damit jedes Mitglied der Gruppe – die in Deutschland lebenden chinesischen Studenten, Praktikanten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer, die sowohl örtlich klar eingrenzbar als auch anzahlmässig überschaubar sind – gemeint sein kann, wird allgemein angenommen, dass auch jedes (und nicht nur das allein gemeinte) in seiner Ehre verletzt ist. (LK-Herdegen Rn.21; SK-Rudolphi Rn.12; Schönke/Schröder/Lenckner Rn.6)

Im obeigen Text sind einige unwahre Behauptungen enthalten, die teilweise auf unsichere Geheimdienstinformationen und falsche Behauptungen anderer stützten:

Die Behauptung des Überläufer Chen Yonglin, dass „jeder Student, jeder Geschäftsmann, der ins Ausland gelassen wird, steht in der Schuld der Partei“, ist falsch. Seine Behauptung, dass jeder ausgereiste Chinese „sich als Spitzel, als Denunziant“ revanchiert, ist eine üble Nachrede nach §186 StGB. Dass die chinesische Vaterlandsliebe aus der Dankbarkeit für die zugelassene Ausreise wüchse, ist eine falsche Behauptung, die die wahre Situation bei der Ausreise der Chinesen komplett verdreht, denn bereits seit zwangzig Jahren erfahren die Chinesen bei ihrer Ausreise keine Behinderung mehr von eigenem Staat, sondern eher die aufgestellte Erschwernisse der Industriestaaten beim Antrag auf das Einreisevisum und Aufenthaltserlaubnis. Die von dem Westen als wichtiger Bestandteil der Menschenrechte gepriesene Reisefreiheit gilt nicht für die Chinesen aus der Volksrepublik. Trotzdem würde solche Behauptung bei vielen deutschen Bürgern glaubwürdig klingen, da sie von der Ideologie des Kalten Krieges beeinflusst wurden und China einfach mit der DDR gleichgesetzen.

Folgende Behauptung der Beschuldigten ist auch nicht wahr: „Die meisten hängen an staatlichen Stipendien aus der Heimat, sie benötigen Papiere des Konsulats, sie sind deshalb anfällig für die Wünsche der Geheimen. Hinzu kommen Geschäftsleute, Wissenschaftler, Ingenieure, Praktikanten.“ Wahr ist es, dass nur ganz wenige Prozent der chinesischen Studenten in Deutschland ein staatliches Stipendium erhält. Die meisten davon finanzieren ihr Studium aus familiärer Unterstützung oder durch Jobs. Andererseits ein Verdacht der Spionage gegen alle chinesischen Stipendiaten ist in sich unschlüssig, denn selbst viele deutschen Sudenten mit staatlichem Stipendium zum Auslandsstudium oder -praktikum nach China gehen. Und sollte man es annehmen, dass diese ebenfalls deutsche Spione sein?

Auch folgende Behauptung ist unwahr: Typischerweise beginnt ihr Spitzeldienst mit einer freundlichen Einladung der Botschaft, an einer Veranstaltung der chinesischen Auslandgemeinde teilzunehmen. Es wird geplaudert. Wo man denn arbeitet und woran, scheinbar unverfänglich. Und weiter heißt, „So was wird nach China weitergemeldet“, heißt es beim bayerischen Verfassungsschutz. Und passt alles zusammen – die Stelle in Deutschland mit den Beschaffungswünschen der Chinesen -, decken die Anwerber bei einem zweiten Gespräch die Karten auf. Sie versprechen selten Geld, eher mal einen guten Job nach der Rückkehr in die Heimat oder billige Kredite für eine Geschäftsgründung. In erster Linie appellieren sie aber an den Nationalstolz der Auslands-Chinesen, an die Patriotische Verantwortung für das Wohl ihres Heimatlandes. Diese Behauptung hat den Patriotismus mit dem Nationalismus vertauscht. Die normale Teilnahme der Chinesen an ihren chinesischen Botschaftsveranstaltungen wurde zur Aufnahme der Spionagetätigkeit verklärt, so dass diese Behauptung vielen Chinesen einen unbegründeten Verdacht aufgedrückt und als Spione herabgewürdigt hat.

