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看看这个就明白了吧
Ausreise von Ausländern
http://www.baynet.de/CDA_VMB_PL_Portal/1,1860,CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=1_LANGUAGE=1_PREVIEW=1_MYZIP=0_MYAUTHORITY=0_PRIMARYNAVIGATION=1,00.html?ContentUrl=/CDA_VMB_PL_Product_Sheet/0,1817,AUTHORITY=0_CLIENT=1_COMMUNITY=1_DISTRICT=1_LANGUAGE=1_LIFESITUATION=447_MYAUTHORITY=0_MYZIP=0_PREVIEW=1_PRIMARYNAVIGATION=1_PRODUCTSHEET=25486,00.html
Beschreibung
Ein Aufenthaltstitel eines Ausländers erlischt im Regelfall kraft Gesetzes, wenn der Ausländer entweder
* ins Ausland reist und sich erkennbar nicht nur vorübergehend dort aufhalten will oder
* er zwar nur vorübergehend ins Ausland reist (z.B. in Urlaub oder für eine Besuchsreise im Herkunftsland), sich dort aber länger als sechs Monate aufhält. Die Ausländerbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Um mögliche unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor einem längeren Auslandsaufenthalt Kontakt mit der für Sie zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.
Zu den aufenthalts- und leistungsrechtlichen Folgen einer Ausreise von ausländischen Kindern hat das Bayerische Staatsministerium des Innern ein Merkblatt in mehreren Sprachen herausgegeben, das Sie über die unten stehenden Links abrufen können. |
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