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不可以了.
除非是特殊情况. 比如到国外学习等等原因.
以前的签证只有37条可以, 16, 18和19条的都不行.
12b Zu §12b Aufenthaltsunterbrechungen
12b.1 Zu Absatz 1 (Allgemeines)
Von einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland kann regelmäßig dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn
mehr als die Hälfte der geforderten Aufenthaltsdauer im Ausland verbracht worden ist. In diesen Fällen beginnt
die Frist mit der erneuten Begründung eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts im Inland neu zu
laufen.
12b.1.1 Zu Satz 1 (Unterbrechungen des gewöhnlichen Aufenthalts)
Auch mehrere Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten innerhalb der acht Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen
Inlandsaufenthalts sind grundsätzlich nicht als Unterbrechungen des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts
im Inland zu berücksichtigen (zum Beispiel Urlaubsreisen, Verwandtenbesuche, Erledigung von erbrechtlichen
oder geschäftlichen Angelegenheiten).
12b.1.2 Zu Satz 2 (Anrechnung von Zeiten im Ausland)
Nach Satz 2 besteht der gewöhnliche Aufenthalt auch bei längeren Auslandsaufenthalten fort, wenn der Ausländer
innerhalb einer von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist (zum Beispiel bei einem
Aufenthalt zu Studienzwecken oder einem genehmigten Schulbesuch).
12b.1.3 Zu Satz 3 (Anrechnung von Wehrpflichtzeiten)
Nach Satz 3 besteht der gewöhnliche Aufenthalt auch bei der Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Herkunftsstaat
fort, wenn der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehr- oder
Ersatzdienst wieder einreist.
12.b.2 Zu Absatz 2 (Anrechnung früherer Aufenthalte im Inland bei Aufenthaltsunterbrechungen)
In Einbürgerungsverfahren ist bei der Ermessensabwägung, inwieweit ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt
im Inland nach einer Unterbrechung des Aufenthalts anrechenbar ist, zu prüfen, ob dem früheren Inlandsaufenthalt
trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann.
Bei Personen, denen nach § 37 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist der
gesamte rechtmäßige frühere Inlandsaufenthalt bis zur gesetzlichen Höchstdauer von fünf Jahren anzurechnen
12b.3 Zu Absatz 3 (Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts)
Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung
des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung
über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind.
[ 本帖最后由 老鼠上了猫 于 2008-9-19 15:35 编辑 ] |
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