Letztlich wunderten sich auch die Beschuldigten, dass „es kaum Spionageprozesse gegen Chinesen gibt“ (Seite 28). Dies besagt gerade, wie wackelig die von ihnen mit reisserischer und verhetzender Art aufgestellte These der vermeintlich in Deutschland wie „Graswurzel“ verstreuten „gelben Spione“ ist. Daraus wird der Vorsatz der Beschuldigten deutlich, dass sie wider bessere Wissen und Gewissen, gegen die rechtsstaatliche Prinzipien und journalistische Berufskodex die Tat begangen haben. Weil der Titelblatt und die Schlagzeile „die gelben Spione“ sowie der Artikel als eine Einheit ihre Wirkung entfalten, sind die hier in (D) aufgeführten unwahren Behauptungen auch in Verbindung mit in Ziffern (A) bis (C) sowie (E) zu betrachten, und daher sind die Tat der üblen Nachrede nach §186 StGB und die Tat der Volksverhetzung nach §130 StGB zu ahnden.

Als Beweis wird auch ein Leserbrief beigefügt:
http://spiegelkritik.de/2007/08/ ... ione-eine-kampagne/
SpiegelKritik
« Lesebeute: Schnibben, Schröder, Stammheim
Oliver Gehrs schießt knapp vorbei »
China-Titel “Die gelben Spione”: eine Kampagne?
Leserbrief zum Spiegel Titel “Die gelben Spione” und zum Leitartikel “Prinzip Sandkorn”
“Natürlich ist nicht jeder Student, Doktorand oder Gastprofessor ein Informant, vermutlich AUCH nur eine Minderheit,…” (Zitat Spiegel-Artikel)
Davor heißt es im Text: “Chinas Dienste können nach der Einschätzung der westlichen Konkurrenz auf das größte informelle Spionagenetz der Welt zurückgreifen: 800.000 Spitzel. “Jeder Student, jeder Geschäftsmann, der ins Ausland gelassen wird, steht in der Schuld der Partei”. Hier wird ein in vielen deutschen Köpfen vorherrschendes Klischee bedient: Viele denken immer noch an die DDR.
Dann heißt es etwas weiter im Text:
“In Deutschland studieren mehr als 27.000 Chinesen…” und dann wieder etwas weiter der bereits oben zitierte Satz “Natürlich ist nicht jeder… ein Informant, vermutlich AUCH NUR eine Minderheit”.
800.000 - 27.000 - VERMUTLICH davon AUCH NUR eine Minderheit, klar, aber ganz sicher tausende „gelbe Spione“! Das ist suggestiv, reißerisch und diffamierend.
...
“…in den USA listete eine Untersuchung für das Repräsentantenhaus 16 technologische Durchbrüche auf, die dem Reich der Mitte nur durch Wirtschaftsspionage gelungen sein könnten.” (Zitat Spiegel “Prinzip Sandkorn / Die gelben Spione”)
Nun, wie wir alle wissen, hatte Saddam Hussein auch Atomwaffen, da gab es sogar Beweisfotos, um die UNO zu überzeugen!
Ähnlich wie die Bush-Administration damals im Vorfeld des Irakkrieges alle Mittel ausschöpfte, um ein Bild des bedrohlichen Diktators zu zeichnen, bemüht sich auch der Spiegel-Artikel darum ein düsteres Bedrohungsszenario zu untermauern, nämlich das des chinesischen “Angreiferstaates” im künftigen “Weltkrieg um Wohlstand” des Gabor Steingart.
Die größte Gefahr dieses Spiegelartikels ist aber der suggerierte Generalverdacht, der alle Chinesen in Deutschland als vermeintliche Wirtschaftsspione darstellt. Eine Steilvorlage für den rechten Mob, um demnächst auf Volksfesten wie in Mügeln die Jagd auf “die gelben Spione” zu eröffnen.
Dieser Spiegel-Artikel ist nicht besser, nein sogar viel gefährlicher, als wenn beispielsweise die NPD Ausländer als kriminell oder “Arbeitsplatzdiebe” darstellt. Der Spiegel ist für viele Deutsche eine Heilige Kuh, was der Spiegel schreibt ist wahr. Unter dem Deckmantel des investigativen Journalismus wird hier eine große Geschichte verkauft: „Die gelben Spione“ in Deutschland. Und das um möglicherweise den Thesen einiger Spiegelredakteure um Gabor Steingart und ihrem „Weltkrieg um Wohlstand“ Nachdruck zu verleihen. Die Verantwortung bleibt dabei auf der Strecke.
Michael (Anschrift der Redaktion bekannt)
Dieser Artikel wurde am Dienstag, 28. August 2007 um 14:26 verfasst; und er ist abgelegt in der Kategorie Leserbriefe. Du kannst alle Kommentare im RSS-Feed verfolgen. Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Zu unwahren Behauptungen reiht auch die Darstellung des Patentschutzverfahrens eines deutschen Unternehmens in China: “Der Brillenscharnier-Hersteller O…etwa hatte in China die Firma K. Glasses verklagt…und verlor fürs Erste.“ (S. 30). In der Wahrheit aber hat der deutsche Kläger in der ersten Instanz Recht bekommen (Beijing First Immediate Court, 20.12.2005, GZ 5048). Und „die bizarre Begründung“, (ebd.) die „Spiegel“ dem späteren Revisionsurteil unterstellt, entspricht in keiner Weise der auch von Industrieexperten mitgetragenen Argumentation des Gerichts (Beijing Premium Court, 2006.12.22, GZ 5048)--solange sich kein Leser Lektüre ausländischer Gerichtsurteile aufzwingt, erlaubt sich „Spiegel“ anscheinend die Freiheit, die Geduld des Papiers aufs Äußerste zu strapazieren und den Eindruck verbreiten, ausländische Firmen seien in China vogelfreie Objekte. (zitiert aus der Spiegel-Kritik von Wei Wang »Prinzip Manipulation«)

Auch in der großspurigen Proklamation eines Wirtschafts- und Spionagekrieges zwischen Deutschland und China, der in dem „wohl staatlich gesteuerten“ Hacker-Vorfall den vorläufigen Höhepunkt haben soll, vergaß „Spiegel“ ganz nebenbei, dass China die weltweit größte Internetnutzer-Gemeinde stellt und sich die meisten Viren-Vorfälle in China selber ereignen. Der Argumentation eines „vertraulichen Berichts“, der den chinesischen Staat hinter den Hackern wähnt, weil „…die Informationen aus gehackten Regierungsprogrammen eigentlich nur für staatliche Stellen interessant sind“ (S. 30), folgt „Spiegel“ so bedenkenlos und willfährig, ob es nicht wüsste, wie oft jungen Einzeltätern gelungen war, mehrmals in diverse US-Ministerien einzudringen und mitunter das Pentagon zu „knacken“, obwohl sie mit den Daten „eigentlich“ wenig anfangen können. (zitiert aus der Spiegel-Kritik von Wei Wang »Prinzip Manipulation«)

(E) Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Verbindung mit den Fotos der chinesischen Sudenten in Chemnitz:

Ihre berufliche Richtlinie verlangt von den Beschuldigten (Ziffer 8 des Pressekodex): Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationele Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Im Namen der Pressefreiheit und der nationalen Sicherheit haben die Verantwortlichen von »Der Spiegel« keine Beachtung und Rücksicht auf die Würde der unschuldigen chinesischen Mitmenschen in Deutschland genommen. Auf den Seiten 28 und 29 wurden mehrere Studenten aus China von »Der Spiegel« ungefragt als „gelbe Spione“ zur Schau gestellt: Fotos einiger chinesischen Studenten an der Chemnitzer Universität mit dem Untertitel „Chinesische Gaststudenten (in Chemnitz). Anfällig für die Wünsche der Geheimen“ wurden einfach zu dem Artikel hinzugefügt, und mit Untertiteln versehen, die den Generalverdacht der Autoren gegen die in Deutschland studierenden Chinesen illustrieren. Wenn die „Spiegel“-Verantwortlichen nicht gerade mit eindeutigem Tatverdacht gegen die auf den Fotos gezeigten Chinesen gehandelt haben sollten, sondern beliebig aus irgendeinem Fotoarchiv gegriffen hätten, dann muss jeder in Deutschland lebende Chinese seither sich fürchten, dass sein oder ihr Gesicht in der Öffentlichkeit auch mit solcher Diffamierung hingestellt werden könnte. Daher ist diese Beleidigungstat der Beschuldigten nicht nur gegen die in Fotos bloß gestellten Menschen aus China begangen, sondern auch ein klarer Beweis dafür, dass die Beschuldigten die Sammelbeleidigung gegen die in Deutshland lebenden Chinesen verübt haben. Mit klarem Vorsatz haben Sie die Menschenwürde dieser chinesischen Mitmenschen grob missachtet und sie vor der Öffentlichkeit herabgewürdigt. Hieraus ist die Tat der üblen Nachrede nach §186 StGB zu ahnden.

(F) keine Wahrnehmung berechtigter Interesse nach §193 StGB:

Zwar gemäß §193 StGB sind tadelnde Urteile als Äußerungen im Rahmen öffentlicher und politischer Meinungsbildung erlaubt, unzulässig sind aber jedoch beleidigende Äußerungen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu ihrem Anlass stehen und eine allein persönlich diffamierende und herabsetzende Zielrichtung haben. Eine Einschränkung erfährt der Vorrang der Meinungsfreiheit daher, wenn es sich um sog. Schmähkritik handelt, d.h. um eine herabsetzende Äußerung, bei der nicht die Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Der Schutzbereich des Art. 5 I GG „Meinungsfreiheit“ bezieht sich auch nicht auf Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheiten evident ist.

Die Presse medien nehmen bezüglich der Wahrung berechtigter Interessen keine Sonderstellung ein (umf. Rechtsprechung-Übersicht bei Soehring/Seelmann-Eggebrecht NJW 00, 2466 ff.). Unsachliche, überzogene, lediglich der Diffamierung dienende Kritik ist weder durch die Meinungs- und Pressefreiheit noch durch §193 StGB gedeckt. An die Prüfungspflicht der Presse, die zu wahrheitsgemäßer Berichterstattung verpflichtet ist, sind im Hinblick auf ehrenührige Tatsachenbehauptungen hohe Anforderungen zu stellen. Bei der Veröffentlichung ist dem Betroffenen regelmäßig vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; besteitet er die Behauptung, so darf dies nicht verschwiegen werden.

Selbst die Kunstfreiheit des Art. 5 III S.1 GG gilt nicht schrankenlos. Schmähkritik ist auch in künstlerischer Gewandung von der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 III S.1 GG nicht gedeckt.

Die von (A) bis (E) aufgeführten Tathandlungen gehören nicht dem Schutzbereich der Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheitgarantie.

(G) Zum Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten:

Durch die von den Beschuldigten begangenen Straftaten, die von (A) bis (E) aufgeführt wurden, sind materielle und immaterielle Schaden entstanden.

Die negative Auswirkung dieser Spiegel-Ausgabe ist erheblich, weil diese Wochenzeitschrift bekanntlich zu der Auflagenstärksten mit über eine Millionen verkauften Auflagenzahl gehört. Gerade durch ihre aufreißerische und verhetzende Aufmachung des Titelblatts der Ausgabe vom 27. Aug. 2007 könnte man von einer gesteigerten Auflage ausgehen, die die Verletzung der Betroffenen deutlich verstärkte.

Wegen den diffamierenden und verhetzenden Tathandlungen gegen die in Deutschland lebenden Chinesen sind neben die Verletzung der Würde und sonstiger Persönlichkeitsrechte auch andere immaterielle Schaden bei den Verletzten entstanden. Solche Schaden können auch noch weiter entstehen, so lange die durch die Ausgabe Nr.35 von „Der Spiegel“ verursachte negative Wirkung nicht ausreichend beseitigt und die Schaden nicht gmildert wird.

Um gegen die von den Beschuldigten begangenen Tathandlungen und deren negativen Folgen vorzugehen und die verursachten Schaden möglichst zu mildern oder beseitigen, sind bereits Kosten für Organisieren und Teilnahme der Protestaktion vom 10. Nov. 2007 sowie Kosten für Vorbereitung der rechtlichen Auseinandersetzung zur Wahrung unserer Würde sowie der sonstigen berechtigten Interesse angefallen. Weitere Kosten sind noch zu erwarten.

Grund unseres Anspruchs sowie Beweismittel siehe Bgründung (A) bis (F) und die Anlage.

Gemäß §§403 ff. StPO stellen wir den Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten durch
1.        ihre Abgabe strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung gemäß §823 Abs.2 BGB i.V.m. §§185 ff. StGB, §1004 Abs.1 BGB, dass sie künftig sämtliche in (A) bis (E) aufgeführten unwahren Behauptungen und Tathandlungen unterlassen;
2.        die Veröffentlichung unserer Gegendarstellung gemäß §14 MDStV u.a.,
3.        die Berichtigung, insbesondere den Widerruf der unwahren und unrichtigen Tatsachenbehauptungen gemäß §104 Abs.1 BGB analog i.V.m. §§823 ff. BGB,
4.        den Schadensersatz nach §§823 ff. BGB i.V.m. §§185 ff. StGB zur Beseitigung oder Abmildern der bereits entstandenen und noch zu entstehenden Schaden;
5.        die über den Schadensersatz hinausgehende Geldentschädigung für immaterielle Schäden nach §823 Abs.1 BGB i.V.m. Art.2 Abs.1, Art.1 Abs.1 GG, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt (§253 Abs.2 Nr.2 ZPO) wird,
6.        die Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung nach §812 Abs.1 Satz 1, 2. Alt. BGB, die die Beschuldigten hieraus erlangten Vorteile.

(H) Antrag auf Zustellung unseres o.g. Antrags II (Antrag auf Entschädigungsleistungen der Beschuldigten) an den Beschuldigten gemäß §404 Abs.1 StPO.

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发表于 2007-11-22 05:50 | 显示全部楼层
各位同仁:
最近一直在为做好诉讼准备而努力,没有太多时间参与讨论。
大家对于德国法律有些误区,特别是一些同仁身边各种身份的德国人都有些这样或那样的看法,但都不是真正解决问题的,不少甚至是极有误导性的。
其实,我准备走的诉讼之路是考虑了最糟糕的经济状况和没有律师代理情况的,即使这样,我们也有希望把至少一审坚持到底。
(1)经费:由于目前所需采取的法律手段是提出刑事举报和刑事处罚申请,不需要任何诉讼费用,只需要等待检察院的回复,看其是否受理,对明镜进行刑事调查。
(2)每一位最迟在下周一将刑事处罚申请寄到汉堡检察院的人才会在一旦检察院正式公诉明镜后,自动取得获得附带民事补偿和经济赔偿的资格。任何人没有及时递交刑事处罚申请的人,从其他三项罪名中获得关联民事赔偿的可能性比较小。任何现在递交了刑事举报、刑事处罚申请和附带民事赔偿申请的人,可以随时撤回刑事处罚申请或附带民事赔偿申请,或以后随时退出刑事诉讼。所以,这几天如期提出这三项申请书是关键。
(3)诉讼方式和程序预览:由于仅仅以新闻法为依据出发控告明镜属于民事案件,一方面成本高,另一方面最多只是获得对方给予刊登回应声明,或对方接受刊登更正、补充说明、给予经济赔偿等,给对方的惩罚并没有真正的分量。而且,通过民事途径,获得相应的补偿措施和金额的难度相对对通过刑事诉讼来说大得多。
由于明镜此次行为太过火,其文章中有太多不实报道和侮辱性言论,触犯了德国刑法典中多种罪名,这就给我们提供了一次较为容易回击的机会。如果我们按照目前的计划及时提出刑事举报和刑事处罚申请,并且按照德国刑事诉讼法第403和404条一并提出附带民事诉讼,那么,我们不仅是不需要请律师就能行动起来,而且先是很省钱的,最后如果打赢,所能获得的补偿只会比通过民事诉讼多,而且容易获得,因为以对方触犯刑法为依据,获得补偿的法律条件就简单得多。
目前走刑事诉讼的路也是最简单的,大家都不需去汉堡,只需要我们每个人或社团最迟在周六挂号寄出我们属上了各自姓名、通信地址、签了名的刑事举报和处罚申请及附带民事赔偿申请书,以保证使其最迟下周一寄到汉堡检察院,那么,我们刑事控告明镜的四种罪名中仅有三个月追诉期的侮辱和诽谤罪就不会因为过期而无法起诉对方了。至于其他三种罪名,时效还不会很快过,我们目前的时间紧仅仅是因为为了保证能够追究对方侮辱这类罪行。
对于刑事举报,只要提出的嫌疑理由充分,检察院有义务开展刑事调查,我们还挺省事,可以从容地做好最坏情况的应急准备。
如果汉堡检察院认为犯罪嫌疑不充分而不受理,他们必须给出具体理由,这就有利于我们对症下药地研究回应策略和法律规定,一旦对方是无理拒绝受理的,那么,我们就更加占据道义的上风。而且我们可以向汉堡总检察院提出一次Beschwerde,争取其接受我们的抗诉,责令下级检察院受理此案。同时,这样能争取到一些宝贵的时间,可以加深我们对此案的研究,争取更多的媒体和经济支持等等。
最后,如果总检察院拒绝驳回我们的抗诉,那也仍不是失败,只是意味着就侮辱罪需要采取私诉途径进行法律诉讼。
私诉程序我已经有基本研究和准备,每人只需预交30欧元庭审费,汉堡相关的有管辖权的区法院就必须受理。然后进入一个调解程序,要预支并不高的调解费,调解无果的话,才开始正式的私诉。这种诉讼不影响获得任何合理的民事补偿措施和经济赔偿。
不过,我们所提出的刑法典第104,130和166条罪名,检察院除非认为犯罪嫌疑不足而终止调查,否则,这三种罪都必须是检察院进行调查和起诉的,没有私诉。公诉中,我们将可作为受害者以Nebenkläger形式参与诉讼。
此外,第104条侮辱外国国旗和主权标志罪只有在当中国与德国目前存在互相保护国旗等主权标志的条约的基础上,才能得到追究。
由于德国法律很复杂,大家千万不要轻信道听途说的意见,误认为德国新闻自由、言论自由等是无限自由的。其实,德国许多司法解释和案例都明确指出,这些基本权利是受到一定制约的,特别是在基本法第一条第1款保证的人格尊严或其他人格权利面前,如果一种言论或新闻报道事后被证明是虚假的事实声明,或是纯辱骂性的、或实际上严重侮辱了他人或当众降低了他人的人格,那么,这种言论行为就不再享有自由,违法者就要承担相应的刑事或民事责任。这也是为何我一再提醒大家,人格尊严是最高基本权利的原因。具体许多法律规定和解释我们以后有机会的话,我可以通过讲座的形式给大家做一个基本的介绍。
(4)诉讼主体:此次最好是以个人名义签署此申请,这是因为牵涉到四类罪名中的侮辱罪,侮辱罪按照德国法律是侵犯和降低了他人人格权利的一种犯罪行为,而个人尊严被认为只能由个人作为权利载体。
社团是否具有类似自然人的人格权,案例中有分歧。所以,社团如果出面,只有把握对于刑事控告中除了侮辱罪、诽谤罪以外的其他三种罪名成功提出刑事举报和附带民事赔偿,不过,放弃尝试的机会是最可惜的。而且,社团出面主要还是象征意义大于实际意义,一是尝试一下程序,积累一下经验,二是做给媒体看,所以,对社团为主体进行的诉讼必须有一个现实的估计。一般社团章程都会有规定,社团进行诉讼前必须有一个董事会决议,同意社团进行一项诉讼,那么,该会的法定代表人,例如主席、董事长等,就是全权代表社团进行诉讼和应接他方诉讼的人。所以,大家必须抓紧做出CASD e.V.是否以自身名义提出诉讼的决议。
为不至于使同胞丧失其可以享有的诉讼权利,我建议大家马上发动有诉讼意愿的会员个人或其他学生、学者、华商个人下载我们的申请书,更改一下信头姓名、地址,签上自己的名字,挂号寄出,就可以保证自己的合法权利不会因为自己的不作为而失去。
我们进行榜样诉讼的考虑主要是,有不少华人缺乏法律知识,维权意识薄弱,所以对提起诉讼有不必要的顾虑。所以,我们至少保证有几个相互比较团结的核心人物来打这个样板诉讼,打赢了从名义上也是极有价值的。这一点我们必须从一开始就对媒体说清楚。
至于克姆尼茨大学的五位同学,并非只有他们才有胜诉把握,其实这是一种误导,明镜的行为已经构成了法律上所谓的集体侮辱行为,这样,不需要明镜明确点了某人名字,或直接侮辱了某人,也不需要明镜认识某人,凡是属于被明镜侮辱了的集体的任何一为成员认为自己被侮辱了,都有权提出诉讼。我们与克姆尼茨的五位同学的唯一区别在于,他们被侮辱的程度更为直接、更为严重,所以能够获得更多的经济赔偿。但是,任何人不能代替别人提出诉讼和赔偿要求,所以,这些同学由于受到大学的影响,过于顾虑采取维权行动,至今自我闭塞,对自己实际享有的合法权利并不真正了解,而且不知道或不相信国内媒体的力量是最能够为他们提供保护的力量的,导致可能自己放弃自己应有的合法权利,这是很可惜的。但是,我认为,我们应当坚持每个人从我做起,不强加于人的维权原则,而且他们五人不行动并不影响任何其他人的维权行动和胜诉机会。
(5)诉讼法律依据和内容:请各位仔细阅读本人准备的申请书,有不理解的地方请通过电话或网络进行交流。
注意:各位愿意加入起诉明镜及其相关人员,可以拷贝此份申请书,将上面的申请人改成自己的名字、地址,在申请书最后签上日期、姓名,然后挂号寄给申请书上给出地址的汉堡检察院,建议最好同时按上面的传真号将此申请书传给汉堡检察院。请务必保留好挂号信存根和传真发出证明。
周坚2007年11月22日星期四写于德国柏林
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发表于 2007-11-24 17:55 | 显示全部楼层
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发表于 2007-11-24 21:52 | 显示全部楼层
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发表于 2007-11-25 16:12 | 显示全部楼层
$握手$ $握手$ $握手$

我这就发传真!

团结就是力量!

最鄙视这些打着 “言论自由” 的旗号贩卖人种论的鬼子!
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发表于 2007-11-25 23:07 | 显示全部楼层
国内总要知道这事才行~
要是党都不高兴了~
那事情就好解决了~
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发表于 2007-11-29 18:22 | 显示全部楼层
真遗憾,知道得这么迟,不然我也会去的。下次在柏林也要组织这种活动才行,在首都举行肯定影响力要更大!
中国人要团结!
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发表于 2007-12-5 13:06 | 显示全部楼层
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